OHGmbH

OHGmbH

Eine offene Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Abkürzung z. B: OHGmbH / oHGmbH / OHG mbH / oHG mbH) ist eine Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft. Es handelt sich um eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr Gesellschaften mit beschränkter Haftung zusammengeschlossen haben, um unter der gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.

Die Firma einer OHGmbH muss – da keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist – die (gemäß § 19 (2) HGB) Bezeichnung „offene Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „OHGmbh“ enthalten, um die Haftungsbeschränkung zu kennzeichnen.

Die Gründung, Kapitaleinlage, Pflichten, Eintragung im Handelsregister, Geschäftsführung/Vertretung nach außen, Haftung der Gesellschafter, Auflösung etc. richtet sich nach den Vorschriften der Offenen Handelsgesellschaft – mit den Besonderheiten, die sich aus dem Nicht-Vorhandensein einer natürlichen Person ergeben (z. B. scheidet der Auflösungsgrund "Tod des Gesellschafters" aus).

Quellen

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