Pflegezeitgesetz

Pflegezeitgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz über die Pflegezeit
Kurztitel: Pflegezeitgesetz
Abkürzung: PflegeZG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht, Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 860-11-4
Datum des Gesetzes: 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874)
Inkrafttreten am: 1. Juli 2008
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) ist am 1. Juli 2008 als Artikel 3 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Kraft getreten. Die Pflegezeit soll Arbeitnehmern gestatten, sich für eine begrenzte Zeitdauer ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen und zu versorgen, ohne dass dadurch das Arbeitsverhältnis gefährdet würde. Während der Pflegezeit besteht für die Betroffenen ein Sonderkündigungsschutz.

siehe auch

Literatur

  • Stefan Braun: Das neue Pflegezeitgesetz. Arbeitsrechtliche Neuerungen bei Freistellung, Befristungsgrund und Kündigung durch das Pflegezeitgesetz. In: Recht im Amt (RiA). 55. Jg., H. 5, 2008, ISSN 0034-1339, S. 193–200.
  • Jacob Joussen: Streitfragen aus dem Pflegezeitgesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2009, S. 69.

Weblinks

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