Rehabilitationssport

Rehabilitationssport

Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach §44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX.Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

Die Kostenträger des Behindertensports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahme reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind verknüpft mit der jeweiligen Indikation. Die Verordnung muss durch eine Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung. Rehabilitationssportler werden oft später im Behindertensport aktiv.

Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:

  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten/ chronischen Erkrankungen möglich)

Diese erfolgen meist zu festen Zeiten in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter nach Punkt 14.1 und 14.2 der Rahmenvereinbarung. In der Regel 1-2 x pro Woche (je nach Empfehlung) zu je 45-60 Minuten. ´

Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten z.B. durch die Rentenversicherung verordnet werden.

Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich über gemeinnützige Vereine abgebildet; in einigen Bundesländern, so Saarland, Bayern und NRW gibt es einzelne Angebote von gewerblichen Anbietern.

Die Anerkennung der Gruppen bzw. Vereine erfolgt durch die jeweiligen landesspezifischen Behindertensportverbände, in Bayern durch die ARGE Rehabilitationssport.

Basis ist die Rahmenvereinbarung in der Neufassung vom 1. Oktober 2007, zwischen Krankenkassen, Unfallversicherung, Rentenversicherungen, Kriegsopferversorgung und der Bundesselbsthilfeverbandes für Osteoporose, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz und Kreislauferkrankungen und der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband.

Zum 1. Januar 2011 tritt die neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und Funktionstraining in Kraft.

Ziffer 4.7 der Neufassung regelt, dass Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B. Sequenztraininggeräte, Seilzüge, Hantelbänke/ Freihanteln, geführte Krafttrainingsgeräte, Laufbänder, Rudergeräte, Crosstrainer etc.) mit Ausnahme des Trainings auf Radergometern in Herzsportgruppen definitiv vom Rehabilitationssport ausgeschlossen sind. Nach der neuen Regelung ist Gerätetraining kein Bestandteil des Rehabilitationssports und kann/ darf somit nicht im Rahmen dessen mit Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung abgerechnet werden.

Als zusätzliche Leistung des Vereins/ Anbieters bieten diese oft ein adaptives/ aufbauendes Gerätetraining sowie ein erweitertes Kursangebot an (nur parallel im Gültigkeitszeitraum einer Verordnung. Da diese Leistung separat sowohl zeitlich als auch räumlich getrennt von krankenkassenfinanzierten Rehabilitationssport erfolgt, ist deren Inanspruchnahme auf freiwilliger Basis und von einer privaten Zuzahlung/ Mitgliedschaft abhängig. Die Höhe der Zuzahlung hängt vom jeweiligen Umfang und des Anbieters ab und ist frei wählbar. Mit Ablauf, Abrechnung oder Aufhebung der Verordnung endet diese automatisch und bindet den Teilnehmer für keinen längeren Zeitraum. Ein Anspruch auf Leistung über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.

Somit muss die krankenkassenfinanzierte Leistung einzeln und kostenfrei angeboten werden. Eine "Zwangsbindung" über einen gewissen Zeitraum oder eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme zuzahlungsnotwendiger Leistungen ist nicht rechtens. Diese Institutionen können/ sollten den entsprechenden Verbänden gemeldet werden.

Bislang ließ auch die alte Fassung der Rahmenvereinbarung kaum Raum für Gerätetraining als Teil des Rehabilitationssports. Maximal als Ergänzung und auch nur, wenn dieses nicht vorrangig oder gar ausschließlich durchgeführt wurde. Trotzdem wird „Gerätetraining“ oft von Krankenkassen – wenn vom Arzt als solches teilweise oder ausschließlich in der Verordnung angeführt - überwiegend genehmigt. Insofern sind diese Verordnungen als fehlerhaft im Sinne der Rahmenvereinbarung einzustufen. Anbieter nehmen in solchen Fällen gerne Kontakt mit den Verbänden auf und weisen auf fehlerhafte Genehmigungen hin. Des Weiteren wird dem Verband oft eine Kopie der entsprechenden Verordnung zugestellt (ohne Namen/ Versichertennummer des Mitglieds), damit auch dieser der jeweiligen Krankenkasse und dem Arzt nachhaltig auf die Pflicht einer korrekten Genehmigung von Verordnungen hinweisen kann.

Die Teilnehmer haben einen Anspruch auf Teilnahme an formal und inhaltlich richtigen Angeboten des Rehabilitationssports. Einen Anspruch auf bestimmte Übungsformen, Gruppen und Gerätetraining jedoch haben sie nicht.

Fachübungsleiter

Leiter der Gruppen können nur lizenzierte Fachübungsleiter sein. Eine Lizenz ist begrenzt gültig und muss in bestimmten Abständen wieder aufgefrischt werden.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Deutscher Behindertensportverband — Gründung: 4. Juli 1951 Gründungsort: Bad Godesberg Vereine (ca.) …   Deutsch Wikipedia

  • BSV Leeden-Ledde — Der Ballsportverein Leeden Ledde (vollständiger Name: Ballsportverein Westfalia von 1947 in Leeden und Ledde e.V., Kurzform: BSV Leeden Ledde) ist ein Mehrsparten Sportverein im Kreis Steinfurt in Nordrhein Westfalen. Mit rund 2800 Mitgliedern… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutscher Rollstuhl-Sportverband — Gründung: 29./30. Oktober 1977 Gründungsort: Bochum Vereine (ca.): 330 Mitglieder (ca.): 9000 …   Deutsch Wikipedia

  • Bad Liebenstein — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Hans-Artur Bauckhage — (* 17. Februar 1943 in Daaden/Westerwald) ist ein deutscher Politiker der FDP. Er war bis Mai 2006 stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau von Rheinland Pfalz. Er gehörte von 1987 bis… …   Deutsch Wikipedia

  • Hengsen — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Holzwickede — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Hövelhof — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Knochenschwund — Klassifikation nach ICD 10 M80. Osteoporose mit pathologischer Fraktur M81. Osteoporose ohne pathologische Fraktur M82 …   Deutsch Wikipedia

  • OSC 04 Rheinhausen — e.V. Name Olympischer Sport Club 04 Rheinhausen e.V. Vereinsfarben blau und rot Gegründet 13. August …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”