Nennwerterhöhung

Nennwerterhöhung

Die Aktienzusammenlegung (auch Nennwerterhöhung; engl.: reverse split oder stock splitdown) ist das Gegenteil eines Aktiensplits und eine Kapitalmaßnahme einer Aktiengesellschaft, welche die Anzahl der ausgegebenen Aktien verringert, wodurch der Börsenkurs verbleibenden Aktien entsprechend steigt.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Die Durchführung einer Aktienzusammenlegung muss in der Hauptversammlung beschlossen werden. Zum einen ist eine Aktienzusammenlegung psychologischer Natur, da sich an den Beteilungsverhältnissen und dem Gesamtwert der Aktiengesellschaft nichts ändert. Die Aktie verteuert sich im Börsenpreis, ohne dass sich das Eigenkapital der Gesellschaft ändert.

Zum anderen gibt es triftige Gründe die eine Aktienzusammenlegung erforderlich machen: Wenn die Aktien eines Unternehmens zu sehr niedrigen Börsenkursen, genauer gesagt unter dem Nennwert der Aktien, gehandelt werden (sog. Penny-Stocks), ist es nach dem deutschen Aktiengesetz untersagt neue Aktien zu emittieren (da neue nicht unter dem Nennwert der alten Aktien ausgegeben werden dürfen)[1].

Die Vereinheitlichung von Vorzugs- und Stammaktien zu einer einzigen Aktienkategorie Stammaktien kann ebenfalls in Form der Aktienzusammenlegung erfolgen. Alternativ können die Vorzugsaktien auch in Stammaktien umgewandelt werden, wobei hierbei eine meist relative Umrechnung erfolgt um die Gleichwertigkeit von Vorzügen und Stämmen herzustellen.

Technische Durchführung

In der technischen Durchführung werden bei Nennbetragsaktien die bisherigen Aktien eingezogen und durch Aktien mit einem höheren Nennwert aber gleicher WKN bzw. ISIN ersetzt. Bei Stückaktien wird hingegen lediglich die Satzung der Aktiengesellschaft entsprechend angepasst und die Zahl der Aktien in den Depots der Aktionäre verringert.


Siehe auch

Einzelnachweise

  1. AktG: § 8 Form und Mindestbeträge der Aktien

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