Nichtakademische Titel

Nichtakademische Titel

Nichtakademische Titel wurden im deutschen Kaiserreich bis 1918 vom Staat als Ehrenbezeichnungen verliehen (ähnlich in der Habsburger Monarchie).

Dazu zählten:

  • Baurat (Bau-R.) / Geheimer Baurat
  • Hofbaurat / Geheimer Hofbaurat
  • Justizrat / Geheimer Justizrat
  • Kommerzienrat (Kom.-R.) (in Österreich: Kommerzialrat) / Geheimer Kommerzienrat (Geh. Kom.-R.)
  • Medizinalrat / Geheimer Medizinalrat
  • Ökonomierat / Geheimer Ökonomierat
  • Regierungsrat (Reg.-R.) / Geheimer Regierungsrat (Geh. Reg.-R.)
  • Regierungs- und Baurat / Geheimer Regierungs- und Baurat
  • Geheimer Archivrat
  • Generalsuperintendent (Gen.-Sup.)
  • Hofrat
  • Legationsrat (Leg.-R.)
  • Kommissionsrat
  • Obertribunalrat (Ob.Trib.R.)
  • Rat
  • Staatsrat (Staats-R.)

Vgl. auch als „fachübergreifend“:

  • Geheimrat (Geheim-R.)
  • Wirklicher Geheimrat (Wirkl. Geh.-R.)

Alle Dienstbezeichnungen von Beamten und Militärs sind zunächst nicht daran gebunden, ob der Träger eine akademische Ausbildung hat. Das gilt auch für politische Beamte (z. B. Beigeordnete, Bürgermeister, Staatssekretäre). Gleiches gilt für militärische Rangbezeichnungen. Auch der General ist nicht begriffsnotwendig Akademiker. Daher können die vorstehenden Titel sowohl Akademiker als auch Nichtakademiker tragen. Akademische Bezeichnungen sind hierzu z. B. Prof., Dr., Dipl., grad. Die Rangfolge der Titel sieht dementsprechend folgend aus:

  • 1.) Militärischer Rang
  • 2.) Akademischer Grad
  • 3.) Nichtakademischer Titel
  • 4.) Adelstitel

Ein Beispiel wäre: Major Dr. phil. Graf von … zu … Mustermann

Nichtakademische Titel muss man unterscheiden zwischen den Angehörigen von echten Beratungs- und Beschlussgremien der Regierung, die in einigen deutschen Staaten vom 16. bis zum 19. Jahrhundert oft als „Geheimer Rat“ bezeichnet wurden, so dass deren Mitglieder auch „Geheimrat“ genannt wurden. Heute ist dafür noch die Bezeichnung „Ministerrat“ üblich. Ähnlich heißt das leitende Kollegium der Verwaltung einer Stadt beispielsweise im Bundesland Hessen heute „Magistrat“.

Bei den Beamten bezeichnet „Rat“ einen höheren Rang und hat einen Anklang daran, dass dieser stimmberechtigtes Mitglied eines Kollegiums ist (oder war): Regierungsrat, Reichsgerichtsrat, Landgerichtsrat.

Der Zusatz „Geheimer“ drückte eine höhere Rangstufe aus, das Prädikat „Wirklicher“ zeigte die höchste Stufe an: „Wirklicher Geheimer Rat“ (in diesem Fall stand dem Träger der Bezeichnung die Anrede „Exzellenz“ zu).

Alle diese Titel waren eigentlich offizielle Bezeichnungen für aktive Beamte, wurden aber bei besonderen Verdiensten auch als Ehrenbezeichnungen verliehen.

Schließlich sei noch der Meistertitel erwähnt. Dies ist ein echter Titel im Gegensatz zu den oft erwähnten akademischen Graden. Man erlangt in Deutschland das Recht zum Führen des Meistertitels durch erfolgreiches Ablegen der Meisterprüfung z. B. in einem Handwerk. Die Handwerkskammer Wiesbaden führte hierfür vor einigen Jahren das Kürzel „me.“ ein und ließ es schützen. Dieses Kürzel ist weitgehend unbekannt und kann auch nicht im Personalausweis oder Pass eingetragen werden.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nichtakademischer Titel — Nichtakademische Titel unterscheiden sich von akademischen Graden dadurch, dass sie von staatlichen Stellen bzw. von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als staatliche Bezeichnung außerhalb von Hochschulen vergeben bzw. verliehen werden… …   Deutsch Wikipedia

  • Titelbezeichnung — Titel steht für: Überschrift eines Schriftwerks den Namen eines literarischen Werkes, siehe Buchtitel die erste, dritte oder fünfte Seite einer Publikation, das Titelblatt im Verlagswesen auch für die Ware Buch den Namen eines Filmes, siehe… …   Deutsch Wikipedia

  • Titulatur — Titel steht für: Überschrift eines Schriftwerks den Namen eines literarischen Werkes, siehe Buchtitel die erste, dritte oder fünfte Seite einer Publikation, das Titelblatt im Verlagswesen auch für die Ware Buch den Namen eines Filmes, siehe… …   Deutsch Wikipedia

  • Geheimer Rat — war in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches und den späteren deutschen Monarchien ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, in Brandenburg: Geheimer Staatsrat), das unmittelbar dem Fürsten… …   Deutsch Wikipedia

  • Geheimrat — Geheimer Rat war in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches und den späteren deutschen Monarchien ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, in Brandenburg: Geheimer Staatsrat), das unmittelbar… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirklicher Geheimer Rat — Geheimer Rat war in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches und den späteren deutschen Monarchien ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, in Brandenburg: Geheimer Staatsrat), das unmittelbar… …   Deutsch Wikipedia

  • Hofrat — Der Hofrat oder Reichshofrat war im Heiligen Römischen Reich die Bezeichnung für eine Behörde, die sich zwischen 1519 und 1559 formierte. Es war eine über Regierung und Kammern stehende Revisionsinstanz. Gleichzeitig wurden die Mitglieder des… …   Deutsch Wikipedia

  • Geheimer Hofrat — Der Hofrat (oder Reichshofrat) war im Heiligen Römischen Reich die Bezeichnung für eine Behörde, die sich zwischen 1519 und 1559 formierte. Es war eine über Regierung und Kammern stehende Revisionsinstanz. Gleichzeitig wurden die Mitglieder des… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirklicher Hofrat — Der Hofrat (oder Reichshofrat) war im Heiligen Römischen Reich die Bezeichnung für eine Behörde, die sich zwischen 1519 und 1559 formierte. Es war eine über Regierung und Kammern stehende Revisionsinstanz. Gleichzeitig wurden die Mitglieder des… …   Deutsch Wikipedia

  • Geheimer Medizinalrat — Medizinalrat, Geheimer Medizinalrat, Geheimer Obermedizinalrat und Wirklicher Geheimer Obermedizinalrat sind nichtakademische Titel, die in den deutschen Monarchien (u. A. von Kaiser Wilhelm) an Mediziner verliehen wurden. Medizinalrat war… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”