Assertorisches Urteil

Assertorisches Urteil

Assertion ist ein aus dem Lateinischen stammendes Fremdwort mit der Bedeutung (bestimmte) „Behauptung, Versicherung, Feststellung“. Der Begriff ist ein Terminus der Philosophie. Das zugehörige Adjektiv lautet assertorisch (feststellend, behauptend), und ist eine Bezeichnung für solche Urteile (Aussagen, Sätze, Rede), „in denen ohne jeden Zusatz etwas als wahr behauptet oder geleugnet wird“[1].

assertorische Aussage

Assertorischer Satz ist synonym mit Aussagesatz, apophantischer Satz[2], logos apophantikos (Aristoteles), wahrheitsdefiniter Satz[3] oder Behauptungssatz.

Jede Verwendung eines assertorischen Satzes, sei dieser affirmativ oder negativ, ist eine Behauptung[4]. Manchmal wird unter assertorischer Satz auch nur der bejahende Behauptungssatz (miss-)verstanden. „Die Sätze `p´ und `¬ p´ haben entgegengesetzten Sinn, aber es entspricht ihnen eine und dieselbe Wirklichkeit.“[5].

In der Terminologie der Urteilslehre der klassischen Logik sind assertorische Urteile "Urteile, in denen behauptet wird, dass der Prädikatsbegriff dem Subjektbegriff tatsächlich zukommt oder nicht zukommt (Form: S ist P oder S ist nicht P)"[6].

In jedem assertorischen Satz ist das Sein im Sinn von Wahrsein enthalten[7].

Beispiel: "Berlin hat mehr Einwohner als Castrop-Rauxel" oder auch "Berlin hat nicht mehr Einwohner als Castrop-Rauxel."

Der Begriff des assertorischen Satzes geht auf die klassische, aristotelische Unterscheidung zwischen sinnvoller und behauptender Rede zurück: "Jeder Satz hat einen Sinn [semantikós], aber nicht jeder zeigt etwas auf [apophantikós], sondern nur derjenige, der wahr oder falsch sein kann."[8]

In der Scholastik und von Kant wurden Urteile nach ihrer auf Wirklichkeit und Wahrheit bezogenen (alethischen) Modalität[9] eingeteilt in[10]:

  1. problematische (eine Möglichkeit ausdrückende z.B. es ist möglich, dass S P ist)
  2. assertorische (die Wirklichkeit behauptende z.B. es ist in der Tat so, dass S P ist)
  3. apodiktische (eine logische Notwendigkeit meinende z.B. es ist notwendigerweise so, dass S P ist)

S = Subjekt; P = Prädikat

Siehe auch: Apodiktische Aussage Modallogik

Einzelnachweise

  1. Regenbogen/Meyer, Wörterbuch der philosophischen Begriffe (2005), assertorisch
  2. Tugendhat/Wolf, Logisch-semantische Propädeutik (1983), S. 127
  3. Zoglauer, Thomas, Einführung in die formale Logik für Philosophen (1999), S.21
  4. Tugendhat/Wolf, Logisch-semantische Propädeutik (1983), S. 212 f.
  5. Wittgenstein, Tractatus 4.0621, zitiert nach Brandt/Dietrich/Schön, Sprachwissenschaft, 2. Aufl. (2006), S. 81 Fn. 10
  6. Spree, Assertorisch, in: Rehfus, Handwörterbuch Philosophie (2003)
  7. Tugendhat/Wolf, Logisch-semantische Propädeutik (1983), S. 208
  8. Aristoteles, De interpretatione, Kap. 4, zitiert nach Tugendhat/Wolf, Logisch-semantische Propädeutik (1983), S. 23
  9. Vgl. Prechtl, Modallogik, in: Metzler-Lexikon Sprache, 3. Aufl. (2005): assertorisch ist die "alethische Modalität eines Satzes, dass etwas wirklich wahr ist"
  10. Vgl. Regenbogen/Meyer, Wörterbuch der philosophischen Begriffe (2005), Urteil; Schülerduden, Philosophie, 2. Aufl. (2002), Modalität

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