Regelinsolvenzverfahren

Regelinsolvenzverfahren

Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Es kommt nach der Insolvenzordnung (InsO) zur Anwendung, wenn kein besonderes Verfahren vorgesehen ist. Besondere Verfahren sind beispielsweise das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren, für die ergänzende Vorschriften gelten (vgl. § 304 Abs. 1 S. 1 und § 315 InsO).

Erstreckung auf Selbstständige und Freiberufler

Mit der Gesetzesänderung zum 1. Dezember 2001 wurde Selbständigen und ehemaligen Selbständigen mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (mehr als 19 Gläubiger) das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, das Insolvenzverfahren auch für eine Ordnung der Vermögensverhältnisse aller natürlichen Personen in Anspruch zu nehmen. Eine die Kosten des Verfahrens deckenden Masse muss seitdem nicht mehr vorhanden sein, weil die Möglichkeit besteht, die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen. Diese Regelung ermöglicht es in der Praxis jedem Selbständigen, seine Tätigkeit trotz Insolvenz oder Überschuldung fortzusetzen. Der Gesetzgeber hat damit der Erkenntnis Rechnung getragen, dass kleine und mittelständische Selbständige nach Einstellung der Tätigkeit sehr selten erfolgreich wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die Möglichkeit, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die selbständige Tätigkeit fortzusetzen, erhöht vielmehr die Chancen der Gläubiger, zumindest eine teilweise Befriedigung ihrer Forderungen erlangen zu können.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die deutsche Rechtsordnung für selbständige Gewerbetreibende und Freiberufler, die trotz redlichen Verhaltens in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, einen Lösungsweg bereit hält, der dem Schutz der Menschenwürde insoweit Rechnung trägt, dass der natürlichen Person ebenfalls die Inanspruchnahme eines Verfahrens ermöglicht wird, sich von ihren Schulden zu befreien (siehe Restschuldbefreiung) und die juristischen Personen hierin nicht mehr besser stellt.


Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Insolvenzverfahren — Schuldner, die akut zahlungsunfähig sind, die durch mangelnde Liquidität von Zahlungsunfähigkeit bedroht oder überschuldet sind, können gemäß Insolvenzrecht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Man unterscheidet zwischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachlassinsolvenzverfahren — Mit dem Nachlassinsolvenzverfahren wird erreicht, dass die Erben nicht mehr mit ihrem Gesamtvermögen (Nachlass plus Eigenvermögen), sondern nur noch beschränkt mit dem Nachlass haften. Dies geschieht durch eine Absonderung des Nachlasses vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Abschöpfungsverfahren — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Entschuldung (Privatrecht) — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Falissement — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Illiquid — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Illiquide — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Illiquidität — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvent — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzgericht — Ein Insolvenzgericht ist zuständig für die Durchführung des Insolvenzverfahrens sowohl der Regelinsolvenz für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, als auch der Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen. Das Insolvenzgericht… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”