Reinhard Carl Friedrich von Dalwigk

Reinhard Carl Friedrich von Dalwigk
Reinhard von Dalwigk als Gießener Hesse, um 1824

Reinhard Carl Friedrich Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels (* 19. Dezember 1802 in Darmstadt; † 28. September 1880 ebenda), war ein Staatsmann, 1850 bis 1871 Ministerpräsident sowie Minister des Auswärtigen im Großherzogtums Hessen-Darmstadt). Er wirkte im Sinne Österreichs und mit Bischof Ketteler für die kirchliche Reaktion.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Der promovierte Jurist trat 1828 in den großherzoglich-hessischen Verwaltungsdienst und wurde 1842 Kreisrat in Worms. 1845 wurde ihm das Provizialkommissariat der Provinz Rheinhessen übertragen sowie das Territorialkommissariat in der Bundesfestung Mainz. Im Jahre 1850 wurde er als Bundestagsgesandter nach Frankfurt am Main entsandt, jedoch schon im Juli desselben Jahres übertrug ihm Großherzog Ludwig III. die Leitung der hessischen Politik, zunächst als Chef des Innenministeriums und bald darauf auch des Außenministeriums; 1852 wurde er schließlich „Präsident des Gesamtministeriums“, der verfassungsgemäßen Amtsbezeichnung des Ministerpräsidenten.

In seiner über zwanzigjährigen Amtszeit profilierte sich Dalwigk als konservativer Hardliner und Gegner des Liberalismus. Das freisinnige Wahlgesetz von 1849 wurde mit Hilfe eines durch Verordnung (Ordonnanz) berufenen außerordentlichen Landtages abgeschafft, ein neues Wahlgesetz eingeführt und der danach gewählte Landtag benutzt, um die Spuren der Jahre 1848 und 1849 in der Gesetzgebung wieder zu beseitigen.

Außenpolitisch stemmte er sich ebenso entschlossen wie erfolglos gegen die kleindeutsche Einheit unter Preußens Führung, unter anderem durch die Teilnahme Hessens am Deutschen Krieg von 1866.

Seit dem militärischen Sieg Preußens und der Neuordnung Deutschlands durch Bismarck galt Dalwigk als politisch erledigt. In der Öffentlichkeit als unpatriotischer „Partikularist“ verschrien und von der neuen Reichsleitung in Berlin zur persona ingrata erklärt, musste er schließlich im April 1871 zurücktreten, nachdem er am 15. November 1870 in Versailles noch den Vertrag Hessens mit dem Norddeutschen Bund über die Gründung des Deutschen Reiches mit unterzeichnet hatte. Er wurde zum lebenlänglichen Mitglied der ersten Ständekammer erannt. Mit der Ernennung des 76-jährigen Justizministers Friedrich von Lindelof zum Ministerpräsidenten entschied sich der Großherzog zunächst nur für einen Übergangskandidaten. Erst im folgenden Jahr (1872) konnte Lindelofs Nachfolger Karl Hofmann (45) einen vollständigen politischen Kurswechsel im Sinne Bismarcks einleiten.

Während seines Studiums wurde er 1820 Mitglied der Alten Göttinger Burschenschaft und 1823 Mitglied der Alten Gießener Burschenschaft Germania[1], später wohl Mitglied des Corps Hassia Gießen.[2]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 180.
  2. Academische Monatshefte 9 (1892/93), S. 209.

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