Darleiher

Darleiher

Darleiher, creditor; qui pecuniam mutuam dat.


http://www.zeno.org/Georges-1910. 1806–1895.

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  • Darleiher — Dar|lei|her, der; s, (Rechtsspr.): jmd., der ein Darlehen gewährt …   Universal-Lexikon

  • Darlehn — (lat. Mutuum, Rechtsw.), 1) das Dargeliehene, die geliehene Sache selbst; 2) einseitiger Realvertrag, wodurch eine Summe Geld od. andere verbrauchbare Sachen einer anderen Person mit der Bedingung eigenthümlich überlassen werden, das Empfangene… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsschulden — Staatsschulden. I. Begriff und Arten der S. Auch bei durchaus geordnetem Staatsleben ist eine unmittelbare Deckung der erforderlichen Ausgaben nicht immer möglich. Oft können Leistung und Gegenleistung der Natur der Sache nach nicht sofort… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schleswig [2] — Schleswig (Gesch.). S. gehörte zur Zeit des Römischen Reiches zur Cimbrischen Halbinsel, u. Cimbern, von ihnen bes. die Chalen, bewohnten es wahrscheinlich bis zu ihrer Wanderung nach Süden. Nachher eroberten dänische Stämme, von Osten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anleihen — Anleihen, im eigentlichen commerciellen Sinne die öffentlichen od. Staats A., auch Staatsschuld, öffentliche Schuld genannt; sie sind die Schulden, welche eine Regierung macht, wenn zur Deckung außerordentlicher Ausgaben die Staatseinnahmen nicht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baiern [2] — Baiern (Geschichte). I. Älteste Geschichte des 794. Die ältesten Bewohner des heutigen Königreichs B. sollen Celten, vom Stamme der Bojer gewesen sein. Durch andringende Germanische Völkerschaften zum größten Theile vertrieben, machten sie (nach… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bodmerei — Bodmerei, 1) (Bodmereicontract, engl. Bottomry, fr. Grosse aventurecontract), Seecontract, nach welchem ein Schiffer (Bodmereinehmer), der in fremden Häfen Geld zur Ausbesserung seines Schiffs od. zur Fortsetzung der Fahrt (in andern Fällen wird… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bodmereiassecuranz — Bodmereiassecuranz, 1) das Versichern des, einem Schiffer auf sein Schiff geliehenen Capitals bei einer Assecuranz durch den Darleiher; 2) dieses Versichern durch den Schiffer, wo er dann dem Bodmereigeber den Versicherungsschein einhändigt,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Cautiōn — (lat. Causĭo), 1) jede Sicherheitsmaßregel wegen eines zu befürchtenden Nachtheiles; 2) Sicherstellung wegen künftiger Verwirklichung eines Rechtes. Sie zerfällt A) in Verb al C., welche entweder durch bloßes Versprechen (Cautio promissorĭa,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nexum — (lat.), im altröm. Rechtsleben die feierliche Form der Abschließung eines Darlehnsgeschäfts. Ursprünglich, als es noch kein geprägtes Metallgeld gab, wurde das Erz von dem Darleiher dem Empfänger zugewogen, und hieraus erklärt sich der spätere… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zinsen — (lat. Usurae, Foenus, s. d.), Vergütung für die Benutzung eines einem andern zu gehörigen Geldkapitals (Interessen). Das Zinsennehmen war in frühern Zeiten, so insbes. nach dem kanonischen Recht im Mittelalter, als Wucher (s. d.) angesehen. Es… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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