Posthilfsstelle

Posthilfsstelle
Posthausschild mit der Posthülfsstelle

Posthilfsstellen (damals als Posthülfsstellen bezeichnet) waren Einrichtungen der Post im 19. Jahrhundert, die an Privatleute vergeben wurden, um den Postdienst auf dem flachen Land zugänglich zu machen, ähnlich den Postagenturen aus der heutigen Zeit. Sie entstanden etwa um 1897 herum (in Bayern im April 1897 versuchsweise) und wurden nach der Neuordnung in Bayern und dem Deutschen Reich ab 1. Oktober 1898 flächendeckend eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

Dienstleistungen

Die Posthilfsstellen besorgen die Abgabe von Postwertzeichen und Formblättern sowie die Annahme von gewöhnlichen Briefen und Paketen. Posthilfsstellen wurden von Ortsanwohnern als unbesoldetes Ehrenamt verwaltet. Für die Bewohner des „platten Landes” war es eine Erleichterung, beim Gastwirt oder im Kolonialwarenladen am Orte ihre Briefe und Pakete abgeben zu können. Die Verwalter übergaben die eingelieferten Sendungen dem Landbriefträger oder den den Ort berührenden Postkutschen und nahmen die Sendungen für ihre Kundschaft in Empfang. Die Sendungen konnten dann sofort in der Posthilfsstelle abgeholt werden. Seit 1888 wurde begonnen, vom Posthalter die Post ein- oder zweimal die Woche austragen zu lassen, es ist sogar von einer Sonntagszustellung die Rede. Das dabei kassierte Bestellgeld durfte der Posthalter behalten, es sollte als Entschädigung für seine Mühen ausreichen.

Die Entgegennahme von Anweisungen, Einschreib- und Wertsendungen war lediglich Vertrauenssache des Absenders zum Inhaber der Posthilfsstelle. Erst mit der Ankunft bei einem Postamt wurde daraus eine Postsendung. Daran hat sich bis 1995 nichts geändert.

Geschichte

Zwischen 1881 und 1887 wurden insgesamt 7.560 Posthilfsstellen in ländlichen Gebieten eingerichtet, 1913 waren es schon 25.683. Seit der Reichsgründung war die Anzahl der Postanstalten von 1872 bis zum 1. Januar 1880 von 5.430 auf 7.308, die der Landbriefträger von 10.205 auf 12.000 und die der Landbriefkasten von 17.242 auf 28.066 gestiegen. Verbunden mit der Erweiterung der Verbindungen stieg das Postaufkommen auf dem „platten Lande” um fast 40%.

In Bayern wurden sogenannte „Postablagen” zum 1. November 1898 in Postagenturen oder in Posthilfsstellen umgewandelt. Die Posthilfsstellen erhielten einen amtlichen Gummistempel.

Die Versorgung der Landbewohner begann aber nicht erst 1881. In der preußischen Postordnung vom 26. November 1782 wurde angeordnet, wenn für fahrenden Posten unterwegs kleine Städtchen, Flecken und Dörfer, wo keine Postwärtereyen befindlich, als auch einzelne Wohnungen, als Klöster, Fortshäuser, Vorwerke usw. ohne Detour (Umweg) des Postillions passiert werden, so kann dort die Post gewechselt werden. Eine Änderung trat 1824 ein, als man in Frankfurt (Oder) begann, regelmäßig zweimal die Woche die Briefe und kleinen Pakete in die umliegenden Ortschaften auszutragen und Post einzusammeln. Der Bote erhielt dafür eine monatlichen Lohn von 6 Talern, jährlich ein Stiefelgeld von 6 Talern und einen Rock, dafür hatten sie 3 bis 4 Meilen in der Runde zurückzulegen. Im Taxregulativ von 1824 wurde die alte Regelung, also der Postaustausch mit den durchfahrenden Posten, wiederbelebt. 1852 wurde für diesen Dienst, für den Austausch der Posttaschen eine monatliche Gebühr von 5 Silbergroschen erhoben. Um die Versorgung der Postkunden auf dem Lande zu Verbessern, war die Zahl der Landbriefträger ständig erhöht worden. Man erwog, sie mit kleinen Wagen auszurüsten oder beritten zu machen.

Häufig wurden die Posthilfsstellen in Ausflugsorten eingerichtet, meist in Gaststätten. Stempelabschläge von kleinen Orten auf dem flachen Lande und aus kleinen Vororten von Großstädten sind recht selten. Manche Posthilfsstellenstempel kommen aber bis weit in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts vor.

Siehe auch

Literatur

  • Joachim Helbig

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