Panisbrief

Panisbrief

Als Panisbriefe (lateinisch Litterae panis, Vitalltium, Alimoniae, von lat. panis ‚Brot‘) bezeichnet man Brot- oder Versorgungsbriefe, die von deutschen Kaisern seit dem 13. Jahrhundert für bedürftige Personen, „ohne Unterschied des Standes, Geschlechtes oder der Religion“ ausgestellt wurden. Sie verpflichteten den Inhaber einer geistlichen Pfründe, beispielsweise eine geistlichen Stiftung, oder ein Kloster, den Besitzer des Briefes, den sogenannten „Panisten“ oder „Brötling“, zeitweilig oder lebenslänglich zu versorgen. Von Friedrich dem Großen wurde diese Einrichtung abgeschafft.

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  • Panisbrief — ∙Pa|nis|brief, der; [e]s, e [zu lat. panis = Brot (im Sinne von „das tägliche Brot = Lebensunterhalt“), also eigtl. = Brotbrief]: (seit dem 13. Jh.) vom Kaiser an einen Bedürftigen ausgegebene schriftliche Anweisung, aufgrund deren eine… …   Universal-Lexikon

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