Ausbildung bei der bayerischen Polizei

Ausbildung bei der bayerischen Polizei
Brusttaschenanhänger der Bereitschaftspolizei

Die Ausbildung bei der bayerischen Polizei gliedert sich in mehrere Abschnitte und unterschiedliche Themenbereiche und -schwerpunkte.

Die Einstellungszahlen für neue Polizeibeamten unterscheiden sich dabei von Jahr zu Jahr. So wurden im Jahr 2005 lediglich ca. 250, 2006 ca. 300 Bewerber für den mittleren Dienst und 2005/2006 ca. 20 Bewerber für den gehobenen Dienst eingestellt. Die Zahl der Einstellungen betrug jedoch bedarfsweise auch schon bis zu ca. 1.400 (mittlerer Dienst); die Einstellungszahlen richten sich dabei nach wirtschaftlichen Aspekten (unter anderem abhängig von der Haushaltslage des Freistaates) sowie dem Personalbedarf der Behörde. Die Bewerberzahlen lagen in den letzten Jahren durchschnittlich bei ca. 4.000 Bewerbern pro Jahr, welche den Einstellungstest absolvierten.

Eine Einstellung findet zwei Mal jährlich statt; jeweils zum 1. März und zum 1. September (Ausnahme: Sonderprogramm München, siehe ebenda). Die Einstellungstests werden laufend durchgeführt.

Inhaltsverzeichnis

Laufbahnwahl und Bewerbungsverfahren

Zu Beginn der Bewerbung steht die Wahl der Laufbahn. Grundsätzlich gibt es bei der bayerischen Polizei zwei Möglichkeiten: Die Wahl der Laufbahn im mittleren oder im gehobenen Dienst.

Allgemeine Voraussetzungen

Die Einstellungsvoraussetzungen unterscheiden sich. Für beide Laufbahnen müssen indes folgende Merkmale erfüllt sein:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich, in der Regel ist zumindest eine EU-Bürgerschaft Voraussetzung)
  • Mindestgröße 165 cm
  • Alter 17–25 Jahre (am Einstellungstag), Ausnahmen sind nur bei der Höchstaltersgrenze möglich (z. B. bei Vordienstzeiten bei der Bundeswehr)
  • Gesundheitliche Eignung
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und guter Ruf

Für den mittleren Dienst benötigt der Bewerber zusätzlich mindestens den qualifizierenden Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen höherwertigen Schulabschluss; Voraussetzung ist die Anerkennung des Abschlusses in Bayern.

Für den gehobenen Dienst ist die Mindestanforderung die uneingeschränkte Fachhochschulreife (Fachabitur). Auch hier muss der Abschluss in Bayern anerkannt sein.

Nach der Wahl der Laufbahn folgt das Bewerbungsverfahren. Eine Bewerbung für beide Laufbahnen zur gleichen Zeit ist möglich, falls die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Bewerbung erfolgt über den Einstellungsberater einer bayerischen Polizeidienststelle. Üblicherweise ist ein Einstellungsberater für mehrere Landkreise zuständig[1].

Mittlerer Dienst

Beim Bewerbungsverfahren findet ein Auswahltest (Einstellungstest) entweder in der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München oder in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Nürnberg statt. Dieser setzt sich für den mittleren Dienst aus verschiedenen Tests und Prüfungen zusammen:

  • Schriftliche Prüfung (Sprach- und Grundfähigkeitstest)
  • Sprachtest (Rechtschreibung, Ausdrucksvermögen, Wahl der korrekten Worte, Grammatik)
  • Grundfähigkeitstest (Logisches Denken, Merkfähigkeits- und Konzentrationsaufgaben)
  • Mündliche Prüfung (Einstellungsgespräch durch ein Interview mit vorgefertigten Fragen zu verschiedenen Bereichen)
  • Gruppenaufgabe (Gruppendiskussion mit der Lösung einer Problemstellung)
  • Sportprüfung (verschiedene Sporttests)[2]

Zusätzlich erfolgt eine ärztliche Untersuchung, bei der die Tauglichkeit für den Polizeivollzugsdienst überprüft wird. Aus den Einzeltests bildet sich eine Gesamtnote, die zu einer Platzierung innerhalb der Bewerberrangliste führt. Ist die Platzzahl gut genug, kann der Bewerber die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten antreten. Bei gleichen Noten entscheidet die bessere Sportnote.

Gehobener Dienst

Beim Bewerbungsverfahren für den gehobenen Dienst findet zuerst eine Prüfung durch den Bayerischen Landespersonalausschuss statt. Die zweiteilige schriftliche Prüfung wird dezentral an mehreren Orten in Bayern durchgeführt.

Im ersten Teil sind in 120 Minuten eine Textanalyse und eine Abhandlung zu verfassen. Im zweiten Teil, der ebenfalls 120 Minuten dauert, werden „Kenntnisse in den Bereichen Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht, darüber hinaus die staatlichen und politischen Grundlagen Bayerns, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie zeitgeschichtliche Ereignisse in Kultur und Politik geprüft.“[3] Die Prüfung findet seit 2008 jedes Jahr im Oktober statt.

Aus der erreichten Note wird zusammen mit der Abiturnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einer wählbaren Fremdsprache eine Gesamtnote gebildet und eine Rangliste erstellt. Ist die erreichte Platzziffer gut genug, folgt gegen Mitte Februar des Folgejahres die Aufforderung, sich dem Einstellungstest bei der Bereitschaftspolizei zu unterziehen.

Der Einstellungstest besteht aus den Teilen

  • Mündliche Prüfung (Einstellungsgespräch als Interview mit vorgefertigten Fragen aus verschiedenen Bereichen)
  • Gruppenaufgabe (Gruppendiskussion mit der Lösung einer Problemstellung)
  • Sportprüfung (verschiedene Sporttests; die Anforderungen sind die gleichen wie im mittleren Dienst)

Auch hier folgt eine ärztliche Untersuchung, bei der die Tauglichkeit für den Polizeivollzugsdienst überprüft wird. Dieser eintägige Test kann entweder in der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München oder in der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Nürnberg durchgeführt werden.

Grundlage für die Einstellung in den gehobenen Dienst bei der bayerischen Polizei ist letztlich die Ranglistennote, die sich aus der Note des Landespersonalausschusses und der des Einstellungstests bei der Bereitschaftspolizei zusammensetzt.[4] Liegen zwei Bewerber bei der Note gleichauf, entscheidet die bessere Note aus dem Sporttest.

Ausbildung zum Polizeimeister im mittleren Dienst

Grundlegendes

Dienstgradab-
zeichen eines Polizeiober-
wachtmeisters im mittleren Dienst

Die Ausbildung zum Polizeimeister bei der bayerischen Polizei ist eine normale Berufsausbildung und dauert zweieinhalb Jahre. Dabei geschieht die Ausbildung nicht, wie in Betrieben, dual, sondern die Polizei ist sowohl Betrieb als auch Schulstätte. Die gesamte Ausbildung findet an einem Standort der bayerischen Bereitschaftspolizei statt. Dort bezieht der Beamte ein Zimmer, er wird verpflegt und erhält freie Heilfürsorge.

Bereits vor der Einstellung wählt der Anwärter die Rangliste. Er hat die Wahl zwischen der Rangliste Bayern und der Rangliste München. Letztere verpflichtet den ausgebildeten Beamten dazu, mindestens zehn Jahre Dienst in München zu verrichten, dafür bekommt er verschiedene Vergünstigungen. Bewerber für die Rangliste Bayern können ihren Dienst überall in Bayern verrichten, auch in der Landeshauptstadt.

Während des Vorbereitungsdienstes soll der Anwärter die Befähigung zur Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst mit dem Eingangsdienstgrad Polizeimeister erlangen. Der Einstellungsdienstgrad ist Polizeimeisteranwärter, nach Bestehen der ersten beiden Ausbildungsabschnitte und der Erfüllung sonstiger beamtenrechtlicher Voraussetzungen folgt die Beförderung zum Polizeioberwachtmeister. Diesen Dienstgrad gibt es nur in Bayern.

Der Sold beträgt im ersten Jahr der Ausbildung ca. 837, im zweiten Jahr ca. 1423 und im letzten halben Jahr ca. 1.468 Euro netto.[5]. Im ersten Jahr ist der Anwärter Beamter auf Widerruf, ab dem zweiten Jahr Beamter auf Probe. Diese verbesserte Stellung bereits während des Vorbereitungsdienstes ist eine Besonderheit im bayerischen Beamtenwesen, sie ist auf die damaligen Demonstrationen in Wackersdorf und die damit zusammenhängende schlechte Stellung des Beamten bei Dienstunfähigkeit nach einer Verletzung im Dienst zurückzuführen. Diesen beamtenrechtlichen Status erwerben nur Beamte des mittleren Dienstes, Beamte des gehobenen Dienstes bleiben bis zum Ende ihrer Ausbildung Beamte auf Widerruf.

Es ist jederzeit möglich, nach begonnener Ausbildung im mittleren Dienst durch einen Auswahltest in den gehobenen Dienst zu wechseln. Der Beamte wird dazu allerdings erst aus dem mittleren Dienst entlassen, ein direkter Laufbahnwechsel während der Ausbildung ist nicht möglich.

Ausbildungsablauf

Mit dem Jahr 2005 wurde das bisherige Ausbildungsmodell der bayerischen Polizei in ein sogenanntes modulares Ausbildungssystem geändert. Die zweieinhalb Jahre dauernde Ausbildungszeit ist in halbjährliche Schwerpunkte, auch Module oder „Leitthemen“ genannt, gegliedert. Dabei soll ein Thema von der rechtlichen, der praktischen und der taktischen Seite behandelt werden.

Von Halbjahr zu Halbjahr steigen während der Ausbildung die Anforderungen mit der Zahl der Vorschriften und Regelungen, die zu lernen sind. Anfangs werden einfache gesetzliche und praktische Grundlagen erlernt, die dann im Laufe der Ausbildung zusammengesetzt werden und den Auszubildenden sowohl schriftlich als auch praktisch vor immer komplexere Probleme stellen. Mit der ersten Beförderung zum Polizeioberwachtmeister (nach den ersten beiden Ausbildungsabschnitten) sind die Beamten auch Vollzugsbeamte, vorher können sie nur das „Jedermannsrecht“ für sich in Anspruch nehmen. Nach dem ersten Jahr werden sie vereinzelt zu Einsätzen herangezogen, beispielsweise zu Durchsuchungen von Waldstücken, äußeren Absperrungen bei Großereignissen oder ähnlichem.

Einsatzfahrzeug der Bereitschaftspolizei; u. a. Ausbildungsfahrzeug beim Fahrtraining
Fahrsimulator der Bereitschaftspolizei zum Training von Einsatzfahrten
Simulator während einer Einsatzfahrt

Es gibt einige Fächer, die den Beamten durch die gesamte Ausbildung oder aber abschnittsweise begleiten. Dazu zählen:

Daneben werden Leistungen in Fächern verlangt, die zeitweise im Verlauf der Ausbildung gelehrt werden, teilweise aber trotzdem in das Ergebnis der Anstellungsprüfung zum mittleren Polizeivollzugsdienst einfließen:

Weiterhin besuchen die Beamten, teilweise auch außerhalb der Bereitschaftspolizei, verschiedene Workshops mit unterschiedlichem Inhalt. Diese dauern zwischen einem halben und mehreren Tagen.

Während der Ausbildung wird sowohl das theoretische als auch das praktische Wissen zur Berufsausübung vermittelt, allerdings mit dem deutlichen Schwerpunkt Theorie. Daneben werden innerhalb der Ausbildung verschiedene Sportnachweise verlangt und Tests im Fach Selbstverteidigung durchgeführt.

Die Notenvergabe erfolgt nach Klausuren und unangekündigten Tests. Zudem werden mündliche Noten vergeben. Die Klausuren sind in einem Hauptfach sowie einem eine Woche vorher bekanntgegebenen zweiten und evtl. dritten Fach zu schreiben. Hat ein Beamter in einem Fach die Note 6 oder in drei Fächern die Note 5 oder besteht er bestimmte Sporttests oder Selbstverteidigungsprüfungen nicht, ist der Ausbildungsabschnitt nicht bestanden.

Im Verlauf des dritten Abschnittes absolvieren die Anwärter ein vierwöchiges und im vierten Abschnitt ein dreimonatiges Praktikum bei einer Polizeiinspektion. Dabei geht es darum, erlernte Inhalte zu verfestigen und in die Praxis umzusetzen. Der Beamte wird in den Schichtdienst einer Dienstgruppe eingegliedert und leistet Dienst wie ein ausgebildeter Polizist.

Im zweiten Jahr der Ausbildung erbringen die Beamten in Klausuren Leistungen, welche bereits für die Anstellungsprüfung zählen. Die Ausbildung endet mit der Anstellungsprüfung für den mittleren Dienst. Diese wird in den vier Fächern

  • Allgemeines Polizeirecht,
  • Strafrecht,
  • Verkehrsrecht und
  • Besonderes Sicherheitsrecht,

jeweils kombiniert mit einem oder mehreren anderen Fächern, abgelegt. Weiterhin muss eine mündliche Prüfung abgelegt werden, in der das praktische Handeln sowie die Stellungnahme zu rechtlichen, praktischen oder taktischen Hintergründen bewertet werden. Alle Leistungen zusammen ergeben nach einem Schlüssel die Note der Anstellungsprüfung.

Sonderprogramm München

Das Sonderprogramm München stellt eine Ausnahme im Ausbildungsablauf dar. Es soll älteren Bewerbern zwischen 24 und 34 Jahren den Einstieg ermöglichen. Sie verrichten nach der Ausbildung ebenso wie die Bewerber der Rangliste München ihren Dienst in München.

Die Einstellungsvoraussetzungen für das Sonderprogramm München sind dieselben wie im mittleren Dienst.

Die Ausbildungsdauer ist auf 20 Monate verkürzt, in dieser Zeit wird eine Intensivausbildung durchgeführt. Die Praktika werden mit einer Dauer von zwei Monaten zusammengelegt[6]. Ziel ist ebenso wie bei der Ausbildung im mittleren Dienst, gelernte Inhalte in der Praxis zu verfestigen und umzusetzen.

Die Beförderung zum Polizeioberwachtmeister erfolgt erst nach 14 Monaten und nicht bereits nach zwölf wie im mittleren Dienst. Die Ausbildung findet in der VI. Bereitschaftspolizeiabteilung in Dachau statt. Die Anwärter des Sonderprogrammes beginnen ihre Ausbildung jeweils zum 1. Januar oder zum 1. Juli[7].

Die Ausbildung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie im mittleren Dienst, allerdings werden bestimmte Inhalte gestrafft. Es erfolgt keine Gliederung der Ausbildung in Modulen.

Eine Bewerbung sowohl für den mittleren Dienst als auch für das Sonderprogramm München ist nicht möglich; eine parallele Bewerbung für den gehobenen Dienst hingegen schon.

Ausbildung/Studium zum Polizeikommissar im gehobenen Dienst

Grundlegendes

Dienstgradab-
zeichen eines Polizeiober-
wachtmeisters im gehobenen Dienst

Die Ausbildung zum Polizeikommissar bei der bayerischen Polizei geschieht in Form eines Studiums, das der Anwärter mit dem Titel Diplom-Verwaltungswirt (FH) abschließt. Das dreijährige Studium besteht aus drei fachpraktischen und drei fachtheoretischen Semestern. Die fachpraktische Ausbildung im Praktikum II findet an einem Standort der bayerischen Bereitschaftspolizei, die im Hauptpraktikum bei den Präsidien der Landespolizei statt. Das Praktikum I sowie die fachtheoretischen Semester finden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege / Fachbereich Polizei entweder am Studienort Sulzbach-Rosenberg oder am Studienort Fürstenfeldbruck statt. Dort bezieht der Beamte während der Ausbildungszeit ein Zimmer, er wird verpflegt und erhält freie Heilfürsorge.

Während der Ausbildung, im sogenannten Vorbereitungsdienst soll der Anwärter die Befähigung zur Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erlangen, dessen Eingangsdienstgrad Polizeikommissar ist. Der Einstellungsdienstgrad ist Polizeikommissaranwärter, nach Bestehen der ersten beiden Ausbildungspraktika folgt die Beförderung zum Polizeioberwachtmeister. Dieser Dienstgrad gibt es nur in Bayern.

Das Gehalt beträgt im ersten Jahr der Ausbildung ca. 860, im zweiten Jahr ca. 1460 und im letzten halben Jahr ca. 1500 Euro[8]. Der Beamte ist während der gesamten Ausbildungszeit Beamter auf Widerruf.

Ausbildungsablauf

Der Anwärter lernt in den ersten beiden halbjährlichen Praktika, dem Grundpraktikum die rechtlichen und praktischen Grundzüge polizeilichen Handelns. Der Anwärter befindet sich in den ersten sechs Monaten bei zwei Hospitationen vier Wochen in einer Polizeiinspektion und zwei Wochen in einer Kriminalpolizeiinspektion. Im zweiten Halbjahr verstärkt sich die Ausbildung etwas hinsichtlich praktischer Kenntnisse; es werden Sport- und Schießleistungen verlangt. Dabei ist die Bandbreite der unterrichteten Fächer dieselbe wie beim mittleren Dienst.

Mit dem zweiten Jahr erfolgt die Beförderung zum Polizeioberwachtmeister. Dieser Dienstgrad ist formal derselbe wie im mittleren Dienst. Nur die Dienstgradabzeichen unterscheiden sich. Im mittleren Dienst ist es ein grüner Stern, im gehobenen ein silberner Querbalken.

Mit dem dritten Halbjahr beginnt das Grundstudium zusammen mit Aufsteigern aus dem mittleren Dienst. In dessen Verlauf werden sechs Leistungsnachweise sowie einige „Scheine“ erbracht. Daran schließt sich das sechsmonatige Hauptpraktikum an, das bei verschiedenen Dienststellen durchgeführt wird:

  • Einsatztaktische Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei (sechs Wochen)
  • Aufgaben der Dienstgruppe (zehn Wochen) und
  • Aufgaben des Dienstgruppenleiters an einer Polizeiinspektion (acht Wochen)

An das Hauptpraktikum schließt sich das Hauptstudium I an. Im Verlauf des nächsten halben Jahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, zum Ende des Hauptstudiums II und der Y-Ausbildung (Trennung in Kriminal- und Schutzpolizeibeamte) folgt die Laufbahnprüfung. Mit Abschluss der Laufbahnprüfung erlangt der Beamte den akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirt (FH)/Fachrichtung Polizei.

Sonstiges

Ziel der Ausbildung

Diensthundeführer mit Hund

Das Ziel der Ausbildung im mittleren Dienst ist die Befähigung für die Ernennung zum/zur Polizeimeister/in im Beamtenverhältnis auf Probe. Das spätere Berufsbild ist der Einsatz bei einer Polizei- oder Verkehrspolizeiinspektion im Schichtdienst innerhalb einer Dienstgruppe. Auch verschiedene andere Einsatzmöglichkeiten sind denkbar, zum Beispiel (abhängig von der bisher geleisteten Dienstzeit) Hundeführer, Beamter der Ermittlungsgruppe oder der Verfügungsgruppe. Es besteht bei entsprechender Leistung auch die Möglichkeit des Laufbahnwechsels in den gehobenen Dienst.

Im Anschluss an die Ausbildung folgt für Beamte des mittleren Dienstes der Dienst in einer Hundertschaft, sie bleiben also vorerst organisatorisch der Bereitschaftspolizei zugeordnet. Dabei beträgt die Mindestverweildauer 6 bis 24 Monate, zur Zeit liegt sie bei 24 Monaten.

Das Ziel der Ausbildung im gehobenen Dienst hingegen ist die Befähigung für die Ernennung zum/zur Polizeikommissar/in im Beamtenverhältnis auf Probe. Die typische Tätigkeit ist eine leitende Funktion beispielsweise innerhalb einer Dienstgruppe als Dienstgruppenleiter oder, bei der Bereitschaftspolizei, als Zugführer innerhalb einer Hundertschaft. Mit steigendem Dienstalter können auch leitende Positionen anderer Bereiche, zum Beispiel der Ermittlungsgruppe oder der Verfügungsgruppe erreicht werden.

Im Anschluss an das Studium erfolgt eine zweijährige Einführung in die Aufgaben eines leitenden Beamten (im Normalfall als Dienstgruppenleiter), in dieser Zeit gehört er noch zur Bereitschaftspolizei. Danach wird er in eine leitende Position versetzt.

Sowohl dem mittleren als auch dem gehobenen Dienst stehen noch verschiedene andere Berufsmöglichkeiten zur Verfügung[9], darunter Verwendungen bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei, bei der Kriminalpolizei, beim Bayerischen Landeskriminalamt, bei der Wasserschutzpolizei sowie bei Spezialeinheiten.

Ausbildungsliteratur

VSPA

Für die Ausbildung und die Laufbahnprüfung wird die dreibändige, 6200 Seiten umfassende Vorschriftensammlung für die Polizeiausbildung in Bayern (VSPA) in Loseblattform, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, verwendet. Die Schriftleitung hat das Prüfungsamt der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Die VSPA ist zugelassenes Prüfungshilfsmittel bei Laufbahnprüfungen. Sie erscheint im Boorberg-Verlag[10]. Als Alternative dazu wird auch das Polizeifachhandbuch (Ausgabe Bayern) in fünf Bänden und mit einem Umfang von ca. 4500 Seiten aus dem Verlag Deutsche Polizeiliteratur[11] benützt.

Bekleidung

Die Berufsbekleidung bekommt der Anwärter anteilig zu Beginn der Ausbildung und zu Beginn des zweiten Ausbildungs-/Studienjahres ausgehändigt. Die Erstausstattung umfasst auch Sportkleidung und -ausrüstung sowie Bekleidung für Ju-Jutsu. Auch die ballistische Schutzweste ist Teil dieser Ausstattung. Eine darüber hinausgehende Ausstattung/Bekleidung erfolgt freiwillig und auf eigene Kosten; dies gilt sowohl für Dienst- als auch für Sportbekleidung.

Nach der Ausbildung muss sich der Beamte selbst mit Bekleidung ausstatten, dafür wird vom Dienstherrn ein Bekleidungsgeld gezahlt.

Siehe auch

Quellen

  1. Übersicht über die Einstellungsberater
  2. Die genauen Anforderungen im Wortlaut
  3. Zitat aus der Webseite des Bayerischen Landespersonalausschusses
  4. Genaue Zusammensetzung der Ranglistennote, bestehend aus den Einzelnoten von Abitur, LPA & Einstellungstest
  5. Gehaltstabelle auf der Seite der Bayerischen Polizei
  6. Ausbildungsverlauf beim Sonderprogramm München
  7. Einstellungstermine
  8. Gehaltstabelle auf der Seite der Bayerischen Polizei
  9. Seite der bayerischen Polizei „Das Berufsbild Polizeibeamter“
  10. Seite des Boorberg-Verlages
  11. Seite des VDP-Verlages

Weblinks


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