Reichsstädtekollegium

Reichsstädtekollegium

Das Reichsstädtekollegium (auch Reichsstädterat) war eine Kurie der so genannten Freien- und Reichsstädte. Er hatte sich 1489 auf den Reichstagen herausgebildet. Diese Neubildung förderte die institutionellen Verfestigung der Reichstage des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Gegenüber der beiden höheren Kurien des Reichstages, des Kurfürstenrates und des Reichsfürstenrates, galt seine Stimme von minderem Gewicht und konnte bei reichsfürstlichen Angelegenheiten ignoriert werden. Erst der Abschied des Augsburger Reichstages von 1582 gestand ihm ein ordentliches politisches Gewicht ein.

Bis 1663 hatte stets der Stadtrat des gegenwärtigen Tagungsortes die Leitung des Reichsstädtekollegiums inne, mit der Perpetuierung des Reichstages als „Immerwährender Reichstag“ verblieb der Vorsitz der Kurie dauerhaft bei der Reichsstadt Regensburg. Gegliedert war das Kollegium in eine so genannte schwäbische und eine rheinische Städtebank, wobei Nürnberg, Augsburg und Regensburg auf ersterer sowie Köln, Aachen und Frankfurt auf letzterer die jeweils bedeutendsten Reichsstädte darstellten.

Schwäbische Bank Rheinische Bank
Regensburg Köln
Augsburg Aachen
Nürnberg Lübeck
Ulm Worms
Esslingen Speyer
Reutlingen Frankfurt am Main
Nördlingen Goslar
Rothenburg ob der Tauber Bremen
Schwäbisch Hall Hamburg
Rottweil Mühlhausen
Überlingen Nordhausen
Heilbronn Dortmund
Schwäbisch Gmünd Friedberg
Memmingen Wetzlar
Lindau
Dinkelsbühl
Biberach
Ravensburg
Schweinfurt
Kempten
Kaufbeuren
Weil
Wangen
Isny
Pfullendorf
Offenburg
Leutkirch
Windsheim
Wimpfen
Weißenburg im Nordgau
Giengen
Gengenbach
Zell am Harmersbach
Buchhorn
Aalen
Buchau
Bopfingen

Literatur

  • Helmut Neuhaus: Das Reich in der Frühen Neuzeit. München, Oldenbourg, 1997. S. 34f.

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