Reichsbahndirektion

Reichsbahndirektion

Als Eisenbahndirektion (ED), Bundesbahndirektion (BD) bzw. Reichsbahndirektion (RBD/Rbd) wird in Deutschland und Österreich die betriebsführende Leitung einer Eisenbahn oder eines Streckengebiets einer größeren Eisenbahngesellschaft bezeichnet. Ihre Organisation wird durch die jeweilige Bahngesellschaft oder die Staatsbahn festgelegt. Im deutschen Raum waren sie Mittelbehörden bzw. regionale Verwaltungseinheiten in der Hierarchie der staatlichen Eisenbahnverwaltungen. Mit der Gründung der Deutschen Bahn AG 1994 wurde das System der deutschen Eisenbahndirektionen abgeschafft und deren vormalige Aufgaben neuen „Geschäftsbereichen“ übertragen.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Länderbahnen-Eisenbahndirektionen

Einordnung in die staatliche Hierarchie

Die ersten Eisenbahndirektionen der deutschen Länderbahnen waren in der Regel einem Fachministerium unterstellt. Dieses war in Preußen beispielsweise das „Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten“, ab 1878 das davon abgetrennte „Ministerium der öffentlichen Arbeiten“. In Bayern unterstanden die Eisenbahnbetriebsdirektionen dem „Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten“. Dem gegenüber unterstanden die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen dem sächsischen Finanzministerium.

In Bayern waren die fünf „Eisenbahnbetriebsdirektionen“ bis 1886 der „Generaldirektion der königlichen Verkehrsanstalten“, danach der „Generaldirektion der königlich bayerischen Staatseisenbahnen“ und ab 1906 dem „Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten“ unterstellt.

Als kleineres Land mit nur einer zentralen Leitstelle sei Baden angeführt. Dort gab es erst ab 1882 eine Eisenbahndirektion in Karlsruhe. Zuvor war der staatliche Eisenbahnbau dem Innenministerium, der Betrieb dagegen dem Außenministerium zugeordnet. Zwischenzeitlich war für die staatlichen Eisenbahnen die Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaus, sowie danach die Oberdirektion der Posten und Eisenbahnen zuständig.

Interne Gliederung

Königliche Eisenbahndirektion Berlin

In einem fortgeschrittenen Stadium der Organisation waren die Eisenbahndirektionen der staatlichen Führung meist hinsichtlich der Finanzen unterworfen. Dies betraf insbesondere die Tarifgestaltung (Regeltarife, Sondertarife für bestimmte Bereiche), den Einbehalt oder die Abgabe erzielter finanzieller Einnahmen sowie auch der Gewährung zusätzlicher Mittel für Defizitausgleiche oder für besondere Eisenbahnbauten (Bahnhöfe, neue Strecken, Elektrifizierung).

In diesem vorgegebenen Rahmen organisierten die Direktionen den Betrieb für die ihr zugeordneten Strecken. Intern wurden dazu häufig Abteilungen mit den Zuordnungen „Finanzen und Personal“, „Fahrplan, Tarife, Betriebsabläufe“ und „Bau, Unterhaltung und Fahrzeuge“ eingerichtet.

Unterabteilungen

Eine Eisenbahndirektion konnte zudem mehrere ihr zugeordnete Betriebsämter, Hauptwerkstätten oder Betriebswerke an verschiedenen Orten haben, die jeweils bestimmten Strecken zugeordnet waren. Dabei konnte es vorkommen, dass in einer größeren Stadt oder einem Eisenbahnknoten mehrere Betriebsämter von verschiedenen Eisenbahndirektionen nebeneinander vertreten waren, insbesondere in der Hauptstadt Berlin.

So gibt Meyers Konversations-Lexikon für den Zeitpunkt 1885 eine Aufteilung der „Königl. Direktionen der Staatsbahnen in Berlin“ in elf teilweise externe „Betriebsämter“ für die bezeichneten Strecken an:

Nach der Umstrukturierung vom 1. April 1895 hatte die Direktion Berlin

  • neun Betriebsinspektionen
  • drei Maschineninspektionen
  • dreizehn Werkstätteninspektionen
  • eine Telegrafeninspektion und
  • vier Verkehrsinpektionen.

Der Personalbestand setzte sich neben dem Präsidenten zusammen aus 15 Mitgliedern des Direktoriums, zehn Hilfsarbeitern, einem Rechnungsdirektor, einem Rechnungsführer und 580 Büroangestellten.

Preußen

In Preußen wurden die Verwaltungen der größeren staatlichen Bahnen zu selbständigen Direktionen umgebildet, die als „Königliche Eisenbahndirektionen“, kurz „KED“ und später als „Eisenbahndirektionen“ („ED“) der Preußische Staatseisenbahnen bezeichnet wurden. Mit seinem ausgedehnten Eisenbahnnetz gab es hier die meisten deutschen Eisenbahndirektionen und tief ausdifferenzierte Strukturen. Die Eisenbahndirektionen unterstanden unmittelbar dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, ab 1878 dem davon abgetrennten Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Diesem war neben der Eisenbahn auch die Zuständigkeit für Kanalbauten und für Chausseebauten übertragen, es war somit eine Art Verkehrsministerium.

Direktionen

Mit Stand von 1907 hatten die Preußischem Staatseisenbahnen nach der Verwaltungsreform von 1895 und der Vereinigung mit den Hessischen Staatseisenbahnen 1897 folgende Direktionen:

Gründungsdatum Ort Bemerkung
5. November 1849 Bromberg als „Königliche Direction der Ostbahn zu Bromberg"
1. Januar 1852 Berlin als vormalige „Kgl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn
1. April 1880 Cöln linksrheinisch, Frankfurt (M), Hannover, Magdeburg
1. Mai 1882 Erfurt
1. Januar 1883 Kattowitz aufgelöst im Oktober 1921
1. März 1884 Altona
1. April 1895 Breslau, Cassel, Danzig, Elberfeld, Essen, Halle (Saale), Königsberg, Münster, Posen, Saarbrücken, Stettin
1. Februar 1897 Mainz als Direktion der Königlich Preußischen und Großherzogl. Hessischen Eisenbahnen
1. April 1907 Kgl. Eisenbahnzentralamt Berlin im Range einer KED

Die mit der Umstrukturierung von 1895 in Preußen vorgenommene Einteilung wurde im Wesentlichen von der nachfolgenden Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn der DDR übernommen.

Bayern

Die regionalen bayerische staatlichen Verwaltungen der Königlich Bayerische Staats-Eisenbahnen wurden zunächst als Bahnämter und Oberbahnämter bezeichnet, letztere befanden sich in Augsburg, Bamberg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Weiden und Würzburg[1]. Sie waren bis 1886 der „Generaldirektion der königlichen Verkehrsanstalten“ und danach bis 1906 der „Generaldirektion der königlich bayerischen Staatseisenbahnen“ unterstellt. Ab 1906 wurden die „Eisenbahnbetriebsdirektionen“ geschaffen, die dem „Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten“ unterstanden.[2]. Sie umfassten die Direktionen Augsburg, Ludwigshafen/Rhein, München, Nürnberg, Bamberg, Regensburg und Würzburg, die bis auf Bamberg (zu Nürnberg zugeordnet) nach 1920 von der Reichsbahn übernommen wurden.

Sachsen

In Sachsen gab es zunächst mehrere organisatorisch getrennte „Staatseisenbahnen“. Standorte der Direktionen waren Dresden und Leipzig, kurzzeitig anscheinend auch Chemnitz.

In Dresden wurde am 1. August 1848 die „Königliche Direction der Sächsisch-Böhmischen Staatseisenbahn“ gegründet, sie wurde wenig später zur „Königlichen Direction der Sächsisch-Böhmischen und Sächsisch-Schlesischen Staatseisenbahnen“, ab 14. Dezember 1852 zur „Königlichen Staatseisenbahn-Direction“, ab 1. Oktober 1853 die „Königliche Direktion der östlichen Staatseisenbahnen“ und schließlich ab 1. Juli 1869 mit der Leipziger Direktion zusammengefasst zur „Königlichen Generaldirection der sächsischen Staatseisenbahnen“.

In Leipzig wurde am 1. April 1847 die „Königliche Direction der Sächsisch-Bayerischen Staatseisenbahn“ gegründet, die ab 1. Oktober 1853 zur „Königlichen Direktion der westlichen Staatseisenbahn“ wurde. Sie wurde am 1. Juli 1869 aufgelöst und mit Dresden zusammengefasst.

Übrige Länderbahnen

Nach Angaben von Meyers Konversations-Lexikon von 1888

Deutsche Reichsbahn

Die 1920 als Nachfolgerin aller deutschen Länderbahnen gegründete Deutsche Reichsbahn, ab 1924 die Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft (bis 1945/1949) übernahm im Wesentlichen zunächst die Direktionen der deutschen Länderbahnen; diese fungierten als Mittelbehörden in der Reichsbahnstruktur. Einzelne kleinere Reichsbahndirektionen wurden in den 1930er Jahren größeren Direktionen zugeordnet oder auf mehrere Direktionen aufgeteilt.

Den Reichsbahndirektionen (RBD bzw. Rbd) unterlagen die Betriebs- und Verkehrsabwicklung und alle fachlichen Aufgaben, die nicht dem Ministerium, einer Oberbetriebsleitung (später Generalbetriebsleitung), einem Zentralamt oder besonderen „Geschäftsführenden Direktionen“ vorbehalten waren. Bei letzteren wurden bestimmte Geschäfte mehrerer RBDen nur von einer geführt. Das traf in erster Linie auf das Werkstättenwesen zu (vor allem Reichsbahnausbesserungswerke, die als Ämter zählten), d. h. diese geschäftsführenden Direktionen leiteten und überwachten die Tätigkeit aller Werkstätten bei den Ausbesserungswerken ihres Gruppenbezirks, während die übrigen örtlichen RBDen mit der Verwaltung der Werkstätten nichts zu tun hatten.

Jede RBD war in der Regel in fünf Fachabteilungen aufgegliedert, die den Eisenbahnabteilungen des Reichsverkehrsministeriums bzw. der Deutschen Reichsbahngesellschaft entsprachen.

Reichsbahndirektionen

Die einzelnen Direktionen erhielten Kennbuchstaben, mit denen auch die Abkürzungen der Bahnhöfe und sonstigen Betriebsstellen der jeweiligen Direktion nach dem Bahnamtlichen Betriebsstellenverzeichnis (DV100/DS100) begannen.

Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft war 1927 gegliedert in 24 Reichsbahndirektionen, zu denen die zunächst sechs separat betrachteten Direktionen der „Gruppenverwaltung Bayern“ sowie zwei Direktionen im „großdeutschen“ Raum hinzukamen:

Die Gruppenverwaltung Bayern (aufgehoben mit dem Jahresende 1933) der Deutschen Reichsbahn umfasste die

Die Eisenbahnlinien des Sudetenlandes wurden den benachbarten Eisenbahndirektionen Breslau, Dresden und Regensburg zugeordnet. Nach der Eingliederung der früheren reichsdeutschen und polnischen Gebiete in das Deutsche Reich wurden 1939 zwei neue Reichsbahndirektionen eingerichtet:

Deutsche Reichsbahn in der DDR

Die Deutsche Reichsbahn in der DDR richtete zusätzlich zu den von der Vorgängerorganisation auf ihrem Staatsgebiet übernommenen Direktionen vier weitere ein, die die Zuständigkeit anstelle der Direktionen in den ehemaligen Ostgebieten und der Bundesrepublik Deutschland übernahmen, wobei die Kennbuchstaben erhalten blieben. Die Deutsche Reichsbahn der DDR führte die Bezeichnung „Reichsbahndirektion“ bis zu ihrem Aufgehen in der Deutschen Bahn AG 1994 weiter.

Jede Reichsbahndirektion wurde von einem Präsidenten geleitet, der dem Ministerium für Verkehr unterstand. Der Reichsbahndirektion waren ein Reichsbahnamt, örtliche Dienststellen der Hauptdienstzweige Maschinenwirtschaft, Wagenwirtschaft, Bahnanlagen, Sicherungs- und Fernmeldewesen und Dienststellen mit speziellen Aufgaben des Bezirks nachgeordnet. Die Reichsbahndirektion war entsprechend den Hauptdienstzweigen in Verwaltungen, denen ein Verwaltungsleiter vorstand, und in Funktionalabteilungen (z. B. Planung, Kader und Ausbildung, Hauptbuchhaltung und Statistik) gegliedert. Die Abgrenzung der Reichsbahndirektionen voneinander berücksichtigte das Streckennetz und die Territorialstruktur der DDR.

Reichsbahndirektionen

Liste der Direktionen der Reichsbahn der DDR

  • Reichsbahndirektion Berlin
  • Reichsbahndirektion Cottbus (ab dem 1. Oktober 1945 für RBD Osten)
  • Reichsbahndirektion Dresden
  • Reichsbahndirektion Erfurt
  • Reichsbahndirektion Greifswald (ab 10. Oktober 1945 für RBD Stettin)
  • Reichsbahndirektion Halle
  • H Reichsbahndirektion Magdeburg (ab dem 18. August 1945 für RBD Hannover)
  • Reichsbahndirektion Schwerin
  • Reichsbahndirektion Wittenberge (vom 15. August bis 30. September 1945 als Ersatz für RBD Hamburg)

Deutsche Bundesbahn

Mit der Gründung der Deutschen Bundesbahn wurden die vormaligen „Reichsbahndirektionen“ als Bundesbahndirektionen bezeichnet. Deren Dienststellen ergaben sich im Wesentlichen aus den vormaligen Reichsbahndirektionen unter Ausschluss der auf dem damaligen Staatsgebiet der DDR sowie der ehemaligen Ostgebiete befindlichen Direktionen.

Nach dem Bundesbahngesetz waren die Eisenbahndirektionen dem zwanzigköpfigen Verwaltungsrat der Bundesbahn unterstellt, dessen Mitglieder von der Bundesregierung bestimmt wurden. Gemäß dem Bundesbahngesetz beschloss der Verwaltungsrat über die Präsidenten der Eisenbahndirektionen […] im Einvernehmen mit dem Vorstand, sowie die Errichtung, Verlegung, Aufhebung oder wesentliche organisatorische Veränderung einer Eisenbahndirektion oder eines zentralen Amtes der Deutschen Bundesbahn und eine wesentliche Änderung ihrer Bezirke. Nach dem Gesetz waren organisatorische Veränderungen auch im Einvernehmen mit den „örtlich beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden“ zu treffen. Dem Bundesminister für Verkehr blieb dabei jedoch letztlich die Genehmigung vorbehalten.

Bundesbahndirektionen

Die Deutsche Bundesbahn war beim Stand 1993 gegliedert in nachstehende Direktionen (in Klammern die Kennziffern der Betriebsdienststellen, die bau- und maschinentechnischen Dienststellen besaßen eine jeweils um 50 erhöhte Kennziffer):

  • Bundesbahndirektion Hamburg [01]
  • Bundesbahndirektion Hannover [13]
  • Bundesbahndirektion Essen [10]
  • Bundesbahndirektion Köln [15]
  • Bundesbahndirektion Frankfurt [11]
  • Bundesbahndirektion Saarbrücken [25]
  • Bundesbahndirektion Karlsruhe [14]
  • Bundesbahndirektion Stuttgart [29]
  • Bundesbahndirektion Nürnberg [22]
  • Bundesbahndirektion München [20]

Bis zu diesem Zeitpunkt waren folgende Direktionen aufgelöst und den verbleibenden Direktionsbezirken zugeordnet worden:

  • Bundesbahndirektion Augsburg (aufgelöst am 1. Juni 1971, an BD München) [02]
  • Bundesbahndirektion Mainz (aufgelöst am 30. April 1972, an BDen Karlsruhe, Frankfurt und Köln)[19]
  • Bundesbahndirektion Münster (aufgelöst am 31. Dezember 1974, an BDen Essen und Hannover) [21]
  • Bundesbahndirektion Wuppertal (aufgelöst am 31. Dezember 1974, an BDen Köln und Essen) [08]
  • Bundesbahndirektion Kassel (aufgelöst am 31. Dezember 1974, an BD Frankfurt) [05]
  • Bundesbahndirektion Regensburg (aufgelöst am 1. Juni 1976, an BDen München und Nürnberg) [26]

Daneben bestanden Dienststellen wie die Bundesbahn-Zentralämter in München und Minden (Westf.) und andere zentrale Dienststellen, deren Gebiet über mehrere Direktionen reichte.

Mit Gründung der Deutschen Bahn AG 1994 wurden die Direktionen aufgehoben und ihre Aufgaben den neuen Geschäftsbereichen übertragen.

Tabellarische Übersicht

Nachfolgend werden in einer gemeinsamen Tabellen alle ehemaligen deutschen Eisenbahndirektionen mit ihrer Zugehörigkeit in verschiedenen Zeitabschnitten gelistet. Für einige der Eisenbahndirektionen dieser Tabelle werden in der Literatur frühere Errichtungsdaten genannt, diese betreffen dann meist die Direktionen der früheren Privatbahnen.

Legende
Spalten der Zeitabschnitte:
1 = Länderbahnen bis 1866 (1866 Annexion mehrerer Länder durch Preußen)
2 = Länderbahnen 1866–1895 (1895 Verwaltungsreform der Preußischen Staatseisenbahnen)
3 = Länderbahnen 1895–1920 (1920 Übernahme der Länderbahnen in die Deutsche Reichsbahn)
4 = Deutsche Reichsbahn (Gesellschaft) 1920–1945/49 (1945/49 deutsche Teilung)
5 = Deutsche Bundesbahn/Deutsche Reichsbahn der DDR 1949–1994 (1991–1994 Fusion von DB und DR zur Deutsche Bahn AG)

Länderbahnen-Kürzel

Eisenbahndirektionen
1 2 3 4 5 Ort Gründung Bemerkung
Osten
Pr Pr Pr DR Bromberg 5. November 1849 vorher „Kgl. Direction der Ostbahn zu Bromberg“
Pr Pr DR Kattowitz 1. Januar 1883
Pr DR Breslau 1. April 1895
Pr DR Danzig 1. April 1895
Pr DR Königsberg 1. April 1895
Pr DR Posen 1. April 1895
Pr DR Stettin 1. April 1895
DR Oppeln
DR Osten / Frankfurt O.
Mitteldeutschland
Pr Pr Pr DR DR Berlin 1. Januar 1852 vormals „Kgl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn“
Pr Pr Berlin 15. Okt. 1875 Kgl. Direktion der Militäreisenbahn
Pr Pr Berlin 15. Juli 1878 „Kgl. Direktion der Berliner Stadteisenbahn“, 1882 aufgelöst
Pr  ??  ?? Berlin 1. April 1907 Kgl. Eisenbahnzentralamt im Rang einer KED
Pr Pr DR DR Magdeburg 1. April 1880 aufgelöst am 1. Oktober 1931, an RBD Halle/Saale, Berlin, Altona und Hannover; ab 18. August 1945 wieder eingerichtet für vormalige RBD Hannover
Pr Pr DR DR Erfurt 1. Mai 1882
Pr DR DR Halle (Saale) 1. April 1895
DR DR Dresden 1. August 1848 ab 1. Juli 1869 mit Leipzig zusammengefasst zur „Königlichen Generaldirection der sächsischen Staatseisenbahnen“
Leipzig 1. April 1847 Königliche Direction der Sächsisch-Bayerischen Staatseisenbahn, ab 1. Juli 1869 aufgelöst und mit Dresden zusammengefasst.
Chemnitz? 1. Oktober 1853 „Königliche Direktion der Chemnitzer-Riesaer Staatseisenbahn“, 1858 wieder aufgelöst und der Direktion Leipzig zugeordnet.
MFFE MFFE DR DR Schwerin 1873 vormals „Großherzogliche General-Eisenbahndirection in Schwerin“, zuvor in Malchin
DR Cottbus 1. Oktober 1945 für die ehem. RBD Osten
DR Greifswald 10. Oktober 1945 für die ehem. RBD Stettin
DR Wittenberge 15. August bis 30. September 1945 als Ersatz für die RBD Hamburg
Nordwesten
D-H Pr Pr DR DB Altona 1. Januar 1887
Br Br Braunschweig 1. Dezember 1838 Königliche Direktion der braunschweigischen Eisenbahnen, 1869 aufgelöst, der preußischen Direktion Magdeburg zugeordnet
Pr Pr Cöln rechtsrhein. 1. April 1880 vormals „Königliche Direction der Cöln-Mindener Eisenbahn zu Köln“; zum 1. April 1895 aufgelöst, Übergang zu Cöln linksrheinisch.
Pr Pr DR DB Cöln linksrhein. 1. April 1880 vormals „Königliche Direction der Rheinischen Eisenbahn zu Köln“, am 1. April 1895 zu KED Cöln zusammengefasst
Pr DR DB Cassel 1. April 1895 aufgelöst am 31. Dezember 1974, an BD Frankfurt
Pr DR DB Elberfeld / Wuppertal 14. September 1850 vormals „Königliche Direktion der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft“; aufgelöst am 31. Dezember 1974, an BDen Köln und Essen
Pr DR DB Essen 1. April 1895
Hann Pr Pr DR DB Hannover 13. März 1843 vormals „Königlich Hannoversche Eisenbahndirektion“
Pr DR DB Münster 1. April 1895 aufgelöst am 31. Dezember 1974, an BDen Essen und Hannover
Pr DR DB Saarbrücken / Trier 1. April 1895 keine Nachfolgerin der Direktion Saarbrücker Eisenbahn vom 22. Mai 1852
Pr DR DB Mainz 1. Feb. 1897 Kgl. Preuß. und Großherzogl. Hessische ED
aufgelöst am 30. April 1972, an BDen Karlsruhe, Frankfurt und Köln
 ?? Pr Pr DR DB Frankfurt (M) 1. April 1880
Nas Pr Wiesbaden 1853 ab 1. April 1880 aufgelöst, zu Frankfurt
GOE GOE DR Oldenburg 1. April 1867 „Großherzogliche Eisenbahn-Direktion Oldenburg“, aufgehoben am 1. Januar 1935, an RBD Münster und Hannover
Süd
Bay DR DB Augsburg 1907 zuvor 1845 „Bahnamt“, 1876 „Oberbahnamt“ [3]
aufgelöst am 1. Juni 1971, an BD München
Bay DR DB Bamberg 1902 zuvor 1845 „Bahnamt“, 1876 „Oberbahnamt“, aufgehoben 1920, der RBD Nürnberg unterstellt
Bay DR Ludwigshafen/Rhein (aufgehoben am 1. April 1937, an RBDen Mainz und Saarbrücken)
Bay Bay Bay DR DB München 1851 zunächst „Generaldirektion der königlichen Verkehrsanstalten“ und „Generaldirektion der königlich bayerischen Staatseisenbahnen“
Bay DR DB Nürnberg  ??
Bay DR DB Regensburg  ?? aufgelöst am 1. Juni 1976, an BDen München und Nürnberg
Bay DR Würzburg  ?? aufgehoben am 1. Januar 1931, an RBD Nürnberg
 ??  ?? DR DB Stuttgart  ??
Bad Bad DR DB Karlsruhe 1872 Die Staatseisenbahnen war zuvor der Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaus, danach der „Oberdirektion der Posten und Eisenbahnen“ zugeordnet.

Quellen

  1. Meyers Konversationslexikon von 1888
  2. Organisationsstruktur der Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen
  3. Staatsarchiv Augsburg

Österreich

Ehemaliges Österreich-Ungarn

(Zitat aus Meyers Konversations-Lexikon von 1888)

Die Organisation in Österreich datiert von einem Erlass vom 24. Febr. 1882. Demzufolge steht unter dem Handelsministerium eine k. k. Direktion für Staatseisenbahnbetrieb in Wien, welcher ein Staatseisenbahnrat beigegeben ist. Darunter fungieren Oberbahnbetriebsämter, denen innerhalb eines bestimmten Bezirks die Überwachung des Betriebsdienstes, des Baues, der Bahnerhaltung und die Zugbeförderung zugewiesen ist.

In Ungarn liegt die Zentralverwaltung in den Händen einer Direktion in Pest mit einem Direktor an der Spitze, welchem für die einzelnen Dienstzweige Subdirektoren zur Seite stehen. Letztere üben innerhalb ihres Wirkungskreises die Verwaltung mit einer gewissen Selbständigkeit aus und fungieren in dem Direktionsrat zugleich als Referenten. Der Betriebsdienst, der Bau, die Bahnerhaltung und die Zugbeförderung für abgegrenzte Dienstbezirke von 150–600 km werden durch Betriebs- und Verkehrsleitungen (entsprechend den Eisenbahnbetriebsämtern in Preußen) wahrgenommen.

Angeschlossenes Österreich

Nach dem Anschluss Österreichs 1938 an das Deutsche Reich wurden auf dem Gebiet der BBÖ Reichsbahndirektionen eingerichtet:

  • Reichsbahndirektion Linz
  • Reichsbahndirektion Villach
  • Reichsbahndirektion Wien

Österreich

  • Eisenbahndirektion Wien / ab August 1945 „Generaldirektion der Österreichischen Staatseisenbahnen“ (ÖstB), später „Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen“ (ÖBB) und Bundesbahndirektion
  • Eisenbahndirektion Linz, später „Bundesbahndirektion“
  • Eisenbahndirektion Villach, später „Bundesbahndirektion“
  • Eisenbahndirektion Innsbruck, später „Bundesbahndirektion“

Polen

Deutsche Ostbahn

Nach der Besetzung Polens unterstellte die Deutsche Reichsbahn (DRB) die Eisenbahnstrecken im sogenannten Generalgouvernement bereits am 1. November 1939 der ‘Generaldirektion der Ostbahn’ (GEDOB) mit Sitz in Kraków (Krakau). Der Großteil des Personals der Deutschen Ostbahn kam aus Deutschland, nur in unteren Dienstränge durften polnische Staatsangehörige beschäftigt werden. Das rollende Material der Ostbahn stammte von den früheren Polnischen Staatsbahnen (PKP).

  • Generaldirektion der Ostbahn
    • Präsident Adolf Gerteis

Literatur

  • Hansjürgen Wenzel: Kriegsende und Eisenbahnorganisation, in: Eisenbahn-Kurier 5/95, S. 44–49.
  • Michael Reimer, Volkmar Kubitzki: Eisenbahn in Polen 1939–1945 – Die Geschichte der Generaldirektion der Ostbahn. ISBN 3-613-71213-X

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