Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe
Kurztitel: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
Abkürzung: PartGG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gesellschaftsrecht
Fundstellennachweis: 4127-1
Datum des Gesetzes: 25. Juli 1994
(BGBl. I S. 1744)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1995
Letzte Änderung durch: Art. 22 G vom 23. Oktober 2008
(BGBl. I S. 2026, 2043)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. November 2008
(Art. 25 G vom 23. Oktober 2008)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Partnerschaftsgesellschaftsgesetz regelt die Voraussetzungen für die spezielle Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft.

In der Partnerschaftsgesellschaft können sich Angehörige von Freien Berufen zur Ausübung ihres Berufes zusammenschließen (§ 1 Abs. 1 PartGG). Sie haben gleichwohl auch die Wahl, andere Gesellschaftsformen (z. B. GmbH) zu wählen.

Im Namen der Partnerschaftsgesellschaft muss der Name mindestens eines Partners mit dem Zusatz: „und Partner“ oder „Partnerschaft“ (§ 2 Abs. 1 PartGG) enthalten sein.

Vorgeschrieben ist ein Partnerschaftsvertrag (§ 3 PartGG), in dem schriftlich mindestens zu regeln sind:

  • Name und Sitz,
  • Name, Vorname, Beruf und Wohnort der Partner und der
  • Gegenstand der Partnerschaft.

Die Partnerschaft wird beim örtlich zuständigen Partnerschaftsregister angemeldet (§ 4 PartGG).

Die Partnerschaft tritt damit nach außen als Gemeinschaft auf. Sie trifft sämtliche Rechtsfolgen, die auch einen einzelnen Partner treffen würden. Waren jedoch nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften neben der Partnerschaft selbst nur diese dem Gläubiger (§ 8 PartGG). Diese Haftungsbeschränkung betrifft jedoch nur die mit der Berufsausübung verbundenen Rechtsgeschäfte. So haften beispielsweise bei einer Bestellung über Büromaterial alle Gesellschafter wie bei einer GbR gesamtschuldnerisch.

Literatur

  • Martin Henssler: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Kommentar. 2. Aufl., C.H. Beck, München 2008.
  • Wienand Meilicke / Friedrich Graf v. Westphalen / Jürgen Hoffmann / Tobias Lenz / Reinmar Wolff: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe. 2. Aufl., C.H. Beck, München 2006.

Weblinks

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