Naturbestattung

Naturbestattung
Grabstätte von Johann Heinrich Cotta in Tharandt (1844)

Naturbestattung ist ein Begriff, mit dem verschiedene Bestattungsformen in „naturhafter Umgebung“ bezeichnet werden.[1] Diese Bestattungsformen setzen üblicherweise eine Kremierung voraus. Die Bestattung wird auch außerhalb traditioneller Friedhöfe durchgeführt. Auf Grund der gesetzlichen Regelungen sind entsprechende Flächen in Deutschland genehmigungspflichtig.

Inhaltsverzeichnis

Begriff und Grundlage

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde aus hygienischen Gründen die Bestattung von Leichen durch staatliche Anordnungen reglementiert. Im Allgemeinen Preußischen Landrecht beispielsweise wurde in § 184 das Bestatten von Leichen außerhalb von geschlossenen Wohnbebauungen angeordnet.

Da sich die Einäscherung bei einer Feuerbestattung durchgesetzt hat, werden auch andere Bestattungsorte außerhalb von pietätsbefangenen Flächen (Friedhöfe, Kirchhöfe) nachgefragt. Der Wunsch von Trauernden nach einem neuen Naturverständnis ändert die Gewohnheiten. Durch berufliche Flexibilität der Nachkommen ist es möglich, dass zum Grab der Verstorbenen längere Wege entstehen, es ändert sich insgesamt das Trauerverhalten. Gegensätzlicher Ausdruck der Ortsveränderungen ist eine zunehmende Anzahl an Umbettungen, die an sich mit der eigentlichen Totenruhe unvereinbar ist. Es ist teilweise Familientradition, die Toten in Wohnortnähe zu haben, um später selbst in der Nähe der Ahnen die ewige Ruhe zu finden. Aus Zeitgründen wird nachhaltige Grabpflege seltener betrieben. Es sind Graborte ohne Verpflichtung zu ständiger Pflege erwünscht, wie dies für verschiedene Bestattungsformen wie Seebestattungen oder Baumbestattungen zutrifft.

Der Begriff Naturbestattung orientiert sich an solchen neuen Bestattungsorten (Baum, Landschaft, Wald, Wiese). Die Form und das Äußere des Grabes sind typisch naturbelassen, und individuelle Pflege durch Hinterbliebene ist nicht zwingend nötig. Bezeichnungen einiger solcher Bestattungsformen sind durch kommerzielle Rechte geschützt und unterliegen dem Markenrecht. Der Wunsch nach exklusiven und außergewöhnlichen Formen treibt allerdings auch die kommerziellen Interessen voran.

Naturbezogene Bestattungen werden in der Ausführung durch Bestattungsgesetze in den Möglichkeiten begrenzt. Im deutschsprachigen Raum ist die Kremation, also die Einäscherung des Verstorbenen der vorausgehende Vorgang. Für bestimmte Bestattungsformen, wie Verstreuen der Asche auf der „Grünen Wiese“, sollte vorschriftsgemäß die Erklärung oder Zustimmung des Verstorbenen vorliegen. Neue Formen führen sich nur schrittweise ein, und die Vorschriften von Kommune zu Kommune oder die jeweilige Friedhofssatzung können sich deshalb wesentlich unterscheiden. Nach geltendem deutschen Recht wäre letztlich für jede Feuerbestattung die persönliche Zustimmung noch zwingend. Die gesetzliche Vorschrift der persönlichen Zustimmung zur Feuerbestattung (Verbrennung) vom Anfang des 20. Jahrhunderts wird nicht mehr zwingend durchgesetzt, dies bezeugt die Änderung der Bestattungsgewohnheiten.

Baumbestattung

Baumfeld auf einem Friedhof, hier Pankow XII (Buch)
FriedWald im Gartenreich Dessau-Wörlitz in Oranienbaum

Mit Naturbestattungen sind vorrangig Baumbestattungen gemeint, die der Anzahl nach am häufigsten vertreten sind. Eine Tradition hat die Bestattung unter Bäumen oder im Walde bei Forstleuten. So liegen etwa August Bier, Heinrich Cotta, Ferdinand von Raesfeld und Heinrich von Salisch außerhalb von Friedhöfen in den von ihnen betreuten Wäldern. Durch die Bestattung im Wurzelbereich von Bäumen soll die materielle Hülle des Verstorbenen schneller in den Naturkreislauf zurück gelangen und es wird die Unsterblichkeit der materiellen Hülle symbolisiert. Der Baum ist zudem das Grabmal mit der Symbolik von Dauerhaftigkeit und Standhaftigkeit. Die Idee der Baumbestattung wurde vom Schweizer Ingenieur Ueli Sauter im Jahre 1993 entwickelt und kommerzialisiert. Die Bezeichnung für sein Konzept „Friedwald“ ist als Marke eingetragen und darf nur für diese Begräbnisstätten genutzt werden.

Vorteile für Nachkommen
Ein Vorteil für die Nachkommen besteht in der geringeren Notwendigkeit der individuellen Pflege einer Grabstätte und doch ist ein angenehmer Platz für den Trauernden vorhanden. Bereitgestellte Flächen können auch außerhalb von Friedhöfen liegen. In Deutschland wird die rechtliche Regelung in Bundesländern verschieden gehandhabt. In der Schweiz, wo die Grabflächen nicht an Friedhöfe gebunden sind, ist das Konzept durchgehend möglich. So werden Begräbnisflächen an Berghängen mit Ausblick in die Bergwelt oder ähnlich exponierten Lagen angeboten. Andernorts werden aus Tradition Wälder mit ihrem Unterholz und Laubdach bevorzugt. Die Ortswahl hat viele Traditionen, so sind in Kalabrien Friedhöfe so angelegt, dass der Tote einen Meeresblick haben könnte.
Geringerer Flächenverbrauch
Baumbestattung auf pietätsbefangenen Friedhofsflächen hat ebenfalls einen Vorteil. Durch den zunehmenden Anteil an Urnenbestattungen und zunehmendes Durchschnittsalter geht der Bedarf an Friedhofsfläche zurück. In Waldfriedhöfen mit gutem Bestand an alten Bäumen ist das Anlegen von Baumfeldern möglich. Als Einzelgrabstätten um einen Baum oder auch als „Familienbaum“ für Familiengrabstätten. Der Vorteil von Baumbestattungen in herkömmlichen Friedhöfen besteht in der nahen Infrastruktur, wie Feierhalle oder Kapelle, Friedhofsgärtnerei oder Blumenhalle, und die mögliche Nähe zum Wohnsitz der Hinterbliebenen.
Vorbehaltliche Punkte am Nutzungskonzept
Zunächst handelt es sich um ein neuartiges kommerzielles Konzept für die Beisetzung der Aschereste. In einem geeigneten Wald wird der Baum zum Grabmal, die Nutzungszeit ist mit 99 Jahren dem Anlass entsprechend. Sturmschäden oder andere Faktoren, die die Laufzeit beeinflussen sind nicht kalkulierbar und außerhalb des typischen Planungs- und Vertragszeitraumes. Unter normalen Umständen erreichen auch übliche Familiengrabstätten Laufzeiten von dieser Dauer ohne Komplikationen.
Ökonomische Aspekte
Beim Begräbniswald ist die Betrachtungsweise gegenüber einem Friedhof gegensätzlich. Für den Wald steht üblicherweise die Holzerzeugung im Vordergrund, nicht der Bestattungszweck. Dadurch sind zumeist die vertraglichen Regelungen zwischen Betreibern und Hinterbliebenen nicht aus der Liegeruhe heraus geregelt. Manche Bestattungsfragen bleiben notwendigerweise ungeregelt. Die bestattungsrechtlichen Fragen, wie Umbettung, Nachnutzung, Baumschäden innerhalb der vereinbarten und auch gekauften Nutzungszeit bleiben offen. Landesrechtlichen Regelungen gelten für gemeindliche und kirchliche Friedhöfe, dagegen unterliegen Wälder den Waldgesetzen der Länder. Der Gesetzgeber gestaltet Friedhofsgesetze notwendigerweise anders als das Waldgesetz. Für Österreich und die Schweiz gilt diese Feststellung sinngemäß, auch wenn die Ausgangssituationen anders sind.
Zeremonielle Vorbehalte
Die Bestattungszeremonie kann als ungewohnt wahrgenommen werden, wenn ein Förster die Urne beisetzt und dies anders handhabt als ein Mitarbeiter des Friedhofs oder ein Bestatter, die die entsprechende Zeremonie gewohnt sind. Umbettungen sind Störungen der Totenruhe, deshalb ist dies nur in besonders begründeten Fällen möglich. Wegen des gewünschten raschen Zerfalls der Urne für Baumbestattungen ist der Entschluss zur Baumbestattung meist endgültig. Eine Beratung sollte Bestandteil einer vertrauenswürdigen Aufklärung sein.
Gesetzeslage
In Österreich und besonders in der Schweiz waren die gesetzlichen Vorbedingungen offen. Die Bestattungsgesetze in Deutschland schränkten die Freizügigkeit im Bestattungsort bis in die 1990er Jahre ein, werden aber seither zunehmend gelockert. In Sachsen beispielsweise sind Baumbestattungen seit Juli 2009 erlaubt. In anderen Bundesländern mit Ausnahme Thüringens ist es schon Bestattungsalltag.[2]

Wiesenbestattung, Waldbestattung

Die Beisetzung der „zersetzlichen“ Urne kann statt im direkten Wurzelbereich von Bäumen auch auf Wiesen oder in Wäldern auf speziell ausgewählten Flächen erfolgen. Auch so kann die körperliche Substanz des Verstorbenen, die Kremationsasche, schnell in den Naturkreislauf gelangen.

Geeignete und genutzte Orte solcher Bestattungen sind Almwiesen, Bergbäche, Felsen, Berghänge, Täler, Waldflächen, Meeresküsten. Das deutsche (und wohl auch österreichische) Bestattungsrecht lässt dies nicht unmittelbar zu, aber in der Schweiz und angrenzenden Ländern gibt es diese Flächen und Möglichkeiten. Für den Hinterbliebenen ist zu bedenken, dass durch die Entfernung zum „Ascheplatz“ die Nähe zur Grabstätte fehlen kann. Je nach Rechtslage ist das Beisetzen in speziellen Urnen oder das Verstreuen der Asche möglich. Ein Ort der Ruhe und Besinnung in der Landschaft kann den Hinterbliebenen bei der Überwindung der Trauer helfen.

Da in Deutschland länderabhängig und teilweise in Österreich noch besondere Bestattungsvorschriften bestehen sollte der Wunsch des Verstorbenen für offene Bestattungsformen derzeit (2010) möglichst schriftlich fixiert sein, um den Nachkommen die Durchführung der Formalitäten zu erleichtern.

Luftbestattung

Bei entsprechender Gesetzeslage besteht die Luftbestattung darin, dass die Asche des Verstorbenen bei einer Ballonfahrt dem Luftraum übergeben wird. Dafür ist auch der Begriff Ballonbestattung gebräuchlich. Derzeit kann im Ausland die Asche in einer gewissen Höhe verstreut werden. Die Idee der Übergabe der Seele und der körperlichen Hülle an das Medium Luft kann mit besonderen Vorstellungen (Luftmenschen) verbunden sein. Diese Zeremonie kann in irdischen Vorstellungen zur Trauerbewältigung begründet sein. Die Herkunft dieser Form geht auf die bereits übliche Seebestattung (hier für wasserorientierte Menschen) zurück.

Der Wunsch nach exklusiven und außergewöhnlichen Bestattungsformen treibt die kommerziellen Interessen weiter voran. Prinzipiell gibt es bereits die Möglichkeit der Weltraumbestattung. Ein Teil der Asche wird in eine Kapsel verbracht und von Raketen oder Satelliten aus, oberhalb der Lufthülle der Erde, der „Ewigkeit“ des Weltalls übergeben. Dem Aufwand entsprechend ist dies eine eher selten genutzte Variante der Naturbestattung.

Einmalig ist bislang das „Ehrengrab“ des Astronomen Eugéne Shoemaker, ein Teil seiner Asche war in einer Kapsel im „Lunar Prospector“ mit auf der Mondumlaufbahn. Nach dem Ende der Mission wurde der Mondtrabant mit dieser Asche über dem Mondsüdpol abgestürzt. Ab 2009 will ein Bestattungsunternehmen aus Houston diese „Mondbestattungen“ kommerziell anbieten.

Traditionell benutzt die Bestattungsform der Himmelsbestattung das Urelement Luft in Tibet, der Mongolei und bei den Parsen. Hier werden die Toten in „Himmelstürmen“ den Greifvögeln übergeben, begründet in hartem Boden (für Erdbestattung) und fehlendem Holz (für Feuerbestattung).

Felsbestattung

Bei einer Felsbestattung wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen unter der Grasnarbe eines Felsens bestattet oder die Asche direkt an einem Felsen verstreut. Es besteht dabei die Möglichkeit, einen eigenen Felsen zu erwerben. Es kann jedoch auch eine Bestattung an einem Gemeinschaftsfelsen durchgeführt werden, wobei die Grabstelle für mehrere Verstorbene genutzt wird, die in keinerlei Beziehung zueinander stehen. Auch die Nutzung eines Felsens als Familiengrab ist möglich.[3]

Die Felsbestattung ist besonders für naturverbundene Menschen geeignet. Zudem bietet sich diese Form an, wenn eine Grabstelle ohne Pflegeaufwand gewünscht wird, denn das Grab wird nicht zusätzlich bepflanzt, sondern in seinem natürlichen Erscheinungsbild erhalten. Auch Grabsteine oder Kreuze dürfen nicht an dem Felsen angebracht werden, um den ursprünglichen Charakter der Landschaft zu wahren. Die Felsbestattung ist in Deutschland nicht möglich, da die Bestattungsgesetze der Länder die Bestattung außerhalb eines Friedhofs oder ähnlich gewidmeten Fläche untersagt. In der Schweiz ist die Felsbestattung gestattet und wird in einem Gebiet in den Schweizer Alpen durchgeführt.[4]

Abbaubare Urne

Normal verrottete Überurne nach 15 Jahren (während einer Umbettung)

Naturbestattungen erfolgen ausschließlich nach der Kremierung. Für die folgende Beisetzung der Asche werden entweder leicht ökologisch abbaubare Urnen als Gefäß genutzt oder die Asche wird direkt „der Natur übergeben“ (verstreut). Die Urne wird bei der Beisetzung entweder in vorgefertigte Stellen eingesetzt, ohne dass die Öffnung des Bodens nötig ist, oder die Asche wird herkömmlich direkt im Wurzelbereich der Bäume oder der gewählten Naturfläche eingegraben. Um gegebenenfalls eine friedhofsgärtnerische Gestaltung zu ermöglichen, wird meist mit Bodendeckern (Efeu) bepflanzt, damit später weitere Urnen eingelassen werden können, ohne das Bild wesentlich zu stören. Es gibt auch Urnenanlagen, die die Urnen übereinander im Boden aufnehmen, wofür nur eine Erstanlage nötig ist. Auch als erinnerndes Denkmal sind vor Ort unterschiedliche Lösungen vorgeschrieben: Namensplaketten im Baumlaub, ebenerdige Liegeplatten, Grabplatten auf der Wiese oder am Baum.

Dem Sinn einer Naturbestattung entspricht es, wenn die sterblichen Reste des Verstorbenen (Asche) schnell in den Naturkreislauf zurückgelangen. Wenn es die Bestattungsgesetze nach dem jeweiligen Landesrecht zulassen, kann die Asche verstreut werden. Falls die Beisetzung in Urnen (Aschekapsel) vorgeschrieben ist, sind schnell zersetzliche, „biologisch“ abbaubare Aschegefäße zu benutzen. Solche Urnen kommen auch für Seebestattungen zum Einsatz. Als Material wird etwa gepresste Maisstärke genutzt. Zu diesen Aschekapseln gibt es (ebenfalls) abbaubare Überurnen, die dem Aschegefäß ein pietätvolles Design für die Bestattungsfeierlichkeiten geben. Es wurden geeignete Werkstoffe entwickelt. Im einfachsten Falle handelt es sich bei den Überurnen um Behältnisse aus Flüssigholz oder anderen Holzwerkstoffen[5]. In Deutschland müssen Urnen und Aschekapseln eingesetzt werden, deren Unbedenklichkeit für die Umweltkompartimente Boden und Wasser zertifiziert wurden. Wie für Urnen üblich besitzen diese Gefäße Sollbruchstellen, die die gewollte Zerstörung im Erdboden beschleunigen.

Öko-Bestattung

Alternativ zu bisherigen Bestattungsformen gewinnt der Gedanke des Naturschutzes weiteren Einfluss. Der Trend der Ökobestattungen findet in den USA Verbreitung, einerseits als „alkalische Hydrolyse“ und andererseits in der „Unterwasserbestattung“. Im ersten Falle wird der Verstorbene in einem Edelstahltank in Lauge eingelegt. Im anderen Fall schuf „The Neptun Society“ an der Küste Floridas das „Memorial Reef“. Das ist ein künstliches Riff für bis zu 125.000 Verstorbene, das aus der Asche und zehn Prozent Beton geschaffen wurde. Es gilt als umweltfreundlich, da es Korallen und Meerestieren einen Lebensraum bietet.[6] Oft ist hierbei kommerzielles Interesse die Triebkraft.

Urnenanlagen

Eine Urnengemeinschaftsanlage (Pankow IX)

Eine Naturbestattung ist nicht zu verwechseln mit einer anonymen Urnenbestattung.

Urnenhaine sind Gräberfelder, auf denen ausschließlich die Beisetzung eingeäscherter Verstorbener durchgeführt wird. Die Bestattung findet in Begräbnisgefäßen (Urnen) statt oder durch Verstreuung der Asche auf Streuwiesen.

Die Urnengemeinschaftsanlage (UGA), oft fehlerhaft als „Grüne Wiese“ bezeichnet, dient der Aufnahme herkömmlicher Urnen in Reihenfolge ohne individuelle Denksteine und für die Dauer der jeweils landesspezifischen Nutzungszeit. Die Anlage solcher Friedhofsfelder erfolgt mit einheitlicher würdiger Gestaltung und uniformer Nutzung und Pflege. Die UGA ist anonym, das bedeutet die „exakte“ Grablage im Feld bleibt den Nachkommen (mehr oder weniger) unbekannt. Ein Denkstein entfällt völlig, mitunter existiert ein Denkmal oder Erinnerungszeichen für die Gesamtanlage. Grabschmuck ist dem Wesen nach in besonderen Einrichtungen am Rande abzulegen.

Die „halbanonyme“ Anlage ist ein neuerer Trend der Urnenbeisetzung. Wie in der UGA wird in kleineren Grabfeldern eine gemeinsame Beisetzung (in der Reihenfolge ohne Individualität) von Urnen durchgeführt (beispielhaft sind 20 Urnen üblich). Auf einheitlich gestalteten Grabmalen jeweils für diese Fläche die Namen der Verstorbenen, mitunter auch deren Lebensdaten, verzeichnet. Die genaue Grabstelle ist so für die Hinterbliebenen markiert, aber die Pflege und Anlage wird zentral durchgeführt und vermeidet den Angehörigen den Aufwand der persönlichen Grabpflege. Oft werden dafür vormalige Erdfelder umgewidmet. Eine besondere Form der Grabmale etwa Gedenkblätter am Baum sind bekannt geworden.

Die Urnenwand (Urnennische) ist eine andere Form. Die Urnen werden in vorbereitete Fächer eingestellt, anonym oder mit Namensplatten versehen, oberhalb der Erdoberfläche in Reihen neben- und übereinander. Möglicherweise auch in der Friedhofsmauer.

Im Urnenreihengrab erfolgt der Beisatz in chronologischer Reihenfolge mit individueller Nutzung.

Kolumbarien sind Gebäude oder Gewölbe in welchen Urnen (insbesondere sog. Schmuckurnen) in Nischen aufbewahrt werden.

Literatur

  • Oliver Roland (Hrsg.): Friedhof – Ade? Die Bestattungskultur des 21. Jahrhunderts (= Anthologie für Religion 5). Azur Verlag, Mannheim 2006, ISBN 3-934634-32-X.
  • Reiner Sörries: Alternative Bestattungen. Formen und Folgen. Ein Wegweiser (= Fachhochschulverlag. Bd. 190). Fachhochschulverlag, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-940087-18-8.
  • Haimo Schulz Meinen: Das Grab im eigenen Garten. Private Friedhöfe in Deutschland? (= Friedhofskultur heute 2 = Fachhochschulverlag. Bd. 191). Fachhochschul-Verlag, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-940087-47-8 (Zugleich: Hannover, Univ., Diss., 2009: Private Friedhöfe in Deutschland?).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Friedhof zu Beginn des 21. Jahrhunderts
  2. Sachsens erster Ruheberg
  3. Köster, Magdalena: Den letzten Abschied selbst gestalten: Alternative Bestattungsformen. Ch. Links Verlag, 2008. ISBN 978-3861534976
  4. Bestattungsplanung
  5. Wiener Zeitung
  6. VDZB (Herausgeber): Bestattung Heft August 2008. Bonn 2008. ISSN 1613-4850

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  • Kremierung — Unter Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung, früher Leichenverbrennung, versteht man die Veraschung einer Leiche. In westlichen Ländern wird dieser Vorgang im Krematorium durchgeführt. Die Beisetzung der Überreste erfolgt… …   Deutsch Wikipedia

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