Ostfriesische Landschaft

Ostfriesische Landschaft
Der Sitz der Ostfriesischen Landschaft in Aurich
Lage inmitten der modernen Landschaften und Landschaftsverbände Niedersachsens

Die Ostfriesische Landschaft ist ein Höherer Kommunalverband in Niedersachsen mit Sitz in Aurich. Er umfasst die drei ostfriesischen Landkreise Aurich, Leer und Wittmund und die ebenfalls ostfriesische Stadt Emden.

Sie zählt zu den sieben historischen Landschaften, die es im Lande Niedersachsen noch gibt. Sie ist jedoch der einzige Höhere Kommunalverband in Niedersachsen, die anderen Landesteile gehören keinem Höheren Kommunalverband an. Sie ist auch nur bedingt mit den Landschaftsverbänden und modernen Landschaften in Niedersachsen vergleichbar. Das traditionelle Wappen und die traditionelle Flagge von Ostfriesland, gestreift von schwarz-rot-blau, werden auch heute noch verwendet (festgelegt erst 1989).

Die von ihr unterhaltene Landschaftsbibliothek ist die größte wissenschaftliche Bibliothek in Ostfriesland.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Ostfriesische Landschaft hat sich während des 20. Jahrhunderts von der alten Ständeversammlung zu einem zeitgemäßen Kulturparlament entwickelt. Sie ist heute eine demokratisch-parlamentarische Körperschaft des öffentlichen Rechts, ein höherer Kommunalverband. An Stelle der Landstände sind die drei ostfriesischen Landkreise (Aurich, Leer und Wittmund) sowie die Stadt Emden getreten, deren Kommunalparlamente die Mitglieder der Landschaftsversammlung wählen. Die Ostfriesische Landschaft vertritt daher nach wie vor die ostfriesische Bevölkerung. Sie nimmt im Auftrage ihrer Gebietskörperschaften und des Landes Niedersachsen zentrale kommunale und dezentrale staatliche Aufgaben auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Bildung wahr und betreibt dazu entsprechende Einrichtungen. Um den 10. Mai herum organisiert die Ostfriesische Landschaft in jedem Jahr eine Fachtagung zu einem ihrer Aufgabengebiete, mit dem sie an den Oll' Mai, dem ehemaligen Landrechnungstag, erinnert.

Die Ostfriesische Landschaft ist auf Grundlage der viele Jahrhunderte alten Selbstbestimmung und Selbstverwaltung berufen, zum Wohle ganz Ostfrieslands und aller seiner Bewohner überparteilich zu wirken und heimatliche Interessen wahrzunehmen. Als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Ostfriesische Landschaft heute ein unabhängiger Selbstverwaltungskörper. Sie ist durch Artikel 72 der Niedersächsischen Verfassung in ihrem Bestand sowie in ihrer Organisation und ihren Aufgaben geschützt. Die Verfassung gibt darüber hinaus dem Staat wie den kommunalen Gebietskörperschaften damit vor, alles zu unterlassen, was die autonome und selbstverantwortliche Arbeit der Landschaft beeinträchtigen könnte, sie haben diese vielmehr zu unterstützen und zu fördern.[1]

Organisation

Die Ostfriesische Landschaft besteht aus 5 Organen: der Landschaftsversammlung, dem Landschaftskollegium, dem Landschaftspräsidenten, den Landschaftsdirektoren sowie den Ausschüssen. Gegenwärtig gibt es 6 Ausschüsse: den Haushaltsausschuss, den Wissenschaftsausschuss, den Kulturausschuss, den Bildungsausschuss, den Indigenatsausschuss und den Verfassungsausschuss.

Landschaftsversammlung und Landschaftskollegium

Die ostfriesischen Kreistage und der Rat der Stadt Emden wählen die 49 ordentlichen Mitglieder der Landschaftsversammlung. Kulturelle Organisationen, namentlich die Heimatvereine, können Vorschläge machen. Die Landschaftsversammlung wählt einen Präsidenten und 7 Landschaftsräte. Sie sind für verschiedene Aufgabengebiete zuständig und bilden das Landschaftskollegium.

Das Landschaftskollegium besteht aus 7 Landschaftsräten und dem Landschaftspräsidenten. Es soll mindestens sechsmal im Jahr zusammentreten und bereitet alle Entscheidungen der Landschaftsversammlung vor.

Landschaftspräsident und Landschaftsdirektor

Der Landschaftspräsident wird von der Landschaftsversammlung mit 2/3-Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt 6 Jahre. Siehe auch: Liste der Präsidenten der Ostfriesischen Landschaft.

Der Landschaftsdirektor bereitet die Beschlüsse des Landschaftskollegiums vor und setzt die Beschlüsse der Landschaftsversammlung und des Landschaftskollegiums um. Des Weiteren ist er mit der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung betraut.

Geschichte

Mittelalter

Das 1678 von Kaiser Leopold I. verliehene Upstalsboomwappen
Lage der Ostfriesischen Landschaft inmitten der historischen Landschaften Niedersachsens

Als Landschaft bezeichneten sich normalerweise die Landstände (das waren der geistliche, der adlige und der bürgerliche Stand) in ihrer Gesamtheit, die im späteren Mittelalter und in der älteren Neuzeit die Bevölkerung gegenüber dem Landesherren vertrat. In Ostfriesland lagen die Verhältnisse etwas anders.

In Ostfriesland entwickelte sich infolge der 885 von Karl dem Dicken als Folge der Normannenbesiegung verliehenen friesischen Freiheit während des hohen Mittelalters keine Lehnsherrschaft, Grundherrschaft und Leibeigenschaft. Die Friesen waren frei und regierten sich bis ins späte Mittelalter selbst, mit wiederholter Zustimmung von König und Reich. Das ganze freie Friesland setzte sich aus vielen einzelnen Gauen zusammen, welche als autonome bäuerliche Landesgemeinden ähnlich wie die gleichzeitigen freien bürgerlichen Stadtgemeinden verfasst waren. Sie bildeten als sogenannte Sieben Seelande einen losen Verbund, der als „Ganz Friesland“ (tota Frisia) nur in Notfällen am Upstalsboom zusammen trat.

Während die Friesen auswärtige Landesherren von sich fernhalten konnten, vermochten sie es jedoch nicht zu verhindern, dass einheimische Lokalgrößen, sog. Häuptlinge, im 13. Jahrhundert Herrschaft über ihre Genossenschaften gewannen. 1464 erhob Kaiser Friedrich III. eine dieser Familien - die Cirksena - zu Reichsgrafen und ihre sich über mehrere östliche Frieslande erstreckende Herrschaft zu einer Reichsgrafschaft in Ostfriesland. Diese Kaiserurkunde versichert den Ostfriesen, dass alle die Rechte und Freiheiten, die sie seit Vorzeiten besitzen und von Friedrichs III. Vorgängern bestätigt bekommen haben, auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten sollen. Sie ist somit der Ursprung der Ostfriesischen Landschaft.

Auf ihrer Grundlage entwickelt sich dann die Ostfriesische Landschaft zur Vertretungskörperschaft von drei Ständen, nun aber, statt mit einem geistlichen, mit einem völlig gleichberechtigten bäuerlichen Stand. Während des Niederländischen Freiheitskampfes um 1600 baute die Ostfriesische Landschaft ihre Bedeutung gegenüber dem Grafen aus. Unter Vermittlung der Generalstaaten (d.h. –ständen) erhielt sie die Hoheit in der Gesetzgebung, Steuererhebung und Rechtsprechung. Ostfriesland wurde somit ein Ständestaat. Damit war die Landschaft eher als der Fürst der Souverän in Ostfriesland.

Am 14. bzw. 24. Januar 1678 verlieh Kaiser Leopold I. der Landschaft ein eigenes Wappen - das Upstalsboomwappen - und erkannte damit die besondere hoheitliche Position an. Somit konnte sich auch der Absolutismus in Ostfriesland nie durchsetzen.

Preußische Zeit

Nach dem Aussterben der Fürstenfamilie der Cirksena übernahmen 1744 die Preußen unter Friedrich dem Großen als Fürsten die Herrschaft in Ostfriesland. An den Rechten und Freiheiten der Ostfriesischen Landschaft rüttelten jedoch auch die neuen Herren nicht, denn die Landschaft war maßgeblich daran beteiligt, dass die preußische Krone im Falle des Aussterbens der Fürstenfamilie die Souveränität über Ostfriesland erlangen würde.

Napoleonische und hannoversche Zeit

Während der napoleonischen Zeit war Ostfriesland zunächst Teil des Königreichs Holland und dann für kurze Zeit französische Provinz, und zwar als Departement Ems-Oriental (Osterems) 1810–1813. Die Privilegien der Landschaft wurden außer Kraft gesetzt bzw. abgeschafft und erst wieder mit dem Wiener Kongress 1815 restauriert. Ostfriesland wurde jedoch dem Königreich Hannover (und Großbritannien) zugewiesen (siehe Ostfriesland Geschichte) und die neuen Herren ignorierten den Sonderstatus Ostfrieslands und seiner Landschaft.

30 Jahre lang kämpfte die Landschaft um ihre Souveränität, bis man sich 1846 auf eine neue Verfassung einigte, welche von Ernst August ratifiziert wurde. Die alten Freiheiten der Ostfriesischen Landschaft wurden damit jedoch stark beschnitten. Daran änderte auch nichts, als Ostfriesland (unter großer Freude der Bevölkerung) wieder preußisch wurde. Durch Verfassungsänderungen von 1867 bis 1910 wurden die Rechte der Landschaft wesentlich beschnitten: Ihre Mitwirkung bei der Gesetzgebung wurde aufgehoben, mit der Steuererhebung war es vorbei.

Die einzigen Institutionen, die sie fortan betrieb, war und ist die 1754 von Friedrich dem Großen begründete und ihr übertragene Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse. Von 1871 bis 1943 betrieb die Landschaft dann noch die von ihr begründete Ostfriesische Sparkasse. Diese wurde ihr allerdings 1943 von den Nationalsozialisten entzogen. Somit war sie nur noch in der Verwaltung ihres eigenen Vermögens selbständig. Die Wahrnehmung kommunaler Angelegenheiten gehörte nicht mehr zu Ihrem Aufgabenbereich, womit eine Zeit der Trägheit in der Landschaft begann. In der Weimarer Zeit drohte den Provinziallandschaften das Ende, was jedoch nicht zu einem Schub der Aktivitäten der Landschaft führte.

Nationalsozialismus

Dies änderte sich erst durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten, welche in Person des Oberpräsidenten in Hannover die Auflösung der Landschaften verstärkt weiter betrieben haben. Die Gauleitung in Oldenburg hielt demgegenüber an einer Erhaltung der Ostfriesischen Landschaft fest, dachte dabei aber an eine Umwandlung in eine Institution für (nationalsozialistische) kulturelle Zwecke. Dem setzte die Ostfriesische Landschaft nichts entgegen, wollte sie doch unter allen Umständen bestehen bleiben. Von Widerstandsrecht und friesischer Freiheit, wie sie am Ende des 16. Jahrhunderts formuliert und mobilisiert worden waren, keine Spur mehr. Die Nazifizierung der Landschaft begann und fand 1942 ihren Höhepunkt in einer völlig neuen Verfassung, welche die Landstände selbst beschlossen.

In dieser Verfassung wurde das Führerprinzip adaptiert und Berufungsverfahren sowie Ehrenamt konstituiert. Jetzt bekamen aber auch breite Bevölkerungskreise eine Möglichkeit zur Mitarbeit, denn Vorschläge für die Berufung der Mitglieder der Landschaftsversammlung konnten nicht nur von den ostfriesischen Dienststellen der NSDAP sowie den Gemeinden, Städten und Kreisen, sondern auch von den ostfriesischen Heimatvereinen und allen Ostfriesen gemacht werden, womit der Institutionalisierung und Professionalisierung der landschaftlichen Kulturarbeit durch Schaffung von Einrichtungen und Heranziehung von Fachleuten der Grundstock gelegt wurde. Dennoch bleibt zu erwähnen, dass die Einbindung der Ostfriesischen Landschaft in die Nationalsozialistische Herrschaft ausgeprägter war als anderswo.

1945 bis heute

Nach 1945 erlebte auch die Ostfriesische Landschaft ihre „Stunde Null“. In den Wirren der Nachkriegszeit standen sich im Wesentlichen zwei Standpunkte gegenüber: Entweder man wurde zur (unpolitischen) kulturellen Heimatbewegung oder Teil des neuen Staatswesens in Form eines Bezirkstags zwischen Kreistag und Landtag. Die neue niedersächsische Landesverfassung sah dann jedoch keine Bezirkstage vor. Als Reaktion darauf verlangten vor allem konservative Kräfte, die Landschaft in eine Art „Ostfriesischen Heimatbund“ zu wandeln, der die zuletzt 1942 formulierte Förderung der kulturellen Belange Ostfrieslands und der Friesen fortsetzte.

Andere Kreise wiederum wollten die historische, elementare Verbindung der Landschaft mit dem Staat nicht so ohne weiteres aufgeben und sahen hierin einen guten Ansatz für einen neuen Anfang. So fiel die Entscheidung zugunsten eines Kompromisses, der zudem nach dem Verlust der Sparkasse die Brandkasse weiterhin in der Obhut der Landschaft ließ. Wesentlich war, dass die Ostfriesische Landschaft jetzt demokratisch legitimiert und parlamentarisch organisiert wurde. An die Stelle der Stände traten jetzt Gebietskörperschaften, namentlich die ostfriesischen Kreistage und der Rat der Stadt Emden, welche die 49 ordentlichen Mitglieder der Landschaftsversammlung wählen.

Seither ist die Ostfriesische Landschaft ein unabhängiger Selbstverwaltungskörper, ein autonomes Kulturparlament, welches durch Artikel 72 der Niedersächsischen Verfassung in seinem Bestand sowie in seiner Organisation und ihren Aufgaben geschützt ist. Die Verfassung gibt darüber hinaus dem Staat wie den kommunalen Gebietskörperschaften damit vor, alles zu unterlassen, was die autonome und selbstverantwortliche Arbeit der Landschaft beeinträchtigen könnte, sie haben diese vielmehr zu unterstützen und zu fördern.

Hauptaufgabe ist die heimatgebundene Kulturpflege, und insbesondere wo und wie sie diese nicht nur befördern, sondern auch selbst betreiben sollte, wurde konkret festgelegt. Es waren die Aufgabengebiete Familienforschung, Wissenschaft und Schrifttum, Kunst und Kunsthandwerk, Naturkunde und Naturschutz, Volkskunde und Brauchtumspflege, Museen, Büchereien und Archive, Baupflege und Gedenkstätten. Zunächst erfüllte man diese Arbeiten alle ehrenamtlich, stieß damit jedoch bald an Grenzen. Somit stellte man 1956 den ersten Wissenschaftler ein. 1960 öffnete sich die Landschaft den Nicht-Ostfriesen, welchen nun auch - sofern sie seit 10 Jahren in Ostfriesland lebten - in die Landschaftsversammlung gewählt werden konnten.

Veränderte Rahmenbedingungen führten später zu einer Überarbeitung der Verfassung. Als Aufgaben und Ziele wurden jetzt nur noch allgemein die Kultur, Wissenschaft und Bildung formuliert. Die Heimatvereine sind als vorschlagsberechtigte Organisationen nicht länger besonders hervorgehoben, und in die Landschaftsversammlung kann nun jeder, der zu einer kommunalen Vertretungskörperschaft wählbar ist, gewählt werden.

Damit hat sich die Landschaft endgültig zu einem regionalen Parlament und zu einer echten Repräsentanz der gesamten Bevölkerung Ostfrieslands gewandelt. Nicht nur die historische Landschaft mit ihren hoheitlichen Vorrechten und ihrer bäuerlichen Ständekurie war singulär, sondern auch die moderne ist es mit dieser Struktur und Funktion.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ostfriesische Landeschaft: Vom ständischen Landtag zum regionalen Kulturparlament , eingesehen am 2. November 2011.

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