Leibrente

Leibrente

Leibrente (rente viagère), alljährliches Einkommen auf die Dauer des Lebens gegen eine Kapitaleinlage od. Beiträge. Die Größe richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit der Lebensdauer des L.bezügers oder auch einer dritten Person. Die L. ist übertragbar, im Concurs des L.bezügers fällt sie seinen Gläubigern zu. Im Concurs des L.gebers können nur die periodischen Renten (nicht das eingelegte Kapital) u. allfällige Sicherheit dafür gefordert werden. Gewöhnlich bilden die in gleichem Alter und im gleichen Jahre Beigetretenen eine Classe, deren Renten sich durch Absterben der andern Mitglieder vergrößern (Toutinen). Die Unternehmung kann selbstständige Speculation eines Einzelnen oder einer Actiengesellschaft sein od. auf Gegenseitigkeit beruhen, in welch letzterm Fall sie eine organisirte Genossenschaft bildet mit Vorsteherschaft, Generalversammlung, Agenten, Statuten und Domicil. Die neuere Zeit ist sehr erfinderisch in mancherlei derartigen Gestaltungen.


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  • Leibrente — Leibrente, s. Rente und Leibgedinge. Unter Leibrentenvertrag versteht man einen Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, einem andern auf dessen Lebensdauer oder nur auf Zeit eine bestimmte periodisch wiederkehrende Leistung in Geld oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Leibrente — Leibrente, eine in periodischen Leistungen wiederkehrende Rente in Geld oder andern vertretbaren Sachen, zu der jemand für seine Person und Lebenszeit oder auf eine bestimmte Reihe von Jahren auf Kosten eines andern berechtigt ist. (Deutsches… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Leibrente — Eine Leibrente ist nach deutschem Recht eine wiederkehrende Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Ereignis – üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente – gezahlt wird (§§ 759 ff. BGB). Bei der Leibrente ist zu differenzieren… …   Deutsch Wikipedia

  • Leibrente — Leib|ren|te 〈f. 19〉 lebenslängl. Rente * * * Leib|ren|te, die: auf einem vertraglich begründeten Anspruch beruhende Rente auf Lebenszeit. * * * Leibrente,   1) Recht: an das Leben einer Person gebundene Rente (§§ 759 761 BGB). Die… …   Universal-Lexikon

  • Leibrente — Leib: Das altgerm. Wort mhd. līp, ahd. līb, niederl. lijf, engl. life (»Leben«), schwed. liv gehört zu dem unter ↑ leben behandelten Verb. Die alte Bedeutung »Leben«, die im Engl. und im Nord. bewahrt ist, hielt sich im Dt. bis in mhd. Zeit. An… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Leibrente, die — Die Leibrênte, noch häufiger aber im Plural, die Leibrenten, Renten, d.i. Einkünfte, welche jemand auf Lebenszeit genießet. In engerer Bedeutung sind die Leibrenten erhöhete Zinsen, welche man sich von einem weggegebenen Capitale auf Lebenszeit… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Leibrente — an das Leben einer begünstigten oder versicherten Person geknüpfte regelmäßig wiederkehrende Leistungen, i.d.R. Geldleistungen (Lebensrenten, Renten auf Lebenszeit). In der ⇡ Lebensversicherung unterschiedliche Ausgestaltung. Steuerliche… …   Lexikon der Economics

  • Leibrente — Leib|ren|te (lebenslängliche Rente) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Leibr. — Leibrente EN annuity …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Private Rentenversicherung — Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird. Versicherung wird hier gegen die wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten Leben …   Deutsch Wikipedia

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