Otto von Erdmannsdorff

Otto von Erdmannsdorff

Otto von Erdmannsdorff (* 22. Oktober 1888 in Dresden; † 30. Dezember 1978 in Starnberg) war ein deutscher Karrierebeamter im Auswärtigen Dienst, wurde Mitglied der NSDAP und Botschafter in Budapest, war Angeklagter beim Wilhelmstraßen-Prozess, wo er als Nicht Schuldig entlassen wurde.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Erdmannsdorff studierte Jura, war Referendar im königlich sächsischen Justizdienst, war als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg am Ende in Riga schon zeitweise als Geschäftsträger diplomatisch tätig. Seit 1919 in den Auswärtigen Dienst übernommen wurde er in Mexiko, Peking und Tokio eingesetzt.

Er trat 1937 in die NSDAP ein und wurde am 11. Mai 1937 Gesandter bei Horthy in Ungarn, das mit dem nationalsozialistischen Regime in Deutschland eng verbündet war. In diese Zeit fielen die außenpolitischen Erfolge Ungarns, den Vertrag von Trianon zu revidieren: im Ersten Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 kamen Teile der Slowakei an Ungarn und aufgrund Hitlers Vermittlung erhielt Ungarn im Zweiten Wiener Schiedsspruch 1940 einen Teil Siebenbürgens von Rumänien zurück. Ungarn war 1940 dem Dreimächtepakt der Achsenmächte Deutschland, Italien und Japan beigetreten. Daraus folgte dann auch die Beteiligung Ungarns an dem Überfall auf Jugoslawien am 6. April 1941.

Nach Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion am 27. Juni 1941, an dem auch Ungarn beteiligt war, wurde Erdmannsdorff im Juli 1941 von Dietrich von Jagow abgelöst und arbeitete danach in der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin unter Ernst Woermann.

Das Auswärtige Amt war nicht nur bei der Wannseekonferenz vertreten gewesen, sondern in der Folge auch an der Deportation der Juden beteiligt, und Erdmannsdorff paraphierte solche Schriftstücke, so verlangte „Der Außenminister“, hier unterzeichneten: Werner von Grundherr zu Altenthann und Weiherhaus, Erdmannsdorff und Andor Hencke, am 17. September 1943 von der Botschaft in Kopenhagen „über die Art des Abtransports der Juden, der im Prinzip beschlossen ist, genaue Vorschläge zu machen“.[1] Erdmannsdorff gehörte wie der Judenreferent Franz Rademacher zu den Beamten im Auswärtigen Dienst, die eine „Judenwohnung“, also eine Wohnung, die durch Deportation frei geworden war, beanspruchten, so sein Antrag vom 21. März 1942 an die Personalabteilung[2].

Am 8. April 1944 war Erdmannsdorff daran beteiligt, wie das Auswärtige Amt die Ausreise von „7000 rumänischen Juden, überwiegend Kindern“ mit dem Schiff „Tari“ mit diplomatischen Mitteln zu verhindern suchte.[3]

Prozess

Bei Kriegsende wurde er inhaftiert und 1947 im Wilhelmstraßen-Prozess unter Punkt V angeklagt:

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Gräueltaten und Vergehen gegen die Zivilbevölkerung. Verfolgung von Juden, Katholiken und anderen Minderheiten

Der Angeklagte ist nicht im Zeugenstand erschienen und hat nicht in eigener Sache ausgesagt.“ Bei dem von der Anklagebehörde (Robert Kempner) gegen Erdmannsdorff vorgelegten Beweismaterial stellte das Gericht Verfahrensfehler der Anklagebehörde fest und zog daher bestimmte „Exhibits und Zeugenaussagen nicht in Betracht“.[4]

Wir halten es für sicher, daß Erdmannsdorff von den gegen die Menschlichkeit verstoßenden Verbrechen, die an den Juden begangen wurden, … Kenntnis gehabt hat. Aber … das ist bei weitem nicht ausreichend, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.

Er war wenig mehr als ein Bürovorsteher“, Dies war für einen Karrierebeamten keine schmeichelhafte Beurteilung, sie ersparte ihm aber eine Verurteilung und die weitere Inhaftierung. Seine Verteidigung hatte Bernhard Vorwerk übernommen, assistiert von Friedrich Franz von Papen.[5]

Literatur

  • Maria Keipert (Red.): Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945. Herausgegeben vom Auswärtigen Amt, Historischer Dienst. Band 1: Johannes Hürter: A–F. Schöningh, Paderborn u. a. 2000, ISBN 3-506-71840-1
  • Robert M. W. Kempner, Carl Haensel, Walter Galewski, Julia Kerr: Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozess. Bürger, Schwäbisch-Gmünd 1950 (DNB).
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. 2. Auflage. Fischer, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
  • Léon Poliakov, Joseph Wulf: Das Dritte Reich und seine Diener. Fourier, Wiesbaden 1989, ISBN 3-925037-45-4.
  • Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes und Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. Karl Blessing Verlag, München 2010, ISBN 978-3-89667-430-2
  • Hans-Jürgen Döscher, Das Auswärtige Amt im Dritten Reich. Diplomatie im Schatten der Endlösung. Siedler Verlag Berlin 1987 ISBN 3-88680-256-6

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Léon Poliakov, Joseph Wulf: Das Dritte Reich und seine Diener. Fourier, Wiesbaden 1989, ISBN 3-925037-45-4, S. 102.
  2. Hans-Jürgen Döscher, Das Auswärtige Amt im Dritten Reich. Diplomatie im Schatten der Endlösung. Berlin 1987, S. 215, Anm. 13
  3. Léon Poliakov, Joseph Wulf: Das Dritte Reich und seine Diener. Fourier, Wiesbaden 1989, ISBN 3-925037-45-4, S. 17.
  4. alle Zitate: Robert M. W. Kempner u. a.: Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess. Bürger, Schwäbisch Gmünd 1950, S. 134.
  5. Telford Taylor: Final Report to the Secretary of the Army on the Nuernberg War Crimes Trials Under Control Council Law No. 10. Washington, D.C., 15. August 1949 (englisch, PDF).

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