Reichsärztekammer

Reichsärztekammer

Die Reichsärztekammer war die gleichgeschaltete Ärztekammer im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Sie wurde durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433), die zum 1. April 1936 in Kraft trat, geschaffen, mit der gleichzeitig Ärztevereinsbund und Hartmannbund aufgelöst wurden.

Inhaltsverzeichnis

Vorläufer

Als Vorläufer kann der 1872 gegründete Deutsche Ärztevereinsbund (Gesamtverband der „wirklich approbierten“ Ärzte) angesehen werden.

Der Leipziger Arzt Hermann Hartmann sandte am 25. Juli 1900 einen offenen Brief an die Ärzteschaft mit der Aufforderung, sich zu organisieren. Der Schutzverband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer Standesinteressen wurde am 13. September 1900 gegründet. Im ersten Satzungsentwurf wurde jedoch der Name Verband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen festgelegt. Bis 1924 wurde allgemein die Kurzform Leipziger Verband verwendet.

1913 wurde das Berliner Abkommen zwischen Leipziger Verband und den großen Kassenverbänden geschlossen. Es regelte die Beziehung zwischen Ärzten und Krankenkassen.

1931 entstanden Vorstufen der heutigen Kassenärztlichen Vereinigungen: Der Hartmannbund schloss einen Vertrag mit den bedeutendsten Krankenkassenverbänden. Er trat am 1. Januar 1932 in Kraft. Das Gesetz über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) vom 2. August 1933 ersetzte die vom Hartmannbund gebildeten örtlichen KVen, die zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts wurden. Der Deutsche Ärztevereinsbund und der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund wurden zusammengeschlossen.

Auflösung

1945 wurde die Reichsärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands durch Kontrollratsbeschluss aufgelöst.

Nachfolge

1946 wurden die Arbeitsgemeinschaft westdeutscher Ärztekammern und die Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der kassenärztlichen Vereinigungen in den Westzonen neu gegründet.

Siehe auch

Weblinks


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