Landstände

Landstände

Landstände, ursprünglich die Versammlung der Abgeordneten der Stände eines Landes (Adel, Geistlichkeit, Städte, Landvolk), ohne deren Einwilligung der Landesfürst außerhalb seiner eigenen Herrschaften (Domänen) keine neue Steuer erheben und kein neues Gesetz einführen konnte. Die von ihnen bewilligten Steuern wurden gewöhnlich auch von einem Ausschusse verwaltet; auch an der Rechtspflege nahmen sie in einzelnen Beziehungen Antheil und mischten sich überhaupt gerne in alle öffentlichen Angelegenheiten ein, da in der Regel die Gränzen ihrer Befugnisse nicht scharf bestimmt waren. Durch den 30jährigen Krieg hörte ihre Bedeutung in den meisten deutschen Staaten auf, nur in Württemberg erhielt sich ihre volle Wirksamkeit bis 1805. Die neuen L. (Verfassungen, Constitutionen etc.) s. Repräsentativsystem.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Landstände — (Landschaft), im Allgemeinen die Vertretung der Unterthanen, welcher das verfassungsmäßige Recht zukommt, daß wichtigere Angelegenheiten des Landes, insbesondere Besteuerungsfragen, von dem Landesherrn ohne ihren vorher angehörten Beirath, in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landstände — hießen im Mittelalter diejenigen Körperschaften, ohne deren Zustimmung die Landesfürsten namentlich in Fragen der Besteuerung nicht zu handeln vermochten. Sie bestanden meist aus der Ritterschaft, den geistlichen Instituten und Städten, über die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landstände — Landstände, die frühern korporativen Vereinigungen der privilegierten Stände (Adel und Geistlichkeit) zur Vertretung ihrer Standesrechte auf Landtagen, an denen später auch die Städte teilnahmen, hatten das Recht der Steuerbewilligung und der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Landstände — Als Landstände bezeichnet man die politischen Vertretungen der Stände in den europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit gegenüber dem jeweiligen Landesherrn. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Geschichte 2.1 Vorläufer …   Deutsch Wikipedia

  • Landstände — Lạnd|stän|de 〈Pl.; früher〉 Vertretungen der bevorrechteten Stände auf den Landtagen * * * Lạnd|stän|de <Pl.>: (im Ständestaat) Vertretungen der bevorrechtigten, dem Landesherrn gegenübertretenden Stände, bes. auf den ↑ Landtagen (2). * *… …   Universal-Lexikon

  • Landstände des Großherzogtums Hessen — Die Landstände des Großherzogtums Hessen waren der Landtag des Großherzogtums Hessen zwischen 1820 und 1918. Nach der Novemberrevolution wurde der Landtag des Volksstaates Hessen sein Nachfolger. Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Von der… …   Deutsch Wikipedia

  • Landstände des Herzogtums Nassau — Die Landstände des Herzogtums Nassau waren der Landtag des Herzogtums Nassau zwischen 1820 und 1866. Als Folge der Annexion des Herzogtums durch Preußen nach dem Deutschen Krieg 1866 wurde der Nassauische Kommunallandtag bzw. das Preußische… …   Deutsch Wikipedia

  • Landstände der Landgrafschaft Hessen — Die Landstände der Landgrafschaft Hessen bestanden seit dem Mittelalter und endeten formal erst mit dem Reichsdeputationshauptschluss, faktisch aber mit der Teilung der Landgrafschaft. 1519 gelang ihnen im Vormundschaftskonflikt eine umfassende… …   Deutsch Wikipedia

  • Landstände — Lạnd|stän|de Plural (früher) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Württembergische Landstände — Blick auf die württembergischen Landtagsgebäude in der Stuttgarter Kronprinzstraße im 19. Jahrhundert. Links an der Ecke zur Kienestraße stand das Gebäude der Ersten Kammer (Kammer der Standesherren), ganz rechts das Gebäude der Zweiten Kammer… …   Deutsch Wikipedia

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