Passivrauchen

Passivrauchen
Tabakrauch in einem Pub

Passivrauchen ist die Inhalation von Tabakrauch aus der Raumluft. Sowohl Tierexperimente als auch epidemiologische Studien geben Hinweise darauf, dass Passivrauchen, wenn auch in geringerem Maße als Aktivrauchen, ein Gesundheitsrisiko darstellt. Das gilt insbesondere für solche Passivraucher, die dauerhaft dem Schadstoff ausgesetzt sind. Da an bestimmten Orten kein Schutz gegen das Einatmen von Tabakrauch möglich ist, steht es stark in der öffentlichen Diskussion. Die ungewollte Aufnahme des Rauchs wird von Nichtrauchern häufig als störend empfunden und als Belästigung angesehen, weswegen sie für Maßnahmen zum Nichtraucherschutz eintreten.

Inhaltsverzeichnis

Aspekte des Passivrauchs

Allgemeine Einleitung

Tabakrauch wurde von der International Agency for Research on Cancer (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Karzinogen der Gruppe 1 eingestuft. In diese Gruppe werden Stoffe eingestuft, die schon in kleinsten Mengen krebserregend sind. Es werden dabei keine Grenzwerte festgelegt, es gibt also keine „unbedenkliche Menge“, der man sich oder Dritte aussetzen kann. Auch nach den Kriterien der deutschen Gefahrstoffverordnung erfolgt in der einschlägigen Technischen Regel für Gefahrstoffe 905 (TRGS 905)[1] eine Einstufung von Passivrauchen als entwicklungsschädigend nach Kategorie 1.[2]

Passivrauch gilt als das schädlichste Wohngift. Er besteht aus dem exhalierten Hauptstromrauch und dem schwelenden Nebenstromrauch. 20 Prozent des Tabakrauchs atmet ein Raucher in Form des Hauptstromrauchs ein und aus. Zu 80 Prozent besteht der Tabakrauch aus dem sogenannten Nebenstromrauch, der sich zwischen den Zügen entwickelt. Dieser wird vom glimmenden Ende einer Zigarette (Glutkegel) abgegeben.

Hauptstromrauch entsteht bei 950 °C und Nebenstromrauch bei 500 °C. Deshalb setzt Nebenstromrauch mehr giftige und krebserregende Stoffe frei. Die Art der Verbrennung des Tabaks bestimmt somit direkt die Gefährdung durch Passivrauch. Je weniger stark und häufig ein Raucher an einer Zigarette zieht, desto mehr Schadstoffe werden freigesetzt, weil der Tabak nur unvollständig verbrennt. Die Schadstoffentwicklung ähnelt der eines Feuers, welches periodisch aufflammt und dann wieder schwelt und starken Rauch entwickelt.

Der von glimmenden Zigaretten in die Raumluft freigesetzte Nebenstromrauch wird passiv von den anwesenden Menschen über die Atmung aufgenommen. Dies geschieht ebenso beim Einatmen von Pfeifen- und Zigarrenrauch. Laut einer Studie der Stanford-Universität aus dem Jahr 2007 ist die Schadstoffbelastung auch unter freiem Himmel nicht zu vernachlässigen: In der Nähe eines Rauchers außerhalb geschlossener Räume sei die Belastung zwar nur kurz, aber kaum weniger intensiv als in geschlossenen Räumen.[3]

Die Tatsache, dass keine Grenzwerte festgelegt wurden, ist keine Evidenz dafür, dass diese Stoffe auch in kleinsten Mengen Krebs verursachen. Zwar sind Krebs erregende Stoffe praktisch überall vorhanden, der Mensch nimmt sie mit der Nahrung auf und atmet sie mit der Luft ein. Trotzdem erkranken nicht alle Menschen an Krebs. Die Komplexität von Grenzwertbestimmungen beschreibt das Dokument „Traces of Environmental Chemicals in the Human Body“.[4]

Die geschätzten Todesraten infolge krebserregender Stoffe in der natürlichen Umgebung (Luft, Wasser, Nahrung etc.) sind beispielsweise in Krebs (Medizin)#Theorien zu Krebsauslösern beziffert.

Messung von Nitrosaminen im Nebenstromrauch[5] von den am weitesten verbreiteten Zigarettenmarken in den USA ergaben, dass die Konzentration von N-Nitrosaminen im Nebenstromrauch etwa 25% bis 55% der Konzentration im Hauptstromrauch entspricht.

Chemische Zusammensetzung

Tabakrauch setzt sich zusammen aus einem Gemisch aus gasförmigen Substanzen und Partikeln. Laut Auskunft der Weltgesundheitsorganisation WHO fanden sich im Tabakrauch bislang ungefähr 4.000 Chemikalien, von denen 40 als krebserregend eingestuft werden.[6]

Passivrauch enthält giftige und krebserregende Substanzen. Die toxischen Stoffe sind die Reizgase Blausäure und Ammoniak, das Nervengift Nikotin, sowie das Atemgift Kohlenmonoxid. Karzinogen wirken Schadstoffe wie Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, N-Nitrosamine, aromatische Amine, das schon bei Hautkontakt wirkende Benzol, Vinylchlorid, Arsen, Cadmium, Chrom, Trockenkondensat (Teer) und das radioaktive Isotop Polonium 210. Des Weiteren finden sich auch die das Erbgut schädigenden Dioxine, das schleimhautreizende Formaldehyd, das Allergen Nickel und freie Radikale, welche den Alterungsprozess beschleunigen.

Besondere Bedeutung kommt dem aus den Reizpartikeln gebildeten, scharfen Feinstaub zu, welcher tief in die Lungen eindringt und dabei radioaktive Gase sowie Schwermetalle mittransportiert. Der Durchmesser der Partikel im Hauptstromrauch liegt etwa bei 0,4 µm, der Nebenstromrauch besteht aus feineren Partikeln von etwa 0,2 µm (Scherer und Adlkofer 1999). Die Partikel erreichen also nicht nur den Bronchialbaum, sondern auch die Lungenbläschen. Es kommt zu einer Entzündung des Lungenepithels. Laut David Groneberg von der Berliner Charité führt Feinstaub bei heranwachsenden Kindern zu einer zu kleinen Lunge.

Hauptartikel: Tabakrauch

Ausbreitung in Räumlichkeiten

Bei Luftzug breitet sich der Passivrauch in Räumlichkeiten entsprechend den Strömungsverhältnissen richtungsbezogen aus. Ohne Luftzug kommt es zur gleichmäßigen Ausbreitung gemäß den Diffusionsgesetzen bzw. der Brownschen Molekularbewegung. Die einzelnen Partikel verhalten sich wie ein gasähnliches Aerosol. Das Diffusionsgefälle der Tabakrauchquelle im Raum selbst ist dabei entscheidend.

Parameter der Ausbreitung sind:

Nach einer Studie des DKFZ ergaben Messungen von lungengängigen Partikeln in der Raumluft, dass in Gaststätten mit Raucherräumen die Schadstoffbelastung selbst in Nichtraucherbereichen messbar erhöht ist, da der Rauch aus dem Raucherraum in die angrenzenden Räume vordringt.[7]

Nachweis

Als Expositionsmarker für Passivrauch kommt Cotinin zum Einsatz. Cotinin ist ein Abbauprodukt des Nikotins und findet sich auch beim Passivraucher in Blut und Harn. Es hat eine Halbwertszeit von 16 bis 22 Stunden.

Problematisch aus epidemiologischer Sicht ist die Klärung direkter Zusammenhänge zwischen Wirkung und Ursache. So zeitigt ein Bronchialkarzinom, je nach Exposition des Erkrankten, Latenzzeiten von bis zu zehn Jahren. Demnach ist der Nachweis eines einzelnen Verursachers, wie der Belastung durch Passivrauch, am Einzelfall sehr schwer zu führen. Vielmehr bedarf es statistischer Untersuchungen mit großen Zahlen von Probanden. Hier zeigt sich in der Tat in etlichen Studien ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten (etwa Lungenkrebs, koronare Herzerkrankung, COPD), es gibt jedoch auch Metastudien, die diesen Zusammenhang auf der Basis der Auslegung bestehenden Datenmaterials zu relativieren versuchen[8]. Eine Schwierigkeit bei epidemiologischen und statistischen Untersuchungen besteht darin, das Gesundheitsrisiko von Passivrauchen deutlich abzugrenzen von sogenannten „Lebensstilfaktoren“. Hierzu müssen solche Faktoren entweder mit speziellen statistischen Verfahren (Partialkorrelation, Verfahren der multiplen Regressionsanalyse, loglineare Modelle o. ä.) kontrolliert werden. Oder es müssen sogenannte "statistische Zwillinge" (vgl. auch Matched Pair Technik) gefunden werden, die in möglichst vielen anderen Merkmalen übereinstimmen. Mit solchen Verfahren können natürlich nur solche Einflussfaktoren ausgeblendet werden, die in der Studie auch erfasst wurden. Eine Konsequenz daraus ist, dass eine Studie an Aussagekraft verliert, wenn relevante Merkmale nicht als Variablen erfasst wurden.

Einige Studien haben bisher einzelne Parameter des Tabakrauchs bestimmt, sie beschäftigten sich vornehmlich mit den üblichen flüchtigen organischen Verbindungen (volatile organic compound, VOC), dem Nikotin und anderen tabaktypischen Substanzen wie den Aldehyden.[9]

Typische Cotinin-Werte

  • beim Raucher 1.000–2.500 ng/ml[10]
  • Nichtraucher:
    • keinem Passivrauch ausgesetzt: 1,7 ng/ml
    • Passivrauch ausgesetzt: 2,6 ng/ml
    • Restaurantpersonal: bis 5,6 ng/ml
    • Diskothekenpersonal: bis 24 ng/ml
    • Personal in Bars: bis 45 ng/ml

Messungen der Passivrauchbelastung durch die Feststellung des Cotininspiegels im Blut sind allerdings mit gewissen Fehlerquellen behaftet – auch der Konsum bestimmter Gemüsesorten lässt den Cotininspiegel ansteigen, so dass diese Methode nicht unbedingt geeignet ist, das Risiko von Passivrauchern für bestimmte Krankheiten genau abzuschätzen.[11]

Gesundheitliche Gefährdungen

Der Schadstoff Passivrauch reizt akut die Atemwege (Asthmaanfälle, Bronchitis, Entzündungen der tiefen Luftwege). Passivrauch kann schon bei kurzer Belastung zu Kurzatmigkeit bei körperlicher Belastung, erhöhter Infektanfälligkeit, Kopfschmerzen und Schwindel führen. Passivrauch kann beitragen zu Herzkrankheiten, Angina Pectoris, Herzinfarkt,[12] Schlaganfall, Lungenerkrankungen und chronischen Atemwegserkrankungen. Verschiedene Substanzen im Tabakrauch lassen das Blut zusammenklumpen und verstopfen die Herzkranzgefäße und Hirngefäße.

Experimente mit Ratten wiesen die mutagene (genverändernde) Wirkung des Passivrauchens nach. Die Ratten wurden über einen Zeitraum von mehreren Tagen dem Nebenstromrauch (Rauchmaschine 2–4 Filterzigaretten) ausgesetzt. Es fanden sich in der Forschung keine Grenzwerte für krebserregende Substanzen in Tabakrauch, unterhalb derer keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten sei. Deshalb bergen schon kleinste Belastungen das Risiko der Entstehung von Tumoren wie das Bronchialkarzinom.[13] In vielen epidemiologischen Studien wird ein erhöhtes relatives Lungenkrebsrisiko nach Passivrauchen zu Hause oder am Arbeitsplatz festgestellt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die relativen Risiken in den Gruppen mit höchster Exposition am größten sind und eine Expositions-Wirkungs-Beziehung besteht.

Besonders gefährdet sind ungeborene Kinder, Säuglinge und Kleinkinder sowie gesundheitlich angeschlagene oder anfällige Menschen und chronisch Kranke (z. B. Asthmatiker).

Parameter

Das Risiko für koronare Herzkrankheiten im beruflichen Bereich wächst für Nichtraucher drastisch mit den beteiligten Faktoren Anzahl gerauchter Zigaretten, Anzahl der Raucher und der Dauer der Exponation (A.J. Wells, 1998).

Allgemeine Schädigungen

Eine Studie in Puerto Rico ergab, dass Passivrauchen mit einem niedrigen Vitamin-C-Spiegel im Blut einhergeht. Ein Mangel an Vitamin C kann sich bei Kindern besonders schädlich auswirken, da ihr Körper noch im Wachstum begriffen ist. Di Franza et Lew wiesen 1996 im Pediatrics darauf hin, dass das Risiko für respiratorische Erkrankungen (Mittelohrentzündung, Pneumonie, Asthma bronchiale) bei Kindern von Rauchern bei 1,5 Prozent liegt.

Das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, erhöht sich durch Passivrauchen beispielsweise für Nichtraucher, die einer regelmäßigen Passivrauchbelastung im eigenen Haushalt ausgesetzt sind, um 18 Prozent. (Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko, Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg)

Aus dem Bericht des Surgeon General[14] vom Juni 2006 (Seite 15) geht hervor, dass die Evidenz für einen kausalen Zusammenhang zwischen Schlaganfallrisiko und Passivrauchen suggestiv aber unzureichend ist. Von insgesamt 6 Studien sind nur zwei statistisch signifikant, eine davon nur knapp.

Wie Wissenschaftler der American Association for Cancer Research im Oktober 2010 berichteten, steigt das Risiko für Brustkrebs beim Passivrauchen bei Frauen nach den Wechseljahren um knapp das Dreifache, bei jüngeren Frauen fast um das Fünffache.[15]

Aus dem Bericht des Surgeon General[14] vom Juni 2006 (Seite 15) geht hervor, dass die Evidenz für einen kausalen Zusammenhang zwischen Brustkrebsrisiko und Passivrauchen suggestiv aber unzureichend ist. Im weiteren Verlauf des Berichts (Chapter 7) wird ausgeführt: "Die Abwesenheit einer etablierten und konsistenten Korrelation in epidemiologischen Studien zwischen aktivem Rauchen und Brustkrebs schwächt die biologische Plausibilität eines möglicherweise kausalen Zusammenhangs zwischen Passivrauch und Brustkrebs."

Rauchen während der Schwangerschaft

Hauptartikel: Fetales Tabaksyndrom

In einer 2011 veröffentlichten Studie des University College London wurden 172 Forschungsarbeiten der letzten 50 Jahre analysiert. Dabei wurden 174.000 Fehlbildungen mit 11,7 Millionen Kontrollen verglichen. Das Ergebnis war, dass Rauchen in der Schwangerschaft das Risiko von Hand- und Fußfehlbildungen um 26 Prozent und das von Klumpfüßen um 28 Prozent erhöht. Gastrointestinale Fehlbildungen sind um 27 Prozent häufiger. Wenn die Mutter in der Schwangerschaft geraucht hat, traten Fehlbildungen des Schädels (Kraniosynostose) um 33 Prozent, Fehlbildungen an den Augen um 25 Prozent öfter auf. Um 28 Prozent erhöht sei das Risiko auf eine Spaltbildung an Lippe, Kiefer oder Gaumen. Das Risiko für Gastroschisis, eine Fehlbildung der Bauchwand mit dem Vorfall von Teilen des Magens oder Darms, ist um 50 % erhöht. Für andere Fehlbildungen wie einen angeborene Herzfehler wurde kein erhöhtes Risiko gefunden.[16][17]

Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft geraucht haben, haben nach einer Studie aus dem Jahr 2011 zufolge mindestens für die ersten acht Lebensjahre ein 10 bis 15 Prozent höheres Risiko von Herzkrankheiten.[18]

Raucht eine Schwangere täglich mehr als 10 Zigaretten, so erhöht sich das Risiko für plötzlichen Kindstod (SIDS)auf das Siebenfache.[19]

Ungeborene und Heranwachsende

Nach Angaben des DKFZ muss in Deutschland fast die Hälfte aller Kinder zu Hause passiv mitrauchen. 40 Prozent der Passivraucher weltweit seien Kinder.[20]

In Deutschland treten jährlich 500 bis 600 Todesfälle durch den plötzlichen Kindstod (SIDS) auf, wovon bis zur Hälfte der Fälle dem Passivrauchen zugeschrieben werden. Sowohl durch das Rauchen während der Schwangerschaft als auch nach der Entbindung ist das Risiko hierfür deutlich erhöht. Das Risiko von SIDS bei elterlichem Tabakkonsum ist um das Zwei- bis Vierfache höher als in rauchfreien Haushalten.[19] Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt zur Risikominderung, Babys nicht mit Rauchern in einem Bett schlafen zu lassen. (Siehe auch Co-Sleeping.)[21]

In einer 2009 veröffentlichten gemeinsamen Studie mehrerer deutscher Universitäten, Krankenhäuser und Institute konnte anhand einer Gruppe von fast 6.000 Kindern bis zum Alter von 10 Jahren nachgewiesen werden, dass Passivrauchen die Rate von Hyperaktivität, Aufmerksamkeitsdefiziten und anderen Verhaltensauffälligkeiten signifikant erhöht.[22][23] Es wurde dabei sowohl die pränatale als auch die postnatale Exposition mit Tabakrauch untersucht. Zudem leiden bereits vier- bis fünfjährige Kleinkinder unter erhöhtem Blutdruck, wenn ihre Eltern rauchen.[24]

Kinder aus Haushalten, in denen beide Eltern Raucher sind, klagen doppelt so häufig über Husten, Heiserkeit, Schwindel, Kopf- und Rückenschmerzen sowie Schlaf- und Konzentrationsstörungen als Kinder aus Nichtraucherhaushalten.[19] Bei bis zu dreijährigen Kindern ist elterliches Rauchen mit einem zwei bis dreifach erhöhtem Risiko für Mittelohrentzündungen assoziiert. Zudem verzögert Passivrauchen das Wachstum der Lungen von Säuglingen und Kleinkindern und trägt zu einer verminderten Lungenfunktion bei.[19]

Passivrauchen erhöht die Infektionsgefahr bei Kindern um 20–50 % und kann deren geistige Entwicklung stören, weil das heranwachsende Gehirn viel empfindlicher als das von Erwachsenen reagiert. Sogar eine Häufung von Hirntumoren wurde beobachtet.[25] Die Initiative „Ärzte gegen Raucherschäden“ setzt Rauchen im Auto gleich mit "einer Misshandlung mitgeführter Kinder" und sieht dies "vergleichbar gefährlich, wie sie nicht anzuschnallen.[25] (Siehe auch Rauchverbot in Personenkraftwagen.) Zudem könnte laut der Initiative Passivrauchen in der Kindheit nicht nur Schäden im Kindesalter verursachen, sondern auch Spätfolgen (z. B. Asthma, Lungenkrebs oder Blasenkrebs beim Erwachsenen). Hierbei genüge es nicht, zum Rauchen in einen anderen Raum der Wohnung zu gehen oder das Fenster zu öffnen. Nur der völlige Verzicht auf das Rauchen in der Wohnung könnte Kinder vor ernsten Gesundheitsschäden durch Passivrauchen bewahren.[25]

Mortalitätsstudien

International

Laut einer Studie der WHO aus dem Jahr 2010 sterben jährlich etwa 600.000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Das entspricht rund jedem hundertsten Todesfall weltweit. Mit den zahlreichen zusätzlichen durch das Passivrauchen verursachten Krankheiten koste dies die Weltwirtschaft hohe zweistellige Milliardenbeträge.[26][27]

Deutschland

Laut Mikrozensus 2003 rauchen in Deutschland rund 31 Mio. Bürger ab 15 Jahren. Die meisten Raucher finden sich in den Altersklassen zwischen 20 und 50 Lebensjahren. Die Raucherquote unter Jugendlichen stieg von 1993 bis 2000 bei Mädchen um 75 % und bei Jungen um 63 %.

Laut einer Studie des Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) aus dem Jahr 2005 sind 35 Millionen Erwachsene am Arbeitsplatz (8,5 Millionen) oder in ihrer Freizeit den Schadstoffen von Tabakrauch ausgesetzt. Etwa acht Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren lebten in einem Haushalt mit mindestens einem Raucher. 170.000 Säuglinge würden bereits als Föten im Mutterleib mit Passivrauch kontaminiert.

Als Folge würden jährlich etwa 3.300 Nichtraucher und ehemalige Raucher an den gesundheitlichen Folgen des passiven Rauchens versterben. Dies wären 0,3 % aller jährlichen Todesfälle in Deutschland und überträfe die Summe der Todesfälle durch Asbest und illegale Drogen. Von diesen etwa 3.300 Todesfällen entfallen 2.108 auf Menschen im Alter von über 75 Jahren.[28]

Die Todesfälle teilten sich im Wesentlichen auf in:

Letzteres erlitten in erster Linie Neugeborene, die in ihrem häuslichen Umfeld dauerhaft Tabakrauch ausgesetzt sind oder deren Mutter während der Schwangerschaft rauchte.

Schweiz

Für das Jahr 2002 wurden die passivrauchbedingten Todesfälle in der Schweiz auf zwischen 138 und 160 Fälle bestimmt (0.2% bis 0.3% der Todesfälle). Die Schätzung für aktivrauchbedingte Todesfälle lag zwischen 9.9% und 11.5%. Die Schätzung der durch Passivrauchen potentiell verlorenen Lebensjahre (YYL, years of life lost) lag bei 969 Jahren oder 0.3% der insgesamt potenziell verlorenen Lebensjahre. Die passivrauch-bedingte Krankheitslast wurde auf 0.2% der gesamten Krankheitslast in der Schweiz geschätzt.[29]

USA

Die American Lung Association spricht für das Jahr 2004 für die USA von 3.000 Lungenkrebstoten und rund 35.000 tödlichen verlaufenen Herzerkrankungen, die auf Passivrauchen zurückführbar seien.[30]

Prävention

Der Schutz vor dem Passivrauchen gilt als die effizienteste (kostengünstigste) und effektivste (wirksamste) Einzelmaßnahme in der Tabakprävention: Sie schützt den Bevölkerungsteil, der keine Tabakwaren konsumiert, senkt die Einstiegsquote bei Kindern und Jugendlichen, motiviert Tabakkonsumenten zum Ausstieg und lässt sich zu geringsten Kosten umsetzen.

Hauptartikel: Nichtraucherschutz
Hauptartikel: Rauchverbot

Rechtliche Situation

Internationale Verträge

Im Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Gesetz zum Tabakrahmenübereinkommen, FCTC), welches von Deutschland durch Gesetz vom 19. November 2004 ratifiziert wurde,[31] wird festgestellt, dass Passivrauchen „zu Krankheit, Invalidität und Tod“ führt. Die 168 ratifizierenden Staaten[32] verpflichten sich darin unter anderem zum Schutz ihrer Bürger vor den Gefahren des Passivrauchens.

Laut einer Studie der WHO aus dem Jahr 2009 sind weltweit mehr als 94 Prozent der Menschheit nicht durch Gesetze vor Tabakrauch geschützt.[26]

Deutschland

Bei der Betrachtung der rechtlichen Situation ist zu beachten, dass der Schutz vor dem Passivrauchen nicht zwingend verbunden ist mit anderen Maßnahmen der Tabakprävention (u. a. Preis, Zugang).

Der Konsum von Tabakwaren gilt in Deutschland als sozialüblich.[33][34] Das Rauchen ist vom Schutzbereich des Grundrechts der Allgemeinen Handlungsfreiheit erfasst.[33][35][36] Gesetze, die das Rauchen verbieten oder einschränken, sind daher rechtfertigungsbedürftig und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, d. h. einen legitimen Zweck verfolgen, erforderlich und angemessen sein.

Das Bundesverfassungsgericht sieht den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens als legitimen Gesetzeszweck an.[37] Bei der Einschätzung der Erforderlichkeit komme dem Gesetzgeber allerdings ein weiter Spielraum zu.[37] Demgegenüber wird von Teilen des Schrifttums eine Schutzpflicht des Staates gegenüber Nichtrauchern aufgrund ihre Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit ausdrücklich bejaht.[38] Je nach Sachlage kann daher die allgemeine Handlungsfreiheit der Raucher nachrangig sein.[33][36]

Arbeitsrecht

In Deutschland besteht wie in Österreich und der Schweiz ein Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. In Deutschland regelt seit Oktober 2002 der § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) den Schutz der Arbeitnehmer vor dem Passivrauchen. Sie gilt jedoch nicht für Betriebe mit Publikumsverkehr. Grundlage ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Regelung verpflichtet die Arbeitgeber dazu, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Angestellten vor dem Passivrauchen zu treffen, sofern die Art und die Natur des Betriebes dies zulässt. Die Wahl der Mittel bleibt dem Arbeitgeber überlassen, sofern ein wirksamer Schutz der Angestellten gewährleistet ist, auch wenn die Mehrzahl der Arbeitnehmer gegen diese Mittel wie zum Beispiel Rauchverbot oder Rauchen nur in bestimmten Räumen ist.

MAK- und BAT-Einstufung

Bereits 1988 wurde Passivrauchen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft der Kategorie 1 des Abschnitts III der MAK- (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) und BAT- (Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert) Werte-Liste zugeordnet.

In der Gastronomie

Passivrauch ist im gastronomischen Bereich die größte Innenraumluftbelastung. Die deutsche Bundesregierung hatte zunächst mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband einen Stufenplan vereinbart,[39] der vorsah, bis März 2008 mindestens die Hälfte der Plätze in 90% der deutschen Speisebetriebe Nichtrauchern zur Verfügung zu stellen. Betroffen waren Betriebe mit mehr als 40 Plätzen oder mehr als 75 Quadratmetern Gastfläche. Die vereinbarten Ziele waren freiwillig, unter dem Vorbehalt der Einführung eines generellen Rauchverbotes. Zuständig war die Bundesdrogenbeauftragte. Jedoch wurden schon die ersten Stufen des Planes nicht umgesetzt. Daher erließen die dafür zuständigen Länder ab 2007 umfassende Nichtraucherschutzgesetze (dazu sogleich u.)

Die Unterbringung in einem getrennten Nebenraum in Gaststätten führt zu keiner wesentlichen Verbesserung (Cains et al., 2004). Erforderlich ist die Verhinderung der Übertragung von Tabakrauch in angrenzende Räume. Dies kann zum Beispiel kostenintensiv durch abgeschlossene, getrennt belüftete Räume und Unterdruck in Raucherräumen mit direktem Abluftsystem geschehen. Nach neuesten Erkenntnissen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg, der größten Gesundheitsforschungseinrichtung Deutschlands, bringen Entlüftungsanlagen nur eine geringfügige Besserung der Luftqualität und sind daher für den Nichtraucherschutz nicht geeignet. Das DKFZ schreibt: „Lüftungstechnische Anlagen schützen nicht wirksam vor den Schadstoffen des Tabakrauchs, da selbst die modernsten Ventilationssysteme die gefährlichen Inhaltsstoffe des Tabakrauchs nicht vollständig aus der Raumluft entfernen können.“[40]

Nichtraucherschutzgesetze

Nach geltendem Recht ist in Deutschland das Freisetzen giftiger und Krebs erzeugender Luftschadstoffgemische grundsätzlich unzulässig. Hierbei gilt allerdings eine Bagatellgrenze, die durch den Konsum von Tabakprodukten nicht erreicht wird. Tangiertes Rechtsgut ist somit vor allem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Passivraucher gem. Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes). In den letzten Jahren traten daher in Deutschland umfangreiche Nichtraucherschutzgesetze in Kraft.

In den Ländern

Für die Bereiche, in denen die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zufällt, haben die meisten deutschen Länder umfassende Maßnahmen getroffen, welche das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Schulen grundsätzlich verbieten und für die Gastronomie nur in abgetrennten Raucherbereichen zulassen, allerdings mit einer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht notwendigen Ausnahme für Einraumkneipen.[41] Das BVerfG hält jedoch ein Rauchverbot für Gaststätten ohne jede Ausnahmeregelung für verfassungsrechtlich unbedenklich.[42] In Sondervoten wurde dies von den Richtern Bryde[43] und Masing[44] verneint. Masing sieht das Rauchen in Verbindung mit Essen und Trinken als traditionellen Kulturbestandteil, der zwar vom Gesetzgeber im Hinblick auf den Nichtraucherschutz zurückgedrängt, nicht jedoch völlig dem gewerblichen Angebot in der Öffentlichkeit entzogen werden dürfe.[45]

Raucherbereich auf deutschem Bahnhof

Verstöße gegen die Landesnichtraucherschutzgesetze werden als Ordnungswidrigkeiten sowohl des Rauchers als auch z. B. des Gastronoms mit Bußgeldern geahndet.

Auf Bundesebene

Auf Bundesebene gilt seit Inkrafttreten des Bundesnichtraucherschutzgesetzes am 1. September 2007 ein umfassendes Rauchverbot in allen Dienstgebäuden des Bundes sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Flughäfen und Bahnhöfen. In letzteren können spezielle Raucherbereiche am Bahnsteig eingerichtet werden. Diese sind im Regelfall durch gelbe Markierungen und Schilder kenntlich gemacht. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt und mit Bußgeldern geahndet. Ein generelles Rauchverbot im öffentlichen Raum auch außerhalb von Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln wird von der Bundesregierung aufgrund der geringeren Gefährdungslage und kollidierender Rechtsgüter als verfassungswidrig angesehen.[36]

Diskussionen

Uneinigkeit herrscht über den Passus, was unter „Art und Natur“ des Betriebes zu verstehen ist und auf welche Arbeitsplätze, Gewerbearten und Tätigkeiten dies zutrifft. Die Gaststättenverbände nehmen beispielsweise für sich in Anspruch, dass die Art und Natur eines Gastbetriebs nicht geeignet sei, die Angestellten wirksam vor Passivrauchen zu schützen. Eine andere Betrachtungsweise geht davon aus, dass lediglich die Arbeitnehmer, Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Betriebe unter diese Ausnahmeregelung fallen, die keinen festen räumlichen Bezug bzw. keine Weisungsbefugnis in ihrem Umfeld besitzen. Dazu gehören, wenn man diesem Standpunkt folgt, beispielsweise Außendienstmitarbeiter, Imbissbuden, Kurierdienste, Briefträger, etc., da dort das Umfeld nicht dem Einflussbereich des Arbeitgebers unterworfen werden kann.

Immer mehr Stimmen werden laut, die den Schutz der Arbeitnehmer in den Gastbetrieben dem anderer Arbeitnehmer angleichen wollen. Die Argumentation ist dabei einfach: Der Gastronom hat Hausrecht und kann durch einfache Maßnahmen, wie etwa das Entfernen von Aschenbechern oder das Anbringen von Rauchverbotszeichen, dafür sorgen, dass in seinen Räumlichkeiten nicht geraucht wird. Die Natur des Betriebes, nämlich der Verzehr von Speisen und Getränken, wird davon nicht berührt. Zudem raucht der überwiegende Teil der Bundesbürger (> 70 %) nicht, was eine negative wirtschaftliche Auswirkung zwar nicht ausschließen kann aber unwahrscheinlich macht. Dies wurde auch durch zahlreiche Studien aus Ländern, in denen bereits Regeln für den Schutz vor dem Passivrauchen bestehen, wie Irland und die USA bestätigt.[46] Weiter wird argumentiert, dass die Europäische Sozialcharta jedem Arbeitnehmer innerhalb der EU das Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen zuspricht und dieses Recht derzeit verletzt wird.

Zahlreiche Studien aus Ländern, in denen bereits Regeln für den Schutz vor dem Passivrauchen bestehen, zeigen keine wirtschaftlichen Einbußen. Andere Studien berichten aber von Verlusten von Arbeitsplätzen und Schließungen von Gastbetrieben.

Andere Länder

Ein Gericht in Rom/Italien hat einer an Lungenkrebs erkrankten Frau wegen Passivrauchens eine Schadenersatzsumme in Höhe von 400.000 Euro zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, die Frau sei an ihrem Arbeitsplatz nicht genügend geschützt worden. Die Klage richtete sich gegen den italienischen Staat. Die Klägerin war Beschäftigte des italienischen Erziehungsministeriums und sei in einem engen Büro sieben Jahre lang dem Rauch ihrer Kollegen ausgesetzt gewesen. Nachdem bei der Frau Lungenkrebs diagnostiziert wurde, musste ein Teil ihres rechten Lungenflügels im Jahre 1992 entfernt werden. Im Jahre 2000 starb die Frau bei einem Verkehrsunfall. Jedoch befand sie sich zu diesem Zeitpunkt in einer Chemotherapie. Der Schadenersatz muss nun an die Hinterbliebenen der Verstorbenen ausbezahlt werden.

Ein Sprecher der Verbraucherschutz-Gruppe Codacons, welche die Klage unterstützte, bezeichnete das Urteil als einen sehr wichtigen Präzedenzfall, weil er den Weg für hunderte, tausende anderer Fälle ebne. Das Opfer habe sich zwar über den Rauch im Büro beschwert, aber man entgegnete der Frau lediglich, dass zu der Zeit kein Rauchverbotsgesetz existiert habe.

Einen ähnlichen Fall stellt das Urteil im Fall der kanadischen Kellnerin Heather Crowe dar, die im Jahr 2002 an Lungenkrebs erkrankte nachdem sie 40 Jahre lang als Kellnerin dem Passivrauch ausgesetzt war, ohne jemals selbst geraucht zu haben. Heather Crowe klagte erfolgreich auf Schadenersatz gegen das Workplace Safety & Insurance Board, die Ihr zunächst keine berufsbedingte Erkrankung zugestanden hatten. In der Folge engagierte sich Heather Crowe für umfassende Rauchverbote in der kanadischen Provinz Ontario. Am 28. Mai 2006, vier Tage nach ihrem Tod im Alter von 61 Jahren, wurde ihrem Antrag stattgegeben und ein umfassendes Gesetz zum Nichtraucherschutz erlassen.

Mario Labate hatte 29 Jahre lang als Beamter in der Europäischen Kommission gearbeitet, bis er an Lungenkrebs erkrankte und dann starb. Noch vor seinem Tode hatte er gegen die Europäische Kommission einen Prozess angestrengt, um seine Erkrankung als berufsbedingte Krankheit anerkennen zu lassen mit dem Argument, dass er während langer Jahre dem Passivrauch seiner Kollegen ausgesetzt war. Nach seinem Tod führte seine Witwe den Prozess fort. Der mit der Begutachtung beauftragte medizinische Ausschuss bestätigte die Tatsache, dass M. Labate Passivrauch ausgesetzt war und dass keine andere Ursache für seine Erkrankung gefunden werden konnte, dass er aber ebenso wenig in der Lage ist, einen gesicherten Zusammenhang zwischen der Erkrankung vom M. Labate und seiner beruflichen Tätigkeit festzustellen. Die Klage wurde abgelehnt.

Weiteres

Der Aufenthalt von drei bis vier Stunden Dauer in einem von Zigarettenrauch gefüllten geschlossenen Raum (wie zum Beispiel in Discotheken oder Kneipen) entspricht dem aktiven Rauchen von vier bis neun Zigaretten, was mit der Giftigkeit des Nebenstromrauchs im Gegensatz zum vom Raucher ein- und ausgeatmeten Hauptstromrauch zusammenhängt. Daher haben in den letzten Jahren immer mehr Staaten Rauchverbote für Restaurants und öffentliche Gebäude erlassen.

Kinder, die in einem Haushalt aufwachsen, in dem ein oder beide Elternteile rauchen, sind als Kind statistisch gesehen häufiger krank und haben ein höheres Krebsrisiko. Auch intensives Lüften oder die Einrichtung eines Raucherzimmers können an diesem Problem nichts ändern, da Schadstoffe auch dann noch lange in der Raumluft verbleiben können. Untersuchungen zeigen zudem, dass Kinder rauchender Eltern später häufiger selbst rauchen als Kinder, deren Eltern Nichtraucher sind.

Eine weitere Gefährdung ergibt sich durch Nikotin-Ablagerungen auf Wänden. Wie eine Studie nachwies, werden hier durch Reaktion mit salpetriger Säure karzinogene Nitrosamine gebildet, die zu potentieller Gesundheitsgefährung bei Berührung oder Einatmung von Stäuben führen. Diese Gefährdung wird als Dritthandrauchen bezeichnet.[47]

Wissenschaftliche Evidenz

Position öffentlicher Gesundheitsorganisationen

Es ist die weit verbreitete Lehrmeinung, dass das Einatmen von Passivrauch schädlich ist.[48] Die Verbindung zwischen Passivrauchen und Gesundheitsrisiken wird von jeder größeren medizinischen und wissenschaftlichen Organisation anerkannt, darunter:

England

In den offiziellen Zahlen der Krankenhausaufnahmen[66] in England (die gesamte Population Englands mit über 50.000 Herzinfarktfällen) lässt sich keine irgendwie geartete Anomalie erkennen; der langjährige Trend ist ungebrochen, ungeachtet des im Juli 2007 eingeführten Rauchverbots.

Deutschland

Die oben genannte Veröffentlichung des DKFZ ist nicht die einzige Studie zum Thema Passivrauchen aus Deutschland. Eine frühere Untersuchung, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziales bestätigt wurde, hatte mindestens einen Todesfall pro Tag durch Passivrauchen ergeben. Hierbei ging es allerdings nur um die Zahl der durch Passivrauch an Lungenkrebs erkrankten und dadurch getöteten Nichtraucher (ca. 400 pro Jahr in Deutschland). Die Dunkelziffer der durch Lungenkrebs erkrankten Nichtraucher ist nach Einschätzung anderer hochrangiger deutscher Forschungseinrichtungen wie dem Robert-Koch-Institut wesentlich höher. Hinzu kommt, dass die Mehrheit der Passivrauchopfer nicht an Lungenkrebs verstirbt, wie gemeinhin angenommen, sondern an koronaren Herzkrankheiten. Diese wurden in der neuen Studie durch genaue epidemiologische Berechnungen berücksichtigt; doch auch die Zahl der jährlich 3.300 an Passivrauch getöteten Nichtraucher ist vermutlich weit unterschätzt. Da deutsche Forschungseinrichtungen erst seit kurzer Zeit frei und unabhängig von der Tabakindustrie arbeiten können, ist in Zukunft von noch höheren Zahlen auszugehen. Die Europäische Union, deren Gesetzgebung im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland weniger von einer Tabaklobby beeinflusst wird, schätzt die Anzahl der in Europa durch Passivrauch getöteten Nichtraucher auf mindestens 130 Todesopfer pro Tag (siehe E.U. Statusbericht ENSP 2001, Link a.a.O.)

Italien

Piemont

Nach einer Studie ging in der Region Piemont innerhalb von fünf Monaten nach Einführung eines Rauchverbots die Anzahl der Patienten mit akutem Herzinfarkt im Alter bis zu 60 Jahren in Krankenhäusern um elf Prozent zurück.[67] Zusammenfassung: ...study, based on a population of about 4 million inhabitants, suggests that smoke-free policies may result in a short-term reduction in admissions for AMI.[68][69]

Toscana

Eine Studie, die die gesamte Bevölkerung der Toscana umfasst, vergleicht die Herzinfarktraten nach dem Rauchverbot (2005) mit denjenigen der vorangegangenen fünf Jahre und findet keine Assoziation.[70]

Kanada

Nach der Einführung eines Rauchverbots in Restaurants und Bars der Stadt Toronto ging die Anzahl der Notaufnahmen mit akuten Herz-Kreislauf- und Atemwegskrankheiten in Kliniken um ein Drittel zurück. In Vergleichsregionen ohne Rauchverbot konnten keine statistisch signifikanten Rückgänge festgestellt werden.[71]

Neuseeland

Eine neuseeländische Studie belegt den Rückgang von Herzinfarkten nach Einführung eines Rauchverbots an Arbeitsplätzen. Gemessen wurde die Zahl der Krankenhauseinweisungen nach Herzinfarkten innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach Einführung eines Rauchverbots. Bei Personen im Alter von 55 bis 74 Jahren sank die Anzahl der Einweisungen durchschnittlich um neun Prozent, bei den Nichtrauchern dieser Altersgruppe sogar um 13 Prozent. Um fünf Prozent ging die Rate bei Menschen von 30 bis 54 Jahren zurück.[72]

Zwei umfassende Studien[73][74][75] aus Neuseeland kamen allerdings zu einem entgegengesetzten Ergebnis, sie fanden keinen den Rauchverboten zurechenbaren Rückgang der Herzinfarktraten.

Schweiz

Nach Einführung des Rauchverbots in der Gastronomie ging im Kanton Graubünden die Zahl der Herzinfarkte um über ein Fünftel zurück. Besonders profitiert von dem Gesundheitsschutzgesetz haben Nichtraucher, so eine Studie.[76]

Dänemark

Eine von der dänischen Regierung veröffentlichte Grafik[77] lässt auch nach dem Rauchverbot keinen Einbruch der Herzinfarktraten erkennen.

USA

In den USA und international gibt es seit vielen Jahren mehr als mittlerweile 80 Studienergebnisse zum Passivrauchen (ETS).

Von den 64 epidemiologischen Studien, die seit 1981 zum Zusammenhang zwischen Passivrauch und Lungenkrebs publiziert wurden, sind die Ergebnisse bei 43 Studien statistisch nicht signifikant (Christopher Snowdon: Velvet Glove, Iron Fist, S. 373 ff), es konnte also kein Zusammenhang zwischen Rauchverbot und Lungenkrebs festgestellt werden. Elf Studien waren statistisch signifikant. Von den statistisch nicht signifikanten Studien sind 20 negativ, von den signifikanten Studien sind 2 negativ, d.h. insgesamt 22 Studien assoziieren mit dem Passivrauch einen Schutzeffekt gegen Lungenkrebs.

Da die US-Regierung die größten Tabakkonzerne in den 1990er Jahren auf Grundlage eines Mafia-Gesetzes vor Gericht brachte, sind Millionen geheimer Dokumente der Tabakkonzerne im Zuge der Verhandlungen veröffentlicht worden, aus denen unter anderem hervorging, dass der Tabakindustrie die Schädigung mit Todesfolge für Raucher und Passivraucher gleichermaßen seit Jahrzehnten bekannt war, jedoch von den Tabakkonzernen bis in die 1990er Jahre öffentlich geleugnet wurde. Die Dokumente konnten aufgrund ihres zahlenmäßigen Umfangs bisher noch nicht vollständig ausgewertet werden.

Die Studie von Helena[78] fand einen Rückgang der Herzinfarkte um 16, von 40 auf 24, den die Autoren dem Rauchverbot zurechneten. Das entspricht einer Reduktion von 40%. Insgesamt handelt es sich um statistisch extrem magere Fallzahlen, wie die Autoren selbst zugaben. Zur Passivrauchexposition konnten die Autoren ebenso wenig Angaben machen wie über den Raucherstatus der Patienten. Darüber hinaus wurden in den dem Rauchverbot vorangegangenen Jahren ähnlich sprunghafte Schwankungen verzeichnet, wie die Grafiken in den Kommentaren [79] zur Studie belegen.

Das Rauchverbot blieb nur während sechs Monaten in Kraft. Im Jahre 2005 wurde das Rauchverbot dann im ganzen Staat Montana eingeführt. Von einem erneuten Rückgang der Herzinfarktraten ist nichts bekannt.

Die umfassendste Analyse[80] der Effekte von Rauchverboten für die Gesamtheit der USA zeigt nicht nur, dass fast alle publizierten Einzelstudien auf Cherry Picking aufbauen, sondern auch dass Rauchverbote insgesamt keine messbaren Effekte zur Folge haben. [81].

Konsequenzen

Durch die vorherrschend publizierte Meinung entstand ein starker Interessenkonflikt zwischen Nichtrauchern und Rauchern. Die Auseinandersetzung führte unter anderem längst zu einem generellen Rauchverbot in Flugzeugen.

Mittlerweile gibt es in einigen Ländern weit greifende gesetzliche Rauchverbote in Restaurants bis hin zu öffentlichen Plätzen im Freien und sogar an Stränden. Derartige gesetzliche Regelungen werden von Anti-Rauchen-Organisationen auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefordert. In der Schweiz sind mittlerweile in den Kantonen Tessin und Solothurn solche Rauchverbotsgesetze erlassen worden.

Die WHO und nationale Institutionen – etwa das Deutsche Krebsforschungszentrum – führen Kampagnen für die Tabakprävention. Die WHO gibt dafür jährlich mehr als 15 Millionen US-Dollar aus.[82]

Lobbyismus und geförderte Studien

In Deutschland wurde bereits in den 1970ern das wachsende Problembewusstsein gegenüber den Gefahren des Passivrauchens durch umfangreiche Lobby- und Marketingaktivitäten des Verband der Cigarettenindustrie erfolgreich bekämpft. Der Verband sorgte durch die Beeinflussung von Wissenschaftlern und deren Veröffentlichungen dafür, dass Studienergebnisse über die Schädlichkeit des Passivrauchens unterdrückt wurden und dass die Glaubwürdigkeit und Allgemeingültigkeit von für die Tabakindustrie ungünstigen Forschungsresultaten in Zweifel gezogen wurde.[83][84]

Es existieren deutliche Hinweise darauf, dass die Tabakindustrie bis heute Einfluss auf die toxikologische Forschung nimmt.[85]

Mehreren Experten, welche die Gefahren durch Passivrauchen als nicht nachweisbar beurteilen, wird vorgehalten, dass sie Forschungsgelder von der Tabakindustrie angenommen haben.[86] Beispielsweise haben Wissenschaftler in einem Kölner Institut – welches zu 100% im Eigentum des Zigarettenherstellers Phillip Morris stand – Ergebnisse geliefert, die die Gefährlichkeit verharmlosen sollten. Dass die Gefährdung mit Todesfolge der Firma Phillip Morris sehr wohl bekannt war, dies aber auf keinen Fall an die Öffentlichkeit gelangen durfte, ist durch interne Dokumente der sieben größten Tabakkonzerne belegt, die diese Firmen im Zuge mehrerer Haftungsprozesse in den USA (Ankläger: 40 US-Bundesstaaten) zu veröffentlichen gezwungen waren. Die Dokumente, deren Zahl in die Millionen geht, sind noch nicht zur Gänze ausgewertet. Ein Großteil davon wurde vom US-Justizministerium im Internet veröffentlicht.[87]

Siehe auch

Literatur

  • Hans J. Maes: Passivrauchen. Dokumentation eines Phänomens (Buch + CD-ROM). W+D, 1999, ISBN 978-3-934018-01-3
  • Gisela D. Schäfer: Passivrauchen als Risikofaktor für die Manifestation und den Verlauf des kindlichen Asthmas. Bestandsaufnahme und Intervention. Peter Lang, Frankfurt am Main 1998, ISBN 978-3-631-33971-8
  • Rupert Stettner: Zwischenruf: Der flächendeckende Schutz gegen Passivrauchen ist Kompetenz und Pflicht des Bundes! In: Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG), 22. Jg. (2007), S. 156–178.
  • Klaus Zapka: Passivrauchen und Recht. Duncker & Humblot, Berlin 1993, ISBN 978-3-428-07575-1

Weblinks

Nichtraucher-/Passivraucherschutz

Wikinews Wikinews: Nichtraucherschutz – in den Nachrichten

Einzelnachweise

  1. TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe; die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder, hier als PDF abrufbar
  2. Begründung zur Bewertung von Stoffen, Tätigkeiten und Verfahren als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend zur Erstellung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, hier als PDF abrufbar
  3. Dicke Luft im Biergarten auf Focus online, 5. Mai 2007
  4. Traces of Environmental Chemicals in the Human Body. (PDF) The American Council on Science and Health
  5. Some Tobacco-Specific N-nitrosamines. (PDF) IARC Monograph
  6. ARB, WHO 1999
  7. http://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2011/dkfz-pm-11-26-Nichtraucherschutz-in-der-deutschen-Gastronomie-Warum-die-Landesgesetze-gescheitert-sind.php
  8. Environmental tobacco smoke and tobacco related mortality in a prospective study of Californians, 1960-98 - Enstrom et al. 326 (7398): 1057 - bmj.com
  9. Brunnemann et al. 1990, Löfroth et al. 1989, ARB 1998, Gordon et al. 2002, Hyvärinen et al. 2000, Moshammer et al. 2004
  10. Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko. (PDF) DKFZ Heidelberg
  11. Passive smoking and risk of coronary heart disease and stroke: prospective study with cotinine measurement - Whincup et al. 329 (7459): 200 - bmj.com
  12. Passivrauchen - Passivraucher: Risiko für Herzinfarkt
  13. Tabakkontrolle.de (PDF)
  14. a b The Health Consequences of Involuntary Exposure to Tobacco Smoke (PDF). Abgerufen am 2. Februar 2011.
  15. Mitrauchen steigert Brustkrebsrisiko auch. Deutsche Krebsgesellschaft (11. Oktober 2010). Abgerufen am 7. November 2010.
  16. http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=46596
  17. http://humupd.oxfordjournals.org/content/early/2011/07/09/humupd.dmr022
  18. http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1170500
  19. a b c d http://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/download/Passivrauchende_Kinder_4_Auflage.pdf
  20. Passivrauchen gefährdet Kinderleben. krebshilfe.de (26. November 2010). Abgerufen am 28. November 2010.
  21. http://www.kindergesundheit-info.de/fuer-eltern/schlafen/schlafen0/gut-gebettet-die-richtige-schlafumgebung-fuer-ihr-kind/#c12132
  22. Tabakqualm macht Kinder hyperaktiv. In: sueddeutsche.de, 3. Dezember 2009, abgerufen am 26. Januar 2010
  23. Prenatal and Postnatal Tobacco Exposure and Behavioral Problems in 10-Year-Old Children: Results from the GINI-plus Prospective Birth Cohort Study, 1. Dezember 2009 (PDF) Environmental Health Perspectives, abgerufen 26. Januar 2010
  24. http://www.sueddeutsche.de/wissen/passivrauchen-bluthochdruck-im-kindergarten-1.1044751. sueddeutsche.de (11. Januar 2011). Abgerufen am 21. Januar 2011.
  25. a b c – Ärzte gegen Raucherschäden
  26. a b WHO | Only 5.4% of world’s population covered by comprehensive smoke-free laws
  27. Mattias Öberg, Maritta S Jaakkola, Alistair Woodwardc, Armando Peruga, Annette Prüss-Ustün: Worldwide burden of disease from exposure to second-hand smoke: A retrospective analysis of data from 192 countries,The Lancet, Early Online Publication, 26 November 2010, Abstract verfügbar als html; zuletzt abgerufen am 27. November 2010
  28. ZEIT online vom 17. Dezember 2005
  29. Rehm et al., Comparative analysis of cost-effectiveness of evidence-based measure to reduce smoking-attributable mortality in Switzerland (2007), finanziert durch den Tabakpräventionsfonds des Bundesamts für Gesundheit.
  30. Passivrauchen auf suchtmittel.de
  31. BGBl. II 2004, S. 1538 ff. (PDF)
  32. Parties to the WHO Framework Convention on Tobacco Control
  33. a b c OVG Lüneburg, DVBl 1989, 935 (936)
  34. Tartsch, Marko, Rechtliche Vorgaben für ein Bundesgesetz zur Tabakprävention, Berlin 2009, S. 259
  35. Pieroth/Schlink, Grundrechte. Staatsrecht II, 24. Aufl., Heidelberg 2008, Rn. 370
  36. a b c Antwort der Bundeskanzlerin auf eine Bürgerfrage
  37. a b BVerfGE 121, 317 (350)
  38. Tartsch, Marko, Rechtliche Vorgaben für ein Bundesgesetz zur Tabakprävention, Berlin 2009, S. 55 ff.
  39. siehe PDF
  40. Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko. (PDF) Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle, Band 5. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg, Nov. 2005; Seite 4.
  41. BVerfGE 121, 317
  42. BVerfGE 121, 317 (357) (obiter dictum)
  43. BVerfGE 121, 317 (379 ff.)
  44. BVerfGE 121, 317 (384 ff.)
  45. BVerfGE 121, 317 (387 f.)
  46. Financial Times Deutschland: Rauchfreie Kneipen: Die Ergebnisse der Studien 18. September 2006
  47. Bildung von Nitrosaminen auf Wänden. Abgerufen am 19. Februar 2010.
  48. Gladys Kessler (17. August 2006): United States of America v. Philip Morris et al.: Final Opinion of Judge Gladys Kessler (PDF). United States District Court for the District of Columbia. Abgerufen am 29. Januar 2011.
  49. Tobacco Smoke and Involuntary Smoking (PDF), 83, Lyon, France: IARC Working Group on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans 2004, ISBN 92-832-1283-5
  50. Environmental Tobacco Smoke (PDF). 11th Report on Carcinogens. U.S. National Institutes of Health. Abgerufen am 27. August 2007.
  51. Tabak - Risiko für die Umwelt und Schaden für die Volkswirtschaft
  52. Frauen, hört auf zu rauchen!
  53. Secondhand Smoke Fact Sheet. U.S. Centers for Disease Control and Prevention. Abgerufen am 27. August 2007. (Link nicht mehr abrufbar)
  54. The Health Consequences of Involuntary Exposure to Tobacco Smoke: A Report of the Surgeon General. Surgeon General of the United States (27. Juni 2006). Abgerufen am 12. Januar 2009. „Secondhand smoke exposure causes disease and premature death in children and adults who do not smoke“
  55. Health Effects of Exposure to Environmental Tobacco Smoke. U.S. National Cancer Institute. Abgerufen am 22. August 2007.
  56. Health Effects of Exposure to Secondhand Smoke. United States Environmental Protection Agency. Abgerufen am 24. September 2007.
  57. Proposed Identification of Environmental Tobacco Smoke as a Toxic Air Contaminant. California Environmental Protection Agency (24. Juni 2005). Abgerufen am 12. Januar 2009.
  58. The Truth about Secondhand Smoke. American Heart Association. Abgerufen am 27. August 2007.
  59. Secondhand Smoke Fact Sheet. American Lung Association. Archiviert vom Original am 18. September 2007. Abgerufen am 24. September 2007.
  60. Secondhand Smoke. American Cancer Society. Abgerufen am 27. August 2007.
  61. AMA: Surgeon General’s secondhand smoke report a wake-up call to lawmakers. American Medical Association. Abgerufen am 27. August 2007.
  62. Tobacco’s Toll: Implications for the Pediatrician. American Academy of Pediatrics. Abgerufen am 2. Oktober 2007.
  63. National Response to Passive Smoking in Enclosed Public Places and Workplaces (PDF). Australian National Public Health Partnership (November 2000). Abgerufen am 11. September 2007.
  64. Zwei relevante Berichte wurden vom Scientific Committee veröffentlicht:
    • Ein Bericht von 1998 von der SCOTH schloss, dass Passivrauchen einen Grund für Lungenkrebs, Herzkrankheiten und andere Gesundheitsprobleme darstellt.
    • Ein 2004 veröffentlichtes Update der SCOTH untersuchte seit 1998 veröffentlichte Forschungsergebnisse. Fazit war, dass jüngere Forschungen die anfangs ermittelte Verbindung zwischen Passivrauchen und Gesundheitsrisiken bestätigen.
  65. WHO Framework Convention on Tobacco Control (WHO FCTC). WHO. Abgerufen am 30. April 2008.
  66. hesonline.nhs.uk
  67. Nach Rauchverbot: Weniger Herzinfarkte in Italien. Abgerufen am 29. Mai 2010.
  68. ncbi.nlm.nih.gov
  69. Short-term effects of Italian smoking regulation on rates of hospital admission for acute myocardial infarction. Abgerufen am 1. Februar 2011.
  70. On the relationship between smoking bans and incidence of acute myocardial infarction. Abgerufen am 1. Februar 2011.
  71. Nach Rauchverbot ein Drittel weniger Infarkte in Toronto. Abgerufen am 29. Mai 2010.
  72. Studie: Rauchverbot senkt Herzinfarktzahlen. Abgerufen am 29. März 2010.
  73. After the smoke has cleared: evaluation of the impact of a new national smoke-free law in New Zealand. Abgerufen am 5. Februar 2011.
  74. Assessing the effects of the introduction of the New Zealand Smokefree Environment Act 2003 on acute myocardial infarction hospital admissions in Christchurch, New Zealand. Abgerufen am 5. Februar 2011.
  75. Zusammenfassungen der Ergebnisse dieser Studien finden sich hier und hier.
  76. Weniger Herzinfarkte seit dem Rauchverbot. Abgerufen am 29. März 2010.
  77. Figur 6, Seite 42 (PDF)
  78. Reduced incidence of admissions for myocardial infarction associated with public smoking ban: before and after study. Abgerufen am 3. Februar 2011.
  79. bmj.com
  80. Changes in U.S. Hospitalization and Mortality Rates Following Smoking Bans. Abgerufen am 3. Februar 2011 (PDF).
  81. Study of National Heart Attack Admissions and Mortality Finds No Evidence of a Short-Term Effect of Smoking Bans
  82. WHO Programme Budget 2008–2009 (PDF) Financial Tables, S. 178
  83. Thilo Grüning, Anna B. Gilmore & Martin McKee: Tobacco Industry Influence on Science and Scientists in Germany. In: American Journal of Public Health. Vol. 96, No. 1, Januar 2006, S. 20–32, doi:10.2105/AJPH.2004.061507 (PDF; 463 KB)
  84. Heike Le Ker & Jens Lubbadeh Rauchverbot: Tabak-Lobbyisten wittern neue Chancen. In: Spiegel Online. 31. Juli 2008
  85. Thomas Kyriss & Nick K. Schneider: Ist Passivrauchen krebserzeugend? Deutsche Toxikologen und ihre Verbindungen zur Tabakindustrie. In: Prävention. Zeitschrift für Gesundheitsförderung. 33. Jahrgang, Heft 4/2010, S. 106 ff.; gekürzte und bearbeitete Fassung: Toxikologen und die Tabakindustrie – Forschen gegen die Wahrheit. In: Süddeutsche Zeitung. 23. Dezember 2010
  86. Annette Bornhäuser, Jennifer McCarthy & Stanton A. Glantz: German Tobacco Industry’s Successful Efforts to Maintain Scientific and Political Respectability to Prevent Regulation of Secondhand Smoke. Center for Tobacco Research and Education, University of California, März 2006 (PDF; 1,35 MB)
  87. tobaccodocuments.org
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