Postregal

Postregal

Das Postregal, auch Postrecht (jus postarum), war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u. a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern.

In den meisten entwickelten Ländern wurde das Postregal zu einer landeshoheitlichen Aufgabe und war eng mit dem Postzwang verbunden, der Pflicht eines Jeden, sich bei bestimmten Arten von Versendungen ausschließlich der Staatsposten zu bedienen.

Während im Laufe des 19. Jahrhunderts mit der Entwicklung von Eisenbahn und Dampfschifffahrt die Beförderung von Personen und Gütern aus dem Aufgabenbereich der Staatspostanstalten herausfiel, blieb das Postmonopol bei Briefen, Paketen und periodisch gedruckten Schriften erhalten.

Das Postregal wurde in den Ländern Europas, Asiens und Amerikas unterschiedlich ausgeübt. Es gab sowohl die alleinige Postbeförderung durch die Staatspostanstalten als auch die staatliche Konzessionierung an Privatunternehmen. Später wurde das Postregal auch auf das Telegraphenwesen ausgedehnt.

Bis in das späte 20. Jahrhundert wurde das staatliche bzw. staatlich konzessionierte Monopol im Post- und Fernmeldewesen in den meisten Ländern beibehalten. Danach setzte weltweit die Privatisierung ein.

Der letzte Überbleibsel des Postregals in Deutschland ist die Lizenzvergabe für den Brieftransport bis zu 1.000 g durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen nach § 5 Abs. 1 Postgesetz.

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  • Postregal — Postregal, das den Gewerbebetrieb von Privatpersonen ausschließende Recht des Staates, Posten einzurichten und zu unterhalten; das Postwesen gilt heute als ein Zweig der Staatsverwaltung. (S. auch Postzwang.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Postregal — Pọst|re|gal das <o. Pl.> (früher): Posthoheit …   Universal-Lexikon

  • Postregal — Post|re|gal das; s <zu 3↑Regal> das Recht des Staates, das gesamte Postwesen in eigener Regie zu führen …   Das große Fremdwörterbuch

  • Postregal — Pọst|re|gal, das; s, ...lien (früher für Recht des Staates, das Postwesen in eigener Regie zu führen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Post [1] — Post (v. mittellat. u. ital. Posta, für lat. positio, d. i. Stelle, Stätte, Posten), eine Staatsanstalt, durch welche Briefe u. andere zur Beförderung mit den Transportmitteln der Anstalt geeignete Gegenstände, sowie Personen mit vorausbestimmter …   Pierer's Universal-Lexikon

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