Priesterweihe

Priesterweihe

Ordination (lat. ordo „(geistlicher) Stand“) ist eine gottesdienstliche Handlung in christlichen Kirchen und im Judentum, durch die Menschen (in römisch-katholischen, orthodoxen und in vielen Freikirchen nur Männer) zum geistlichen Amt gesegnet, geordnet und gesandt werden. Das zentrale Segenszeichen in allen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie wird schon im Neuen Testament (2. Tim. 1,6; 1. Tim. 4,14) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt.

Inhaltsverzeichnis

Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition

In den Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition (Römisch-katholische Kirche, Orthodoxe Kirchen, Altkatholische Kirche und anglikanischen Kirchen) ist mit der Ordination die Weihe zum dreifachen apostolischen Amt von Diakon, Presbyter (Priester) und Bischof gemeint; dies wird auch mit den Begriffen „Diakonatsweihe“, „Priesterweihe“ und „Bischofsweihe“ bezeichnet. In den meisten dieser Kirchen ist dies ein Sakrament; in den anglikanischen Kirchen ist es eine Sakramentalie, wobei es von der anglo-katholischen Richtung der Anglikaner auch als Sakrament verstanden wird. Der Begriff "Ordination" kommt vom lateinischen ordinatio. Keine Ordination hingegen ist die Bestellung zu den kirchlichen Unterämtern des Lektors und des Akolythen institutio, im Deutschen wiedergegeben mit „Beauftragung“.

Die Priesterweihe als Sakrament kann in der römisch-katholischen Kirche und in allen orthodoxen Kirchen nur Männern gespendet werden. In der altkatholischen und anglikanischen Kirchen werden dagegen auch Frauen geweiht.

Das Weihesakrament in der römisch-katholischen Kirche

Das eine Weihesakrament entfaltet sich gemäß Can. 1009 § 1 des Codex Iuris Canonici in drei Stufen dieses Sakraments:

  • Weihe zum Diakon, bezeichnet als Diakonat
  • Weihe zum Priester, bezeichnet als Presbyterat
  • Weihe zum Bischof, bezeichnet als Episkopat, dritte und höchste Weihestufe, in der sich die Fülle des Weihesakraments vereint

Gemäß Can. 290 des Codex Iuris Canonici lässt selbst der Verlust des klerikalen Standes („Laisierung“) die Weihe unberührt: „Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig“. Jedoch kann durch richterliches Urteil oder Verwaltungsdekret die Ungültigkeit der heiligen Weihe festgestellt werden (Can. 290, 1°).

In der lateinischen Kirche besteht grundsätzlich für alle Kleriker die Verpflichtung zum Zölibat. Bereits verheiratete Weihekandidaten dürfen allerdings zum Diakon geweiht werden (dies ist regelmäßig der Fall bei so genannten ständigen Diakonen, in sehr seltenen Ausnahmefällen mit päpstlicher Dispens auch beim Priester (das wird manchmal bei verheirateten Geistlichen anderer christlicher Konfessionen erlaubt, die zum Katholizismus konvertieren). In der Mehrzahl der nicht-lateinischen katholischen Rituskirchen ist die Priesterweihe von Kandidaten, die vor ihrer Diakonsweihe verheiratet waren, erlaubt.

Nach katholischer Lehre kann das Weihesakrament nur Männern gültig gespendet werden. Papst Johannes Paul II. bekräftigte in seinem Schreiben „Ordinatio Sacerdotalis[1] die Auffassung, die kirchliche Tradition verbiete es, Frauen die Priesterweihe zu spenden.

Bischofsweihe

Die Bischofsweihe ist die in eine Heilige Messe eingebettete Weihe eines katholischen Priesters zum Bischof (Vorsteher einer Diözese). Die Bischofsweihe stellt nach katholischem Verständnis die Vollform des Weihesakramentes dar. Alle anderen Formen (Priester- und Diakonenweihe) sind von ihr abgeleitet. Der katholische Bischof steht in seinem Amt in der direkten, ungebrochenen Nachfolge der Apostel (Apostolische Sukzession).

An den Wortgottesdienst schließt sich die Weihe an. Zentraler Akt ist hierbei die Handauflegung durch die anwesenden Bischöfe und das Weihegebet. Die Weihehandlung beginnt mit einer Bitte um den Heiligen Geist, damit der zu Weihende als Hirte „für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg. 20,28). Anschließend verspricht der Kandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten.

Durch Handauflegung und Weihegebet des Hauptkonsekrators (zumeist der Metropolit der Kirchenprovinz) soll die Gabe des Heiligen Geistes für das Bischofsamt übertragen werden. Zum Zeichen des Anteils in Fülle am Priestertum Christi wird die Stirn des neuen Bischofs mit dem heiligen Chrisam gesalbt. Die Überreichung des Evangeliars und der bischöflichen Insignien (Bischofsstab, Ring und Mitra) symbolisiert die beiden Hauptaufgaben des Bischofs: Die Verkündigung des Evangeliums und die Leitung seiner Ortskirche. Nach der Weihe folgt die Eucharistiefeier; die Heilige Messe schließt mit dem feierlichen Segen des neugeweihten Bischofs.

Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus‘ abgelegt wird, angesehen.

Es sind dies im Einzelnen:

  • Bereitschaft, im Bischofsamt bis zum Tod zu dienen
  • Das Evangelium treu und unermüdlich zu verkünden
  • Das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut der Kirche rein und unverkürzt weiterzugeben
  • Einheit mit dem Bischofskollegium und dem Papst
  • Gehorsam gegenüber dem Papst
  • Zusammen mit den Priestern und Diakonen für das Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen
  • Den Armen, Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
  • Den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen
  • Für das Heil des Volkes Gottes zu beten und das hohepriesterliche Amt auszuüben

Priesterweihe

Die Priesterweihe wird durch einen Bischof im Rahmen einer feierlichen Heiligen Messe vollzogen.

Nach dem Kyrie werden die Kandidaten namentlich aufgerufen. Der Predigt des Bischofs folgen Gehorsamsversprechen und Gelöbnis der Ehelosigkeit und die Herabrufung des Heiligen Geistes in der Allerheiligenlitanei. Zentrale Handlung der Weihe ist die Handauflegung durch den Bischof und das anschließende Weihegebet. Die Handauflegung erfolgt dann auch durch alle anwesenden Priester und Bischöfe. Anschließend folgen die rituelle Salbung der Hände mit Chrisam, das Anlegen der Kasel und die Überreichung von Kelch und Hostienschale.

Die Diakonenweihe ist Voraussetzung für den Empfang der Priesterweihe.

Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus‘ abgelegt wird, angesehen.

Es sind dies im Einzelnen:

  • Bereitschaft, das Priesteramt als zuverlässiger Mitarbeiter des Bischofs auszuüben und so die Gemeinde umsichtig unter Führung des Heiligen Geistes zu leiten
  • Den Dienst am Wort Gottes (Verkündigung des Evangeliums und Darlegung des katholischen Glaubens) treu und gewissenhaft zu erfüllen
  • Die Sakramente gemäß der Überlieferung der Kirche zu feiern
  • Zusammen mit dem Bischof im Gebet das Erbarmen Gottes für die Gemeinde zu erflehen
  • Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
  • Sich mit Christus tagtäglich enger zu verbinden (Hier lautet die Antwort „Mit Gottes Hilfe bin ich bereit“ statt „Ich bin bereit“)
  • Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern

Diakonenweihe

Die Liturgie für die Diakonenweihe beginnt nach der Verkündigung des Evangeliums. Die Weihekandidaten erklären vor dem Bischof feierlich ihre Bereitschaft zur Weihe und versprechen ihm ihren Gehorsam. In dieser Erklärung enthalten ist die Verpflichtung, dem Wohl des Gottesvolkes zu dienen, Gottes Wort in Wort und Tat zu verkünden, in Ehelosigkeit zu leben, Bedürftigen zu helfen und nach dem Vorbild Christi zu leben.

Anschließend erfolgt die Handauflegung und das Weihegebet durch den Bischof. Hierdurch wird den Weihekandidaten die Gabe des Heiligen Geistes für das Diakonenamt erfleht. Schließlich folgt die Ankleidung mit Stola und Dalmatik sowie die Übergabe des Evangeliars, dann wird der Gottesdienst mit der Eucharistiefeier fortgesetzt.

Das Zweiten Vatikanischen Konzil hat das Amt des ständigen Diakonats in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen Gentium wieder hergestellt. Seitdem sind verheiratete Männer im Alter von mindestens 35 Jahren wieder zum Amt des Diakons zugelassen (Ständiger Diakon). Nicht zulässig ist jedoch eine Eheschließung nach der Weihe.

Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus‘ abgelegt wird, angesehen.

Es sind dies im Einzelnen:

  • Bereitschaft, sich zum Dienst der Kirche weihen zu lassen
  • Den Dienst des Diakons in selbstloser Hingabe zur Unterstützung des Bischofs und der Priester und zum Wohl des christlichen Volkes auszuüben
  • Den Schatz des Glaubens zu hüten und ihn gemäß dem Evangelium und der Überlieferung der Kirche in Wort und Tat zu verkünden
  • (bei nicht verheirateten Kandidaten:) Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, diesem Vorsatz treu zu bleiben und in dieser Lebensform Gott und den Menschen zu dienen
  • Bereitschaft, aus dem Geist der Innerlichkeit zu leben, ein Mann des Gebetes zu werden und das Stundengebet treu zu verrichten
  • Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
  • Sein eigenes Leben nach dem Beispiel Christi zu gestalten
  • (bei verheirateten Kandidaten durch die Ehefrau:) Unterstützung des Diakons in seinem Dienst
  • Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern

Das Weihesakrament in der orthodoxen Kirche

Es gibt ebenfalls drei Stufen dieses Sakraments:

Daneben kennt die Orthodoxie, vor allem die Kirchen des byzantinischen Ritus, die niederen Weihen und die Mönchsweihe. Auch das Sakrament der Ehe wird als Weihesakrament bezeichnet.

Evangelische Kirchen

Ordination in der presbyterianischen Kirche

In noch stärkerem Maß ist das deutsche Wort Ordination in den Evangelischen Kirchen gebräuchlich. Trotz der Namensgleichheit wird die Ordination in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland von der sakramentalen Weihe der Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition streng unterschieden, da sie nicht die Zugehörigkeit zu einem besonderen Priesterstand begründen soll. Obwohl Martin Luthers Rede vom „allgemeinen Priestertum aller Getauften“ keinen Eingang in die Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisschriften gefunden hat, ist dieser Gedanke für die evangelischen Kirchen landeskirchlicher Prägung in Deutschland sehr wichtig und eine Trennung zwischen Priestern und Laien ihrem Verständnis des kirchlichen Amtes fremd. Die Ordination ist Segnung und Sendung zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung. Seit einigen Jahren ist auch die Ordination ins Ehrenamt für einen unbezahlten Dienst zur Sakramentsverwaltung möglich.

Evangelische Landeskirchen

Die Praxis der Ordination ist in den einzelnen evangelischen Landeskirchen der EKD und Bekenntnistraditionen unterschiedlich. Teils ist sie verbunden (und fast identisch) mit der Einführung in die erste Pfarrstelle, teils wird sie am Ende der letzten Ausbildungsphase (in der schon eine vorläufige Verkündigungs- und Sakramentsbeauftragung bestand) einzelnen Kandidaten oder auch einer ganzen Jahrgangsgruppe gemeinsam gespendet. In manchen lutherischen Kirchen können nur Ordinierte die Abendmahlsfeier leiten, vorläufige oder befristete Beauftragungen gibt es dort nicht.

Eine besondere Ordinations-Praxis hat die Evangelische Kirche im Rheinland. Diese Kirche versteht das „Priestertum aller Glaubenden“ so, dass auch theologisch fortgebildete Prädikanten und nicht-theologische Mitarbeiter (z. B. Jugendreferenten) ordiniert werden können.

Ähnlich ist es auch bei der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen. Auch dort können theologisch geschulte Laien ordiniert werden. In der Regel ist hier die erfolgreiche Teilnahme des kirchlichen Fernunterrichts (KFU), welche ein theologisches Fernstudium beinhaltet, Voraussetzung.

Auch die Evangelische Kirche der Pfalz ordiniert Prädikanten sowie Gemeindediakone und Jugendreferenten. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Prädikantenkurs (für Menschen, die nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche sind) bzw. Ordinationskurs (für kirchliche Mitarbeiter). Die Ordination gilt auf Dauer und ist nicht auf Arbeitsfelder oder örtlich begrenzt.

Der evangelische Ordinationsgottesdienst wird vom Dekan/in, Superintendenten, Regional- oder Landesbischof gehalten. Nach Schriftlesung und Predigt folgen in der Regel weitere Schriftworte, die sich auf das Hirten- und Predigtamt beziehen, darauf die Befragung des Kandidaten nach seiner Bereitschaft, schließlich das Ordinationsgebet mit der Handauflegung. Oft schließt sich die Feier des Abendmahls an.

Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wird bis heute auch von Weihe gesprochen (altlutherisches Ordinationsformular). Abgeleitet wird das geistliche Amt in der SELK aus dem Apostolat und nicht aus dem Priestertum aller Getauften. Der Geistliche steht der Gemeinde gegenüber, weil im Vollzug der Verkündigung und der Sakramentsspendung er Christus repräsentiert in persona Christi (vgl. die Lutherische Bekenntnisschrift Apologie der CA, Artikel 13). Die Weihe wird entweder durch den Bischof oder einen Propst oder einen Superintendenten unter Handauflegung gespendet. Nach altkirchlichem Brauch assistieren mindestens zwei weitere Ordinierte. Weiteres zum Amtsverständnis und Ordinationsritus hier.

Die Christengemeinschaft

In der Christengemeinschaft ist die Priesterweihe ein Sakrament, durch das alle Priester die gleiche Weihevollmacht haben. Es werden sowohl Männer als auch Frauen zu Priestern geweiht.

Judentum

Die formelle Ordination wird im Judentum als Semicha bezeichnet. Im deutschen Judentum werden Rabbiner durch eine Rabbinerordination nach einer wissenschaftlichen Ausbildung in ihr Amt berufen. Diese Ausbildung erfolgt für das liberale Judentum am Abraham Geiger-Kolleg in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam. Am 13. und 14. September 2006 wurden in der Neuen Synagoge in Dresden zum ersten mal seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wieder Rabbiner in Deutschland ordiniert.

Literatur

  • „Ordnungsgemäß berufen“. Eine Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD zur Berufung zu Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung nach evangelischem Verständnis, Texte aus der VELKD 136, Hannover 2006 (online im pdf-Format).
  • Theologische Kommission der SELK (Hrsg.): Das Amt der Kirche. Eine Wegweisung. 2. Aufl., Hannover 1999 (online im pdf-Format)
  • Joachim Heubach: Die Ordination zum Amt der Kirche, Arbeiten zur Geschichte und Theologie des Luthertums 2, Lutherisches Verlagshaus, Berlin 1956.
  • Jörg Winter: Zum Amtsverständnis der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. In: Stefan Muckel (Hrsg.): Kirche und Religion im sozialen Rechtsstaat. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 978-3-428-10931-9, S. 975–985.
  • Marcel Schütz: Verkündigung und Reformprozess - Ordination, Berufung und Beauftragung zu Wort und Sakrament im Ehrenamt. In: Deutsches Pfarrerblatt 6/2007, S. 308-312.
  • Harald Goertz: Allgemeines Priestertum und ordiniertes Amt bei Luther, Marburger theologische Studien 46, Marburg 1997, ISBN 3-7708-1091-0.
  • Martin Krarup: Ordination in Wittenberg. Die Einsetzung in das kirchliche Amt in Kursachsen zur Zeit der Reformation, Beiträge zur historischen Theologie 141, Tübingen 2007, ISBN 3-16-149256-0.
  • Matthias Freudenberg u.a. (Hrsg.): Amt und Ordination aus reformierter Sicht (reformierte akzente 8), Wuppertal 2005, ISBN 3-932735-96-X.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Ordinatio Sacerdotalis, Johannes Paul II., 22. Mai 1994 - Apostolisches Schreiben

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Synonyme:

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