Regionalverbandsdirektor

Regionalverbandsdirektor
Wappen Karte
Wappen des Regionalverbandes Saarbrücken Lage des Regionalverbandes Saarbrücken in Deutschland
Basisdaten
Bundesland: Saarland
Verwaltungssitz: Saarbrücken
Fläche: 410,61 km²
Einwohner: 336.826 (31. Dez. 2007)
Bevölkerungsdichte: 820 Einwohner je km²
Kreisschlüssel: 10 0 41
Kfz-Kennzeichen: SB (Völklingen VK)
Stadtverbandsgliederung: 10 Gemeinden
Adresse der
Regionalverbandsverwaltung:
Schlossplatz
66119 Saarbrücken
Politik
Regionalverbandsdirektor: Ulf Huppert (FDP) (kommissarisch)
Karte
Lage des Stadtverbandes Saarbrücken im Saarland

Der Regionalverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband im Saarland. Sitz des Regionalverbandes und seiner Gremien ist Saarbrücken. Als Amtssitz dient im Wesentlichen das Saarbrücker Schloss.

Der Regionalverband Saarbrücken grenzt im Westen an den Landkreis Saarlouis, im Norden an den Landkreis Neunkirchen, im Osten an den Saarpfalz-Kreis und im Süden an Frankreich.

Er entstand zum 1. Januar 2008 im Zuge einer am 27. November 2007 vom Landtag des Saarlandes beschlossenen Verwaltungsstrukturreform als Rechtsnachfolger des Stadtverbandes Saarbrücken und ist ein Kommunalverband besonderer Art. Vom Stadtverband unterscheidet sich der Regionalverband im Wesentlichen durch eine veränderte Organstruktur.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Der Regionalverband Saarbrücken hat Anteil am mittleren Saartal, am Warndt und am Saar-Nahe-Bergland. Die Saar durchfließt das Verbandsgebiet von der französischen Grenze bei Sarreguemines (dt.: Saargemünd) im Südosten bis hinter Völklingen im Nordwesten.

Größte und bedeutendste Stadt des Regionalverbandes ist die Landeshauptstadt Saarbrücken, die kleinste Gemeinde ist Großrosseln.

Geschichte

Der ursprüngliche Stadtverband Saarbrücken entstand zum 1. Januar 1974 im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform des Saarlandes durch Vereinigung des Landkreises Saarbrücken mit der ehemals kreisfreien Landeshauptstadt Saarbrücken. Damit entstand eine für ganz Deutschland bis dahin einzigartige Gebietskörperschaft, die in ihrer Funktion einem Landkreis glich, jedoch für die stadtverbandsangehörigen Gemeinden weitergehende Aufgaben übernahm.

Der Landkreis Saarbrücken wurde 1816 gebildet, als Preußen seine Provinzen in Regierungsbezirke und Landkreise einteilte. Preußen kam 1815, nach dem Zweiten Pariser Frieden in den Besitz der Gebiete an der Saar, als die Grenze zu Frankreich neu bestimmt und die ehemaligen deutschen Duodezfürstentümer im Südwesten des Alten Reiches offiziell aufgelöst wurden. Historisch deckte sich der Stadtverband zu großen Teilen mit der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, deren Wappentiere (den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken und den goldenen Nassauer Löwen) der Stadtverband im Wappen führt. Werner Klumpp, später Wirtschaftsminister des Saarlandes, war 1974/75 Stadtverbandspräsident.

Saarbrücker Schloss, Sitz des Regionalverbandes

Mit dem Verwaltungsstrukturreformgesetz, das der Landtag des Saarlandes am 21. November 2007 mit den Stimmen der CDU-Mehrheitsfraktion beschloss, wurde der Stadtverband zum 1. Januar 2008 in den Regionalverband Saarbrücken überführt. Maßgeblicher Unterschied zur bisherigen Organstruktur ist die Schaffung eines Kooperationsrates aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden, der neben der unmittelbar von der Bevölkerung gewählten Regionalversammlung Teile der Selbstverwaltungsangelegenheiten wahrnimmt. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses neuartigen Konstruktes wird von namhaften Rechtswissenschaftlern bezweifelt (so z.B. in einem Gutachten des Deutschen Landkreistages, das der Stadtverband Saarbrücken in Auftrag gegeben hatte).

Wappen

Das gevierte Wappen des Regionalverbandes Saarbrücken zeigt im ersten und vierten Feld den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken-Commercy sowie im zweiten und dritten Feld den goldenen Löwen der Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken.

Religion

Die Mehrheit der Bevölkerung (ca. 60 %) gehört heute der römisch-katholischen Kirche an. Historisch waren die Verhältnisse anders, da in der Grafschaft Saarbrücken 1575 die Reformation mit dem lutherischen Bekenntnis eingeführt worden war. Schon im 17. Jahrhundert begann mit der planmäßigen Ansiedlung reformierter Hugenotten und, auf Druck der Reunionspolitik Ludwigs XIV., mit der Wiederzulassung der katholischen Kirche die konfessionelle Vielfalt. Durch die Zuwanderung von Arbeitskräften für die Montanindustrie während der Industrialisierung im Laufe des 19. Jahrhunderts verschob sich das Konfessionsverhältnis. Die katholischen Gemeinden gehören fast ausnahmslos zum Bistum Trier, lediglich einige Gemeinden im Osten von Saarbrücken gehören zum Bistum Speyer.

Die evangelische Bevölkerung des Kreises und der Stadt gehörte (mit Ausnahme der Gemeinden Ensheim und Schnappach, die zur Pfälzischen Landeskirche gehören) seit der Union der ehemals lutherischen Landeskirche der Grafschaft mit den beiden reformierten Gemeinden in Saarbrücken und Ludweiler 1817 zur Evangelischen Kirche in Preußen (EKiP), seit 1922 zur Kirchenprovinz der Rheinprovinz mit dem Provinzialkonsistorium in Koblenz. Mit Auflösung der EKiP 1947 wurde die Kirchenprovinz selbständig und besteht nun als Evangelische Kirche im Rheinland fort, der fast alle evangelischen Gemeinden im Regionalverband zugeordnet sind.

Politik

Die Organe des Stadtverbandes Saarbrücken waren der direkt gewählte Stadtverbandstag (entsprach einem Kreistag), der Planungsrat und der Stadtverbandsausschuss als "Legislative" sowie der Stadtverbandspräsident als Leiter der Verwaltung und Vorsitzender des Stadtverbandstages (rechtlich einem Landrat vergleichbar).

Stadtverbandspräsidenten

Regionalverbandsdirektor

Seit dem 1. Januar 2008 ist Ulf Huppert (FDP) kommissarisch „Beauftragter für das Amt des Regionalverbandsdirektors“.

Kooperationsrat

Wesentliche kommunale Aufgaben sollen ab dem Zeitpunkt der nächsten Kommunalwahl nicht mehr durch die von den Bürgern des Stadtverbands gewählte Regionalversammlung, sondern durch einen Kooperationsrat aus Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden entschieden werden. Seine Zuständigkeiten erstrecken sich auf bestimmte, enummerativ in § 211a KSVG n.F. aufgezählte kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten. Damit soll dem Kooperationsgedanken und dem besonderen Abstimmungsbedarf im Saarbrücker Stadt-Umland-Raum Rechnung getragen werden.

Wie schon bisher zählt zu diesen Aufgaben die Flächennutzungsplanung, die als originär gemeindliche Aufgabe ausnahmsweise zur Bewältigung der besonderen Stadt-Umland-Situation der übergeordneten Ebene übertragen und von einem eigens dafür eingerichteten Planungsrat wahrgenommen wird. Neu zu den Kooperationsaufgaben hinzu kommen die Wirtschaftsförderung, der ÖPNV sowie die Koordination der Sport-, Erholungs- und Freizeitmaßnahmen. Außerdem besitzt der Kooperationsrat zahlreiche Anhörungsrechte in Angelegenheiten, für die die Regionalversammlung zuständig ist.

Juristische Bewertung

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Wegen des aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleiteten Erfordernisses einer aus unmittelbarer Volkswahl hervorgegangenen Vertretungskörperschaft, die grundsätzlich alle Selbstverwaltungsangelegenheiten zu erfüllen hat, wird die Einrichtung des Kooperationsrats für verfassungswidrig gehalten. Da die Mitglieder des Kooperationsrats von den Gemeinden beschickt werden, fehle es an einer homogenen unmittelbaren demokratischen Legitimation. Die Gegenauffassung hält den Kooperationsrat für zulässig, da ihm nur ein Ausschnitt der kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten übertragen worden ist und das wichtige Budgetrecht bei der Regionalversammlung verbleibe. Eine endgültige Klärung wird wohl erst der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes herbeiführen. Derzeit ist noch unklar, ob das insofern angekündigte Verfahren tatsächlich eingeleitet wird.

Regionalverband als Gebietskörperschaft

Darüber hinaus entspricht der Regionalverband in weiten Teilen einem herkömmlichen Landkreis. Umstritten ist jedoch, ob er auch Gemeindeverband im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG sein kann. Hiergegen wird angeführt, dass der Regionalverband durch den Kooperationsrat zu starke bundkörperschaftliche Elemente erhalten hat. Dann wäre er nicht mehr als klassische Gebietskörperschaft zu qualifizieren und es läge ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich verankerte objektive Rechtsinstitutionsgarantie vor.


Wirtschaft und Infrastruktur

Verkehr

Straßenverkehr

Im Gebiet des Regionalverbands Saarbrücken beginnt die

Zahlreiche Bundes- und Kreisstraßen erschließen darüber hinaus das Gebiet des Stadtverbands. Die wichtigsten sind die

Erwähnenswert ist darüber hinaus die A 620 ("Nebenfluss der Saar mit dreizehn Buchstaben": Die Stadtautobahn), die durch das Stadtland entlang des Flusses Saar die A 6 im Südosten mit der A 8 im Südwesten verbindet. Durch jährlich wiederkehrende Hochwasser der Saar ist sie regelmäßig überflutet, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen im gesamten Stadtgebiet führt.

Eisenbahn / Deutsche Bahn

Zug der Baureihe 425 an Gleis 5 des Saarbrücker Hauptbahnhofs

Saarbrücken war lange Zeit Sitz einer Eisenbahndirektion (EBD), die von Bitburg im Norden bis Kirn im Nordosten und über Kaiserslautern hinaus im Osten reichte.

Im Regionalverbandsgebiet von Saarbrücken verlaufen folgende Strecken (Kursbuchstrecken KBS) der Deutschen Bahn AG:

  • KBS 670: Saarbrücken -- Kaiserslautern -- Mannheim (Linien RE 11, RE 60, RB 68, RB 71)
  • KBS 680: Saarbrücken -- Idar-Oberstein -- Mainz (Linien RE 3, RB 73)
  • KBS 681: Saarbrücken -- Lebach-Jabach (Linie RB 72)
  • KBS 682: Saarbrücken -- Forbach -- Metz -- Paris (int. KBS F6) (Linie RE 18)
  • KBS 684: Saarbrücken -- Sarreguemines -- Straßburg (einzelne Fahrten der Linie RE 19 der DB AG, zwischen Brebach und Sarreguemines stark frequentiert von den Zügen der Saarbrücker Stadtbahn)
  • KBS 685: Saarbrücken -- Trier (Linien RE 1, RE 11, RB 71)

(vgl. auch Liste der Kursbuchstrecken in der Region, Nahverkehr in Saarbrücken)

Sonstiger ÖPNV

Zwei Stadtbahnen im Bahnhof von Kleinblittersdorf

Das Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken ist Teil des SaarVV.

Hier verkehren in der Landeshauptstadt und in den Anrainergemeinden Kleinblittersdorf und Riegelsberg die Züge und Busse der Saarbahn auf weit über 50 Linien sowie der Verkehrsgesellschaft Regionalbus Saar-Westpfalz, die auch den Busverkehr in die Nachbarkreise realisiert.

In der Stadt Völklingen werden die Linien von den Stadtwerken Völklingen gefahren. Außerdem gibt es Anschlusslinien in die Landeshauptstadt Luxemburg sowie über Forbach nach Saint-Avold (Frankreich).

Flughafen

Flughafen Saarbrücken

Der Flughafen Saarbrücken im Saarbrücker Stadtteil Ensheim ist ein internationaler deutscher Verkehrsflughafen mit internationalem Verkehr und bedient sowohl Linienflüge als auch Charterverkehr.

Schifffahrt

Die Bedeutung der Saar als Verkehrsweg

Städte und Gemeinden

Städte und Gemeinden

(Einwohner am 31. Dezember 2007[1])

Städte

  1. Friedrichsthal (11.132)
  2. Püttlingen (20.391)
  3. Saarbrücken, Landeshauptstadt (176.452)
  4. Sulzbach/Saar (17.906)
  5. Völklingen, Mittelstadt (40.181)

Gemeinden

  1. Großrosseln (8789)
  2. Heusweiler (19.995)
  3. Kleinblittersdorf (12.730)
  4. Quierschied (14.113)
  5. Riegelsberg (15.137)

Einzelnachweise

  1. Saarland.de - Fläche, Bevölkerung in den Gemeinden am 31.12.2007 nach Geschlecht, Einwohner je km² und Anteil an der Gesamtbevölkerung (PDF)

Weblinks


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