Ausfallsbürgschaft

Ausfallsbürgschaft

Die Ausfallsbürgschaft (auch Schadlosbürgschaft) im österreichischen Recht ist eine gegenüber der Bürgschaft eingeschränkte Form der Sicherstellung einer Schuld. Der Ausfallsbürge verpflichtet sich zur Zahlung nur für den Fall, dass auch durch gerichtliche Exekution (etwa durch Verwertung von Fahrnissen oder Pfändung und Überweisung von Forderungen), also zwangsweise, die Schuld oder Restschuld vom Hauptschuldner nicht einbringlich gemacht werden kann. Bei der gemeinen Bürgschaft reicht es hingegen aus, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nach Mahnung durch den Gläubiger nicht in angemessener Frist nachkommt.

Vergleiche auch:


Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bürge und Zahler — Ein Bürge und Zahler haftet nach österreichischem Recht nicht wie der gemeine Bürge nur subsidiär (also erst dann wenn der Hauptschuldner seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommt), sondern neben diesem. Der Gläubiger kann es sich daher aussuchen …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”