Ausländerzentralregister

Ausländerzentralregister

Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine deutsche Datenbank, in der etwa 23,7 Millionen personenbezogenen Datensätzen zu Ausländern gespeichert sind[1]. Darunter befinden sich auch Daten von 4,47 Millionen EU-Bürgern (Stand: Februar 2009)[2].

Gespeichert sind Daten von Ausländern in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel haben oder hatten sowie von solchen, die Asyl begehren, begehrt hatten oder anerkannte Asylbewerber sind.

Dabei werden Grundpersonalien, Aliaspersonalien, Bearbeitungsvermerke (u.a. zuständige Ausländerbehörde und Aktenzeichen), Ausweisungen, Abschiebungen (jeweils mit weiteren Angaben), Zurückweisungen, Auflagen, Beschränkungen, Visa usw. gespeichert.

Das Register wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt und vom Bundesverwaltungsamt betrieben. Das AZR ist eines der umfangreichsten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

Zugriff auf diese große Datenbank haben 6.000 Partnerbehörden, darunter u.a. alle Ausländerbehörden, der Bundesbeauftragte für Asylfragen und die deutschen Polizei- und Zolldienststellen (via INPOL-neu).

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für das Register ist das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) vom 2. September 1994 (BGBl. I 1994). Ferner gilt u.a. die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV) vom 17. Mai 1995 (BGBl. I 1995, S. 695).

Geschichte

Vorgänger des Ausländerzentralregisters war die 1938 eingeführte Ausländerzentralkartei. Bereits 1953 wurde "[...] der Ruf nach 'einer verstärkten Überwachung der Ausländer im Bundesgebiet' wieder laut, und ein Neuversuch unter dem Namen Ausländerzentralregister (AZR) unternommen. 1967 wurde das AZR als eine der ersten Datensammlungen auf automatische Datenverarbeitung umgestellt und 1990 auf Betreiben des Bundesamts für die Anerkennung von ausländischen Flüchtlingen (BAFl) die Vereinheitlichung der Länderdatenbanken der Systeme Asyl online (ASYLON) und des AZRs vollzogen."[3]

Kritik

Datenschützer kritisieren das AZR seit langem. Im Jahr 2000 wurde dem Bundesverwaltungsamt ein Big Brother Award für den Betrieb des Ausländerzentralregisters verliehen, da dieses eine „institutionalisierte behördliche Diskriminierung von nichtdeutschen BürgerInnen in der Bundesrepublik“ darstelle.[4] Der Europäische Gerichtshof entschied im Dezember 2008 (Rechtssache C-524/06), dass im AZR zu EU-Bürgern nur solche Daten gespeichert sein dürfen, die für die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften unbedingt benötigt werden. Eine Nutzung der Daten zur Kriminalitätsbekämpfung sowie zu statistischen Zwecken sei unzulässig.[5]

Literatur

  • Christian Streit und Udo Heyder: Ausländerzentralregistergesetz (AZR-Gesetz), Kommentar, Carl Heuymanns Verlag KG, 1997, ISBN 3-452-23226-3
  • Thilo Weichert: Kommentar zum Ausländerzentralregistergesetz. Luchterhand-Verlag, Neuwied 2001, ISBN 3-472-03534-X

Einzelnachweise

  1. Bundesverwaltungsamt: Ausländerzentralregister, abgerufen am 20. April 2009.
  2. Bundesregierung: Drucksache 16/12569 - Speicherung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Ausländerzentralregister. 6. April 2009
  3. Vermessene Ausländer, http://datenschutz.in-berlin.de/05-kontrolle/azr.html, abgerufen am 30. Januar 2010
  4. FoeBuD: BigBrotherAwards 2000 - Preisträger der Kategorie Lebenswerk
  5. Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften: Pressemitteilung Nr. 90/08: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-524/06, 16. Dezember 2008
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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