Rentenrechtliche Zeiten

Rentenrechtliche Zeiten

Eine rentenrechtliche Zeit (§ 54 SGB VI) stellt in der deutschen Rentenversicherung eine sich auf die Höhe der Rente auswirkende Zeit im Versicherungsleben einer Person dar.

Es gibt verschiedene Rentenrechtliche Zeiten:

  • Berücksichtigungszeiten § 57 SGB VI
    • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
    • Berücksichtigungszeit wegen Pflege vom 1. Januar 1992 bis 31. März 1995


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  • Anrechnungszeit — Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sog. Berücksichtigungszeiten, eine beitragsfreie Zeit ist. Sie kann sowohl dem Grunde… …   Deutsch Wikipedia

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