Privatschule

Privatschule

Eine Privatschule ist eine Schule, die sich im Gegensatz zur Schule in öffentlicher Trägerschaft in der Verantwortung eines freien (nichtstaatlichen) Schulträgers befindet.

Träger können kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften oder Privatpersonen sein. Die freien Träger sind, anders als kommunale Schulträger, für das Lehrpersonal wie für die konzeptionelle Gestaltung verantwortlich. Nichtsdestotrotz stehen – zumindest in Europa – auch die freien Schulen unter staatlicher Aufsicht, und verfügen im Allgemeinen über einen öffentlich-rechtlichen Status.

Gründe für die Bildung von Privatschulen sind das Elterninteresse an der jeweiligen Prägung, das Anliegen einer Verwirklichung alternativer pädagogischer Konzepte oder einer christlichen/weltanschaulichen Prägung, in jüngster Zeit auch der Erhalt eines wohnortnahen Schulangebots.

Inhaltsverzeichnis

Leistungen

Die einzige bislang bekannte Analyse der PISA-Ergebnisse 2006 (Naturwissenschaften) sagt aus, dass in den meisten Ländern Privatschulen öffentlichen Schulen überlegen sind, dies jedoch teilweise durch eine andere Zusammensetzung der Schülerschaft bedingt ist. Nach Herausrechnung der Effekte des familiären und sozioökonomischen Hintergrunds der Schülerschaft erweisen sich in den meisten betrachteten OECD-Ländern (darunter Deutschland) die öffentlichen Schulen den Privatschulen überlegen, in einigen erweisen sie sich als gleichwertig und nur in einem einzigen OECD-Land (Kanada) erweisen sich die Privatschulen auch dann als überlegen.[1][2]

Schüleranteil

Je nach Land schwankt der Anteil der Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, stark. Im OECD-Durchschnitt lag er 2006 bei 14 %. In Deutschland war er niedriger und lag bei 6 % und in der Schweiz bei 5 %. Zu den europäischen Ländern, in denen Privatschulen relativ verbreitet sind, zählten 2006 die Niederlande (67 % der Schüler besuchen eine Privatschule, sämtliche niederländische Privatschulen sind jedoch finanziell vom Staat abhängig), Irland (58 % der Schüler besuchen eine Privatschule), Spanien (35% der Schüler besuchen eine Privatschule) und Dänemark (24 % der Schüler besuchen eine Privatschule).[3]

Die Privatschule ist in Deutschland ein Randphänomen. Dagegen gibt es sie in Irland, Dänemark, den Niederlanden, den USA und in Großbritannien recht häufig. Auch in Frankreich und Spanien besucht ein beträchtlicher Teil der Schüler der Primar- und Sekundarstufe Privatschulen, die fast ausschließlich in kirchlicher Trägerschaft sind.

Im Mittelalter war die Privatschule üblich, meistens gab es gar keine anderen Schulen, so dass die Kinder reicher Eltern auf Klosterschulen geschickt wurden.

Als Folge des sogenannten Pillenknicks und einer gegen Privatschulen eingestellten Grundstimmung in der Bevölkerung mussten in den 1980er Jahren viele Privatschulen schließen. Es zeigte sich aber, dass insbesondere die alteingesessenen und renommierten Privatschulen mit ihren langjährigen Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit gestärkt aus der Krise hervorgingen. Seit den 90er Jahren entstehen auch in den neuen Bundesländern neue Privatschulen. Diese sind oft als Elternvereine gegründete kleinere Schulen, die aus Kritik an dem staatlichen Schulen eigene Alternativen realisieren.

Situation in einzelnen Staaten

Deutschland: Schule in freier Trägerschaft

Begriff

Anstelle von „Privatschule“ wird häufig die sperrigere, aber wertneutralere Bezeichnung „Schule in freier Trägerschaft“ (umgangssprachlich auch: „freie Schule“) bevorzugt.[4][5]

Rechtsgrundlage

Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes ausdrücklich gewährleistet. Der hohe Rang der Gewährleistung (Art. 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert.

Diese Gewährleistung verpflichtet, um das Recht zur Gründung von 'Schulen in freier Trägerschaft' nicht ins Leere laufen zu lassen', den Staat dazu, die Gründung dieser Schulen zu unterstützen. Die Auffassungen über die Höhe der Zuschüsse, die eng mit dem Schulgeld zusammenhängen, sind umstritten und schon mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen gewesen. (Siehe dazu auch Sonderungsverbot). Da die Aufsicht über das Schulwesen in Deutschland in der Hoheit der Länder liegt, entscheidet jedes Bundesland eigenständig über die Genehmigungs-, Anerkennungs- und Betriebsbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft. Die Länder – selbst direkt oder indirekt (durch die Bildungshoheit über kommunale Einrichtungen) Betreiber der staatlichen Schulen – beaufsichtigen somit zugleich ihre private Konkurrenz. Neu gegründete Schulen in freier Trägerschaft werden in den ersten Jahren (i.d.R. 4 Jahre) nicht finanziell gefördert. Nur wenige Bundesländer zahlen diese zurückgehaltenen Fördermittel zumindest teilweise im Nachhinein an die Schulen in freier Trägerschaft aus.

Die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand für Lehrkräfte an freien Schulen beträgt einen Teil der Gehälter von Lehrkräften an staatlichen Schulen (in der Regel zwischen 70 und 90 %). Die Differenz muss von der Einrichtung selbst eingeworben werden, z.B. in der Form von Schulgeld.

Statistik

Im Schuljahr 2009/10 gab es 5.200 Privatschulen in Deutschland. Etwa drei Fünftel (3.196) waren davon Grund- und Sekundarschulen oder Gymnasien, etwa zwei Fünftel (2.004) berufliche Schulen. Auf die Gesamtzahl der Schulen in Deutschland (43.577) bezogen entspricht dies einem Anteil von 11,9%. Der Anteil bei den allgemeinbildenden Schulen ist jedoch deutlich niedriger (9,2%) als bei den beruflichen Schulen (22,4%). Von den rund 11,7 Mio Schülern besuchten etwa 945.000 private Schulen. Das entspricht einem Anteil von etwa 8% an der Gesamtschülerschaft. Der Anteil in den einzelnen Bundesländern unterscheidet sich sehr stark: Während in Sachsen etwa 13,4% der Schüler an privaten Schulen lernen, sind es in Schleswig-Holstein nur 3,4%. Relativ hohe Anteile gibt es mit ca. 10% in Bayern und ca. 9% in Thüringen.[6]

Schularten

Man unterscheidet Ersatzschulen, die nach ihrem Gesamtzweck auf dieselben Schulabschlüsse hinführen wie die entsprechenden staatlichen und an denen man der Schulpflicht genügen kann, und Ergänzungsschulen, die das vorhandene Bildungsangebot beliebig ergänzen. Nach GG Art. 7(4) und (5) bedürfen nur Ersatzschulen einer staatlichen Genehmigung.

Ersatzschulen

Wenn Privatschulen anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss, Wirtschaftsschulabschluss) vergeben wollen oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll, handelt es sich um Ersatzschulen, deren Besuch den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzt. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung oder Genehmigung und sind der staatlichen Aufsicht unterworfen.

Solche Privatschulen erhalten eine staatliche Refinanzierung je nach Landesrecht. Die Pflicht zur Förderung der Privatschulen resultiert aus Art. 7 GG., üblich waren lange Zeit etwa 90 Prozent der Personalkosten, die die Schule als staatliche Schule erhalten würde.

Mit Einsparungsbegründungen oder aber um sich den eigenen Gestaltungsspielraum in der Schulnetzplanung zu erhalten oder zu erweitern, gibt es zuweilen staatliche Bestrebungen, den Schulen in freier Trägerschaft die Zuschüsse zu kürzen.[7][8]

Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Abschlüsse sollte die staatliche Kontrolle überall greifen, sie ist allerdings nicht überall gleich stark. So erhielten früher Lehrer an Ersatzschulen nur dann eine Unterrichtsgenehmigung, wenn ihre Ausbildung der Ausbildung vergleichbarer Lehrer an öffentlichen Schulen entsprach. Wegen Lehrermangels werden seit einigen Jahren auch Lehrkräfte ohne entsprechende Ausbildung eingesetzt, sofern dies ebenso an staatlichen Schulen geschieht. Staatlich anerkannte Ersatzschulen führen in Eigenregie wie staatliche Schulen die Abschlussprüfungen nach Vorgabe des Kultusministeriums durch, da sie staatliche Hoheitsrechte mit der Anerkennung übertragen bekommen haben. Genehmigte Ersatzschulen, in Nordrhein-Westfalen anerkannte Ergänzungsschulen, besitzen diese Hoheitsrechte nicht, ihre Schüler müssen daher sogenannte (Externenprüfungen) ablegen, um ein entsprechendes staatliches Zeugnis zu erhalten. Mitunter wird bei Prüfungen durch den Staat ein externer Prüfungsausschuss-Vorsitzender, z. B. der für die Schule zuständige Oberschulrat, bestimmt. Die genaue Regelung unterliegt hier, wie immer beim Bildungsrecht, den einzelnen Bundesländern. Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes verlangt ausdrücklich, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“ (Sonderungsverbot) und macht dies zur Voraussetzung für die Erteilung einer Anerkennung oder Genehmigung.

Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die keine Ersatzschulen sind. Schüler, die eine Ergänzungsschule besuchen, erfüllen in der Regel nicht die umfangreichen Anforderungen der Schulpflicht. In einigen Bundesländern können Schüler, die eine Ergänzungsschule besuchen, von der Schulpflicht befreit werden. Die Ergänzungsschule kann nach Anzeige bei den Behörden als registrierte Privatschule geführt werden. In einem zweiten Schritt kann der angezeigten Schule unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung als Ergänzungsschule erteilt werden.

Ergänzungsschulen können auch neue Bildungsgänge entwickeln und anbieten. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei staatlichen Schulen gibt, z.B. die einjährige Höhere Berufsfachschule, Sprachschulen, Schauspielschulen oder Dolmetscherschulen.

Freie Unterrichtseinrichtungen

Freie Unterrichtseinrichtungen zählen im allgemeinen Sprachgebrauch nicht zu den Privatschulen. Es handelt sich hierbei um Unterrichtseinrichtungen wie Tanz-, Karate- oder Judoschulen.

Studie 2006

Nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes vom 28. Dezember 2006 ist der Anteil der Privatschüler von 5% im Jahr 1992 auf 7% im Schuljahr 2005/06 (873.000 Schüler von insgesamt 12,3 Millionen Schülern in Deutschland) gestiegen. Auch die Zahl der Privatschulen hat zugenommen: Im Schuljahr 2005/06 gab es 4637 private allgemeinbildende und berufliche Schulen und damit 43,5 Prozent mehr als 1992. Die wenigsten Privatschüler gab es 2006 in Schleswig-Holstein (3,3 Prozent), die meisten in Sachsen (11,4 Prozent). Die größte Gruppe unter den Privatschülern stellen die Gymnasiasten mit 40,4 Prozent.

Finanzierung und steuerliche Berücksichtigung

Privatschulen finanzieren sich zum Teil aus einem Finanzausgleich für die Ersatzschulen, der je nach Bundesland verschieden hoch ist und bestimmten Bedingungen unterliegen kann, so etwa der Kostenfreiheit des Schulbesuchs. Weitere Finanzquellen sind das Schulgeld und die Einnahmen (Beiträge und Spenden) von Schulfördervereinen.[9]

Bis 2008 konnten in Deutschland 30 % der Kosten für Privatschulen ohne Begrenzung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ab 2009 können weiterhin 30 % der Kosten, höchstens aber 5000 Euro pro Jahr und Kind geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten bleibt von der Änderung unberührt.[10][11]

Verbände

Schulen in freier Trägerschaft kooperieren in den meisten Bundesländern in "Arbeitsgemeinschaft(en) freier Schulen". Der älteste deutsche Verband ist der Verband Deutscher Privatschulen (VDP). Schulen ähnlicher Prägung sind in speziellen Verbänden zusammengeschlossen (Evang. Schulbünde; Verband katholischer Schulen; Verband der Waldorfschulen; Verband freier Alternativschulen; Verband der Montessorischulen usw.)

Österreich: Privatschulgesetz 1962

Privatschulen sind in Österreich nach dem Privatschulgesetz (PrivSchG) BGBl. Nr. 244 (1962) geregelt.

„Privatschulen sind Schulen, die von anderen als den gesetzlichen Schulerhaltern errichtet und erhalten werden “

§ 2 PrivSchGVorlage:§§/Wartung/alt-URL, nach Art. 14 Abs. 6,7 des Bundes-Verfassungsgesetzes

Privatschulen gehören einem der folgenden Typen an:

Privatschulen können von der öffentlichen Hand subventioniert werden – Privatschulen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften im allgemeinen immer (§ 17 PrivSchG Subventionierung konfessioneller Privatschulen–AnspruchsberechtigungVorlage:§§/Wartung/alt-URL), was nicht dem Konkordat in Bezug auf Religionsunterricht widerspricht, andere Schultypen unter anderem aber unter der Voraussetzung, dass sie im Sprengel einem Bedarf der Bevölkerung entspricht, also nicht einer öffentlichen Schule den Einzug mindert (§ 21 PrivSchG Subventionierung von Privatschulen–VoraussetzungenVorlage:§§/Wartung/alt-URL)

Die genau Zahl der Privatschüler in Österreich ist noch immer unbekannt, sie liegt aber bei etwa 10 %. Der weitaus wichtigste freie Schulträger ist die Römisch-katholische Kirche in Österreich.[12]

Großbritannien

Sieben Prozent der britischen Schulkinder gehen in Public Schools, deren Kosten mitunter höher sind als ein durchschnittliches Jahresgehalt. Die Bezeichnung Public school geht auf Stipendien zurück, die ein hoher Prozentsatz der Schüler bezieht und die anders als früher ganz überwiegend die akademische Leistung würdigen. Überhaupt zählt diese heute am meisten; im 18. und 19. Jahrhundert hatten Adelige ihre Kinder in Public Schools geschickt unter der Prämisse, dass diese es nie nötig haben sollten, selbst etwas zu verdienen. Im 19. Jahrhundert wies der Lehrplan von Eton College etwa die Fächer alte Sprachen (Latein und Griechisch), Mathematik und neue Sprachen im Verhältnis 15:3:1 auf. [13]

Schweiz

In der Schweiz sind die häufigsten Privatschulen Waldorfschulen. Weiterhin gibt es Bildungseinrichtungen, in denen Menschen ihre Matura nachholen oder sich auf eine bestimmte Eintrittsprüfung vorbereiten können.

Grundsätzlich kann jede Person in der Schweiz eine Privatschule eröffnen. Qualitätsstandards und andere Vorschriften gibt es keine, solange die Schule keine staatlichen Gelder erhält und auch keine Kinder innerhalb der obligatorischen Schulzeit unterrichtet. Die Interessen der schweizerischen Privatschulen, die sich teilweise auf ein internationales Klientel stützen, werden durch deren Verband VSP wahrgenommen. Im VSP sind praktisch alle bekannten Schweizer Privatschulen Mitglied.

USA

Frühe amerikanische Eliteinternate waren puritanisch und antienglisch orientiert. Hierzu gehörten die sogenannten Akademien, namentlich Andover, Exeter, Deerfield und Milton die bereits im 18. Jahrhundert gegründet worden waren.[14]

Innerhalb der Independent School League, scherzhaft Saint Grottlesex, werden in Neuengland renommierte Knabenschulen aus dem mittleren bis späten 19. Jahrhundert zusammengefasst. Dem Bekenntnis nach zumeist der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika zugeneigt, kamen die Schüler vor allem aus reichen Familien. Die Schulen orientieren sich am Vorbild bekannter englischer Public Schools wie Eton oder Harrow.[14]

Anhang

Literatur

  • Christian Füller: Ausweg Privatschulen?: Was sie besser können, woran sie scheitern, edition Körber-Stiftung, Hamburg 2010
  • Reiner Tillmanns: Die Freiheit der Privatschulen nach dem Grundgesetz. in: Heft 62 der Gelben Reihe Pädagogik und freie Schule, Köln 2006
  • Zeitschrift für Pädagogik, Heft 5, September/Oktober 2009: Thementeil: Privatschulen
  • Recht der Jugend und des Bildungswesens (RdJB), 3/2009, Schwerpunkt: Aufsätze zu Fragen des Privatschulrechts

Einzelnachweise

  1. gew.de: Bildungsökonomie und Qualität der Schulbildung – Kommentar zur bildungsökonomischen Auswertung von Daten aus internationalen Schulleistungsstudien – Gundel Schümer und Manfred Weiß
  2. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: "PISA 2006 - Schulleistungen im internationalen Vergleich - Naturwissenschaftliche Kompetenzen für die Welt von Morgen". 2007. Bertelsmann Verlag, S. 268 - 270
  3. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: "PISA 2006 - Schulleistungen im internationalen Vergleich - Naturwissenschaftliche Kompetenzen für die Welt von Morgen". 2007. Bertelsmann Verlag, S. 269
  4. Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler: Stellung von Schulen in freier Trägerschaft (u.a. zum Begriff „Privatschule“)
  5. Christian Füller in taz.de: Schulen müssen frei arbeiten - Interview mit Kurt Wilhelmi von der Berliner Volksinitiative Schule in Freiheit
  6. Fehlender Parameter „titel“ (Hilfe) Bundesamt für Statistik: Schuljahr 2009/2010, abgerufen am 19. August 2011 (Angaben über Schulen, Klassen, Schüler, Absolventen/Abgänger und Lehrkräfte an privaten Schulen des Bundesamtes für Statistik).
  7. zeit.de: Zeugnis fehlenden Instinkts – Sachsens Kultusminister hat den Freien Schulen einen Krieg erklärt, den er nur verlieren kann, 27. Oktober 2010
  8. ja-zu-freien-schulen.de: DAMIT´S BUNT BLEIBT. „Ja“ zu Freien Schulen! – Protestaktion 2010 in Sachsen unter Federführung der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
  9. Abschnitt „Wie finanzieren sich Privatschulen?“ Verband Deutscher Privatschulverbände e.V., abgerufen am 2. März 2009.
  10. Barbara Brandstetter: Wie sich der Staat am Schulgeld beteiligt. Welt Online, 13. Februar 2009, abgerufen am 2. März 2009.
  11. Steuererklärung: das Wichtigste in Kürze. Mindener Tageblatt, 28. Januar 2009, abgerufen am 2. März 2009.
  12. Privatschulen in Österreich boomen. Schon fast jeder zehnte Schüler an einer Privatschule. In: WZ Online. Wiener Zeitung/APA, 29. Januar 2008, abgerufen am 19. Juli 2011.
  13. Privatschulen in England - FAZ 27. Juni 2009, S. Z1,2
  14. a b Cookson and Persell, Preparing for Power: America's Elite Boarding Schools (Basic Books, 1985).

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Privatschule – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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