Ostarbeiterabgabe

Ostarbeiterabgabe

Als Ostarbeiterabgabe wurde in der Zeit des Nationalsozialismus eine spezielle Steuer bezeichnet, die eingeführt wurde, um zu verhindern, dass Zwangsarbeiter, insbesondere so genannte Ostarbeiter, die deutschen Arbeitskräfte vollständig aus den betreffenden Berufen verdrängten.

Die Abgabe wurde zum 30. Juni 1942 mit der „Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter“ (RGBl I, 1942, S. 419 ff.[1]) eingeführt. Der Zwangsarbeiterlohn wurde nach dem Lohn eines deutschen Arbeiters, nach Abzug von Sozialabgaben, Unterkunft- und Verpflegungskosten und der sogenannten Ostarbeiterabgabe berechnet, so dass der tatsächlich ausgezahlte Lohn sehr gering war.

Fußnoten

  1. RGBl I, 1942, S. 419

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