Notvorrat

Notvorrat

Ein Notvorrat ist eine Reserve (Vorratshaltung), die für längerdauernde Notfälle bereitgehalten wird. Notfälle unterschiedlichster Art, vom Ausfall technischer Anlagen, über Unfälle bis hin zu Naturkatastrophen können den massiven Einsatz von Gütern erforderlich machen, die sonst nur wenig benötigt werden, oder die Versorgung mit alltäglichen Bedarfsgütern verringern, bzw. unterbrechen.

Inhaltsverzeichnis

Staatliche Vorräte am Beispiel Deutschland

Staaten wie Deutschland legen im Rahmen der nationalen Krisenvorräte (als Teil des Zivilschutzes) umfangreiche Reserven an. So besteht die "Zivile Notfallreserve" aus Reis (Lang- und Rundkorn), Hülsenfrüchten (Erbsen und Linsen) sowie aus Kondensmilch und Vollmilchpulver. Sie dient einer Versorgung der Bevölkerung vor allem in Ballungsräumen.

Die so genannte "Bundesreserve Getreide" besteht aus Brotgetreide (Weizen) und Hafer. Sie dient der Aufrechterhaltung der Mehl- und Brotversorgung. Auf Grund der erforderlichen Weiterverarbeitung werden diese in der Nähe von Mühlen gelagert.

Das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG) dient der Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen im Spannungs- und Verteidigungsfall sowie im NATO-Bündnisfall. Auf Grund der Katastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 wurde das Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) erlassen. Es ist anwendbar bei sonstigen Versorgungskrisen.

Private Vorräte

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt eine allgemeine Empfehlung zur freiwilligen privaten Bevorratung heraus, die für einen Schutz in einer Vielzahl von Szenarien gedacht sind und die jedem Haushalt eine Richtschnur für den Umfang der Selbstschutzmaßnahmen geben sollen. Diese Empfehlung ist auf Lebensmittelvorräte für ein bis zwei Wochen angelegt. Sie orientiert sich an Lebensmitteln, die auch ohne Kühlung lange haltbar und kalt genießbar sind. Daneben macht sie Richtangaben für Getränkevorräte, für die Situation, dass im Katastrophen- oder auch Verteidigungsfall die Wasserversorgung zusammenbrechen oder das Trinkwasser verseucht sein sollte. Zudem gibt sie Empfehlungen für die Lagerung und Kochgelegenheit. Außerdem werden Vorgaben gemacht zu Hygieneprodukten, Hausapotheke, Energieträgervorrat, Notgepäck für den Fall der Evakuierung, vorsorglichen Sicherheitskopien und Aufbewahrung von wichtigen Dokumenten und zu einer Brandschutzausrüstung.

Eine weitgehend erfolglose staatliche Initiative für den Aufbau eines privaten Notvorrats war in den 1960er Jahren die Aktion Eichhörnchen.

Pflichtlager und privater Haushaltvorrat in der Schweiz

Als Folge der sozialen Unruhen nach dem ersten Weltkrieg in der Schweiz wurden dort nicht nur Vorräte für Wirtschaft und Staat sondern für private Haushalte diskutiert. Aus dieser Erfahrung wurde im Zweiten Weltkrieg ein System von Rationierung, Vorratshaltung und Selbsterzeugung (Plan Wahlen) konzipiert, das im Laufe der Zeit immer den strategischen Bedrohungen angepasst wurde. Letztmals wurde im Laufe des Sechstagekrieges (1967) bis auf Haushaltstufe die Vorratshaltung vorgeschrieben. In anderen strategischen Krisenfällen blieb es bei den Vorbereitungen oder kleinen Maßnahmen. Noch zur Zeit des Kalten Krieges wurde unter dem Motto "Kluger Rat - Notvorrat" breit Werbung für den Haushaltvorrat gemacht.

Auch heute noch empfiehlt das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung einen Mindestvorrat in jedem Haushalt.

Näheres zum System des staatlich festgelegten Notvorrates der Schweiz, siehe Pflichtlager.

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