AsylVerfG

AsylVerfG

Das Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG auch AsylVfG) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Es konkretisiert damit das Recht auf Asyl nach Art. 16a GG.

Basisdaten
Titel: Asylverfahrensgesetz
Abkürzung: AsylVfG auch AsylVerfG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 26-5 / 26-7
Ursprüngliche Fassung vom: 16. Juli 1982
(BGBl. I S. 946)
Inkrafttreten am: 1. August 1982
Neubekanntmachung vom: 2. September 2008
(BGBl. I S. 1798)
Letzte Neufassung vom: 27. Juli 1993
(BGBl. I S. 1361)
Letzte Änderung durch: Art. 18 G vom
17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2693)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2009
(Art. 112 Abs. 1 G vom
17. Dezember 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Zusammen mit dem Aufenthaltsgesetz und den zugehörenden Verordnungen bildet das Asylverfahrensgesetz den größten Teil des Ausländerrechts.

Asylberechtigten werden die Rechte nach dem internationalen Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) zuerkannt.

Inhaltsverzeichnis

Besonderheiten

Nach dem Asylverfahrensgesetz sind Widersprüche ausgeschlossen. Sofern keine Anerkennung des Asylbewerbers erfolgt, kann dieser entweder geduldet oder abgeschoben werden.

Eine Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer erfolgt nach einem Quoten-Schlüssel. Asylbewerber dürfen den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht ohne schriftliche Erlaubnis verlassen.

Rechtsweg

Grundsätzlich ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Das Asylverfahrensgesetz formuliert jedoch spezielle Regelungen, die der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorgehen. Insbesondere die Regelung der Rechtsmittelfrist und die Rechtsmittelbeschränkungen weichen in einschränkender Hinsicht von der VwGO ab.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Mit den Strafvorschriften in § 84, § 84a und § 85 AsylVerfG gehört das Gesetz zum Nebenstrafrecht. Es wird vor allem die missbräuchliche Asylantragsstellung und der Aufenthalt in einem anderen Landkreis als dem zugewiesenen (Verletzung der Residenzpflicht) unter Strafe gestellt.

Literatur

  • Reinhard Marx: AsylVfG. Kommentar zum Asylverfahrengesetz. 7. Auflage. Luchterhand, Köln 2009, ISBN 978-3-472-07370-3.

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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