Reichsoberhandelsgericht

Reichsoberhandelsgericht

Das Reichsoberhandelsgericht (ROHG, ursprünglich Bundesoberhandelsgericht) in Leipzig wurde auf Betreiben Sachsens und Preußens durch Bundesgesetz vom 12. Juni 1869 geschaffen. Das Gericht nahm seine Tätigkeit am 5. August 1870 auf und sah sich fortan in der Tradition des Reichskammergerichts. Es war zunächst ein Obergericht des Norddeutschen Bundes, dann des Deutschen Reichs und als solches zuständig für Streitigkeiten des Handelsrechts und des Wechselrechts. Seine Zuständigkeiten wurden in der Folgezeit örtlich und sachlich ausgeweitet. Das Gericht war auch in Strafsachen tätig. Es trat in Strafsachen aus Elsaß-Lothringen nach 1871 an die Stelle des französischen Kassationshof. Mit der Zeit wurde das Gericht in mehrere Senate aufgeteilt, der Präsident verteilte die anfallenden Sachen auf die einzelnen Senate.

Das ROHG war im Regelfall Gericht der nach Art. 12 der Bundesakte von 1815 garantierten dritten Instanz, in Sonderfällen aber auch der zweiten oder vierten Instanz. Es löste für die Mitgliedsstaaten die entsprechenden Obergerichte der einzelnen Länder und Freien Städte in den ihm ausschließlich zugewiesenen sachlichen Zuständigkeiten ab und übernahm insoweit von diesen die entsprechenden Verfahren zur Fortführung. Seine Urteile ergingen zunächst „im Namen des norddeutschen Bundes“, später „im Namen des Deutschen Reiches“.

Die Rechtsprechung des ROHG prägte die Praxis und Lehre des deutschen Wechselrechts nachhaltig.

Mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze von 1878 trat das Reichsgericht 1879 an seine Stelle. Einziger Präsident des ROHG während der Zeit seines Bestehens war Heinrich Eduard von Pape.

Literatur

  • A. Stegemann: Die Rechtsprechung des Deutschen Oberhandelsgerichts zu Leipzig. (ROHG-E), Berlin 1871 ff.
  • Th. Henne: „Jüdische Richter“ am Reichs-Oberhandelsgericht und am Reichsgericht bis 1933. In: Ephraim-Carlebach-Stiftung (Hrsg.), Antisemitismus in Sachsen im 19. und 20. Jahrhundert, Dresden 2004, S. 142-155.
  • Th. Henne: Richterliche Rechtsharmonisierung: Startbedingungen, Methoden und Erfolge in Zeiten beginnender staatlicher Zentralisierung analysiert am Beispiel des Oberhandelsgerichts. In: Kontinuitäten und Zäsuren in der europäischen Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main: Lang. - 1999, S. 335 - 355.
  • Axel Weiss: Die Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts in Strafsachen, Diss. Marburg 1996 (=Kriminalwissenschaftliche Studien Band 22, Marburg 1997).
  • Sabine Winkler: Das Bundes- und spätere Reichsoberhandelsgericht - Eine Untersuchung seiner äusseren und inneren Organisation sowie seiner Rechtsprechungstätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der kaufmännischen Mängelrüge. Paderborn 2001.

Siehe auch

Weblinks


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