Aufenthaltsbewilligung

Aufenthaltsbewilligung

Die Aufenthaltsbewilligung war eine Form der Aufenthaltsgenehmigung nach dem am 31. Dezember 2004 außer Kraft getretenen deutschen Ausländergesetz, mit der einem Ausländer der Aufenthalt nur für einen bestimmten, seiner Natur nach einen nur vorübergehenden Aufenthalt erfordernden Zweck erlaubt wurde.

Gesetzliche Grundlage waren die §§ 28, 29 Ausländergesetz. Über die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung entschied die Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Aus diesem Grunde spielten die Verwaltungsvorschriften zum AuslG ab Ziffer 28.1 eine bedeutende Rolle.

Klassische Fälle eines vorübergehenden Aufenthaltszwecks in Deutschland war der Fall von Ausländern, die in Deutschland eine Aus- und Fortbildung (Studium, Sprachkurs) absolvierten.

Auch zum Zwecke der vorübergehenden Erwerbstätigkeit (z. B. Saisonarbeitskräfte, Aupair-Aufenthalte) konnte eine Aufenthaltsbewilligung nach § 10 AuslG in Verbindung mit §§ 2 bis 4 der AAV erteilt werden.

Da es sich bei dieser Form der Aufenthaltsgenehmigung immer nur um einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland handelte, war die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung im Anschluss an die Aufenthaltsbewilligung selbst nach mehrjährigen Aufenthalten mit Aufenthaltsbewilligung nicht möglich.

Nachfolger der Aufenthaltsbewilligung ist die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung (§§ 16, 17 AufenthG). Im Unterschied zum Ausländergesetz ist es nun möglich, nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland bleiben zu können und eine Aufenthaltserlaubnis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erhalten (§ 16 Abs. 4 AufenthG). Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass die entwicklungshilfepolitische Zielsetzung von Studienaufenthalten ausländischer Studenten oft scheitert, weil diese nach erfolgreichem Studienabschluss nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren möchten.

Zur Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz siehe diese Seite.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Aufenthaltsbewilligung — Aufenthaltsbewilligung,die:⇨Aufenthaltserlaubnis …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Aufenthaltsbewilligung — Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel * * * Auf|ent|halts|be|wil|li|gung, die: Aufenthaltsgenehmigung für einen bestimmten, nur einen vorübergehenden Aufenthalt erfordernden Zweck. * * * Aufenthaltsbewilligung,   in der Schweiz die befristete… …   Universal-Lexikon

  • Aufenthaltsbewilligung — besondere Form der ⇡ Aufenthaltsgenehmigung (§ 28 AuslG) …   Lexikon der Economics

  • Aufenthaltsbewilligung — Auf|ent|halts|be|wil|li|gung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Aufenthaltserlaubnis — Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltstitel * * * Auf|ent|halts|er|laub|nis [ au̮f|ɛnthalts̮|ɛɐ̯lau̮pnɪs], die; : offizielle Erlaubnis für Ausländerinnen und Ausländer, sich in einem Land aufzuhalten: eine Aufenthaltserlaubnis beantragen; die… …   Universal-Lexikon

  • Aufenthaltsstatus — Der Aufenthaltsstatus stellt die Berechtigung einer ausländischen Person dar, sich im Inland aufzuhalten. Er kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und wird in der Regel durch den gesetzlich geregelten Erwerb eines Aufenthaltstitels… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausländer — Kanake (abwertend) (derb); Fremdstämmiger; Mensch mit Migrationshintergrund * * * Aus|län|der [ au̮slɛndɐ], der; s, , Aus|län|de|rin [ au̮slɛndərɪn], die; , nen: Person, die einem ausländischen Staat angehört: sie half einem Ausländer, eine… …   Universal-Lexikon

  • Ausländerausweis — Ausweis für Kurzaufenthalter Der Ausländerausweis ist ein Ausweis, der für dauerhaft oder vorübergehend in der Schweiz lebende Ausländer ausgestellt wird. Der hellgraue Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) wird an Ausländer aus dem EU/EFTA Raum mit …   Deutsch Wikipedia

  • Grenzgängerausweis — Der Ausländerausweis ist ein Ausweis, der für dauerhaft oder vorübergehend in der Schweiz lebende Ausländer ausgestellt wird. Der hellgraue Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) wird an Ausländer aus dem EU / EFTA Raum mit und ohne Arbeitsvertrag… …   Deutsch Wikipedia

  • Illegalisierter Migrant — Sans papiers (aus dem Französischen: ohne Papiere) bezeichnet heute vor allem Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in Westeuropa. Die Definition bezieht sich insbesondere auf Migranten ohne gültige Ausweispapiere, deren genaue Herkunft und… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”