Oblation (Orden)

Oblation (Orden)

Die Oblation ist das Versprechen, abgegeben in einem feierlichen Ritus, eines getauften Laien, ein christliches Leben in enger Verbundenheit mit einem bestimmten Kloster und im Geist des Ordensgründers zu führen. Mit der Oblation wird der Oblate oder die Oblatin Mitglied der klösterlichen Familie eines bestimmten Klosters der Benediktiner, Benediktinerinnen, Zisterzienser oder Zisterzienserinnen, ohne jedoch im Konvent zu leben.

Es gibt allerdings auch sog. Klaustral- oder Regular-Oblaten, die auf eigenen Wunsch im Kloster leben; mit ihnen werden zivilrechtliche Verträge geschlossen, die die beiderseitigen Verpflichtungen und Einlassungen auch vor dem Zivilrecht klären. Die Zahl von Klaustraloblaten ist in Deutschland sehr gering.


Siehe auch: Benediktineroblate, Zisterzienseroblate

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