Niedersächsischer Städtetag

Niedersächsischer Städtetag
Sitz des Niedersächsisches Städtetages in Hannover

Der Niedersächsische Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband mit Sitz in Hannover. Ihm gehören 128 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit rund 4,7 Mio. Einwohnern an. Als außerordentliche Mitglieder gehören ihm die Region Hannover, die Seestadt Bremerhaven und der Zweckverband Großraum Braunschweig an. Er repräsentiert rund 60 Prozent der Einwohner des Landes Niedersachsen. Der Verband ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert, um unabhängig von staatlicher Aufsicht und staatlichen Einflüssen zu sein. Staatliche Zuschüsse werden nicht gewährt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist Landesverband des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Inhaltsverzeichnis

Mitgliederstruktur

  • 10 kreisfreie Städte (einschließlich Göttingen und der Landeshauptstadt Hannover)
  • 7 große selbständige Städte
  • 49 selbstständige Städte und Gemeinden
  • 56 kreisangehörige Städte und Gemeinden
  • 6 Samtgemeinden

Davon haben

  • 49 Mitglieder (39 %) mehr als 30.000 E.
  • 60 Mitglieder (46 %) zwischen 10.000 und 30.000 E.
  • 20 Mitglieder (15 %) weniger als 10.000 E.

Stellung der Städte und Gemeinden

Die Kommunen bilden im föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland die dritte Säule des Staates. Ebenso wie bei Bund und Ländern erfolgt ihre Willensbildung in Volksvertretungen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind.

Die Stellung der Städte und Gemeinden in unserer Gesellschaft sowie die Pflichten von Bund und Land gegenüber den Kommunen ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Niedersächsischen Verfassung und aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Durch Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wird die kommunale Selbstverwaltung garantiert.

Verfassungsrechtliche Stellung des Niedersächsischen Städtetages

Aus der Stellung der Städte und Gemeinden ergeben sich auch die Aufgaben des Niedersächsischen Städtetages. Er vertritt – ebenso wie Bundestag und Landtag – öffentliche Anliegen zum Wohle der Einwohner in den Städten und Gemeinden Niedersachsens. Daher bestimmt Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung:

„Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören.“

Veröffentlichungen

Der Niedersächsische Städtetag gibt die monatlich erscheinende Zeitschrift „Niedersächsischer Städtetag" in einer Auflage von über 6.800 Exemplaren heraus. Sie erhält jedes Ratsmitglied. In ihr wird über aktuelle Themen von kommunaler Bedeutung berichtet.

Außerdem gibt er die „Schriftenreihe des Niedersächsischen Städtetages" heraus, in der kommunalwissenschaftliche Beiträge veröffentlicht werden.

Aufgaben

Der Niedersächsische Städtetag hat die satzungsmäßigen Aufgaben,

  • seine Mitglieder durch Beratung und Vermittlung des Erfahrungsaustausches in ihrer Arbeit zu fördern,
  • die gemeinsamen Belange wahrzunehmen und gegenüber Landtag und Landesregierung zu vertreten.

In der Praxis geschieht dies, indem die öffentlichen Interessen der Städte und Gemeinden durch den Niedersächsischen Städtetag vertreten werden. Er bringt in die Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Kommunen betreffen oder von ihnen ausgeführt werden müssen, den kommunalen Sachverstand ein. Dadurch soll eine praxisgerechte, bürgernahe und effiziente Verwaltung ermöglicht werden.

Organe und Gremien des Niedersächsischen Städtetages

Organe

Städteversammlung

  • Delegierte der Mitglieder, tagt zweimal innerhalb einer Kommunalwahlperiode
  • beschließt über die Wahl des Präsidiums, Satzungsänderungen u.a.

Präsidium

  • besteht aus 20 Personen,

Oberbürgermeister, Bürgermeister, ihre repräsentativen Vertreter oder Wahlbeamte sowie aus beratenden Mitgliedern

  • beschließt u.a. über die Aufnahme neuer Mitglieder, die Höhe des Beitrages, den Haushalt und wählt den Präsidenten sowie den Hauptgeschäftsführer

Gremien

Ausschüsse

  • je Fachausschuss 18 ehrenamtliche / hauptamtliche Vertreter der Mitglieder
  • bereiten die Entscheidungen des Präsidiums und die grundsätzlichen Entscheidungen der Geschäftsstelle vor

Folgende Ausschüsse gibt es:

  • Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Verkehr
  • Ausschuss für Recht, Verfassung, Personal und Organisation
  • Finanzausschuss
  • Kulturausschuss
  • Planungs- und Bauausschuss
  • Schulausschuss
  • Sozial- und Gesundheitsausschuss
  • Umweltausschuss

Bezirkskonferenzen

  • bestehen aus Ratsvorsitzenden und Hauptverwaltungsbeamten
  • treffen sich zwei- bis dreimal jährlich
  • dienen dem Erfahrungsaustausch

Folgende Bezirkskonferenzen gibt es:

  • Bezirkskonferenz Braunschweig
  • Bezirkskonferenz Hannover
  • Bezirkskonferenz Lüneburg
  • Bezirkskonferenz Oldenburg / Osnabrück
  • Bezirkskonferenz Ostfriesland

Arbeitskreise

  • Oberbürgermeisterkonferenz
  • Bürgermeisterkonferenz
  • Bürgermeisterkonferenz (kreisangehörige)
  • AK Bauamtsleiter
  • AK EDV-Leiter der großen Städte
  • AK EDV-Leiter der kreisangehörigen Städte
  • AK Gesundheitswesen (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag)
  • AK Hinweise zur Sozialhilfe (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag)
  • AK Kommunalwald (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und Niedersächsischen Landkreistag)
  • AK Kulturdezernenten
  • AK ländlicher Raum
  • AK Leiter der Berufsfeuerwehren
  • AK Samtgemeinden
  • AK Sanierungsstädte (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund)
  • AK Schule
  • AK Sozial- und Jugenddezernenten
  • AK Stadtbauräte
  • AK Stadtkämmerer
  • AK Steueramtsleiter
  • AK Tourismus
  • AK Umweltdezernenten
  • AK Umweltschutz
  • AK Veterinärwesen (gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag)

Tochtergesellschaft

Über seine Tochtergesellschaft Innovative Stadt GmbH bietet der Niedersächsische Städtetag Fortbildungsveranstaltungen an und veröffentlicht Arbeitshilfen und sonstige Publikationen für die kommunale Praxis.

Siehe auch

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Städtetag — bezeichnet: Deutscher Städtetag, ein freiwilliger Zusammenschluss von kreisfreien und kreisangehörigen Städten in Deutschland Österreichische Städtetag, die jährliche Generalversammlung des Österreichischen Städtebundes Historisch der ab 1887… …   Deutsch Wikipedia

  • Niedersächsischer Landkreistag — Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist die Vereinigung der 37 niedersächsischen Landkreise sowie der Region Hannover. Er vertritt als kommunaler Spitzenverband die Belange seiner Mitglieder gegenüber dem Landtag und der Landesregierung. Sein …   Deutsch Wikipedia

  • Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund — Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen nach Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung. Er ist als kommunaler… …   Deutsch Wikipedia

  • Martin Biermann — (* 8. März 1943[1] in Verden (Aller)) ist ein deutscher Kommunalpolitiker (CDU). Er war von 1990 bis 2008 Verwaltungschef der niedersächsischen Stadt Celle und ist seit 1998 Landesschatzmeister der CDU Niedersachsen. Inhaltsverzeichnis 1 Leben… …   Deutsch Wikipedia

  • Städte- und Gemeindetag der DDR — Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) vertritt als kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung kreisangehöriger Städte und Gemeinden. Er ist föderal organisiert, parteipolitisch… …   Deutsch Wikipedia

  • Gereke — Günther Gereke (* 6. Oktober 1893 auf dem Rittergut Gruna bei Delitzsch; † 1. Mai 1970 in Neuenhagen bei Berlin) war ein deutscher Jurist und Politiker (DNVP, CNBL, später CDU, GB/BHE) …   Deutsch Wikipedia

  • Günter Gereke — Günther Gereke (* 6. Oktober 1893 auf dem Rittergut Gruna bei Delitzsch; † 1. Mai 1970 in Neuenhagen bei Berlin) war ein deutscher Jurist und Politiker (DNVP, CNBL, später CDU, GB/BHE) …   Deutsch Wikipedia

  • Deutscher Städte- und Gemeindebund — Logo Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) vertritt als kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung kreisangehöriger Städte und Gemeinden. Er ist föderal organisiert, parteipolitisch… …   Deutsch Wikipedia

  • HSGB — Hessischer Städte und Gemeindebund e. V. (Abk. HSGB) ist seit 1946 die Spitzenorganisation der kreisangehörigen Gemeinden in Hessen. Dem HSGB gehören 398 Hessische Städte und Gemeinden sowie 112 Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B.… …   Deutsch Wikipedia

  • Dietrich Güstrow — Dietrich Wilde (Dietrich Güstrow) (* 26. März 1909 in Bad Suderode im Harz; † 29. März 1984 in Peine) war ein deutscher Jurist, Strafverteidiger in den Prozessen gegen die Hitler Attentäter und Stadtdirektor in Peine. Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”