Asperationsprinzip

Asperationsprinzip

Asperationsprinzip (auch Verschärfungsgrundsatz) ist ein Begriff aus dem Strafrecht (gesetzlich geregelt in § 54 Abs. 1 S. 2 StGB). Er bezeichnet die Methode, ein angemessenes Strafmaß zu bestimmen, wenn der Täter wegen mehrerer Delikte, die zueinander in Tatmehrheit (§ 53 Abs. 1 StGB) stehen, gleichzeitig verurteilt wird. Danach wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der jeweils höchsten verwirkten Strafe (der sog. Einsatzstrafe) gebildet.

Das Prinzip soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: Der Verurteilte habe ein Auto gestohlen (Strafmaß sei z. B. 2 Jahre), das Auto bei einem Raubüberfall auf eine Bank verwendet (8 Jahre) und anschließend auf der Flucht im Straßenverkehr eine fahrlässige Tötung begangen (5 Jahre). In diesem Fall könnte der Täter nach Anwendung des Asperationsprinzips zu einer Gesamtstrafe von (nur) 10 oder 11 Jahren verurteilt werden. Denn weder werden die jeweils verwirkten Einzelstrafen einfach addiert (Summe von 15 Jahren), noch wird die Gesamtstrafe auf die höchste Einzelstrafe (hier 8 Jahre für Bankraub) gekappt. Ebenfalls unzulässig wäre es, alle Strafen zunächst zu addieren, um sie dann angemessen zu reduzieren. Das Asperationsprinzip bewirkt, dass es dem Straftäter nicht gleichgültig sein kann, ob er neben dem nach Strafmaß "schlimmsten" Verbrechen (Bankraub) noch weitere Verbrechen "minderen Ranges" begeht. Denn auch für diese wird er bei Anwendung des Asperationsprinzips angemessen zusätzlich bestraft.

Alternativen zum Asperationsprinzip sind das Kumulationsprinzip und das Absorptionsprinzip.


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  • Asperationsprinzip — As|pe|ra|ti|ons|prin|zip das; s <zu lat. asperatio »Verschlimmerung« (dies zu asperare »verschlimmern«, eigtl. »rau machen; schärfen«) u. ↑Prinzip> Grundsatz zur Bestimmung der Strafe bei Tatmehrheit (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

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