Revolution

Revolution

Der Begriff Revolution wurde im 15. Jahrhundert aus dem spätlateinischen revolutio („das Zurückwälzen, die Umdrehung“) entlehnt und zunächst als Fachwort in der Astronomie für den Umlauf der Himmelskörper verwendet. Später wurde das Wort auch allgemein für „Veränderung, plötzlicher Wandel, Neuerung“ gebräuchlich. Die heutige Bedeutung als „meist, jedoch nicht immer, gewaltsamer politischer Umsturz“ bildete sich erst im 18. Jahrhundert unter dem Einfluss der Französischen Revolution.[1] Als begrifflicher Gegensatz gilt seither der Begriff der Evolution.

Inhaltsverzeichnis

Begriff und Begriffsgeschichte

Begriffsherkunft

In Nicolaus CopernicusDe revolutionibus orbium coelestium bezeichnet revolutio eine gleichbleibende gesetzmäßige und kreisförmig verlaufende Bewegung der Himmelskörper. Er wurde also im Sinne von „wiederkehrend“ und nicht wie später im Sinne von „einen neuen Anfang machen“ verwandt. Auch im England des 17. Jahrhunderts wurde der Begriff, nun im gesellschaftlichem Kontext, in Bezug auf die Glorious Revolution im Jahr 1688 im Sinne von „zurück-wälzen“ als Wiederherstellung des alten legitimen Zustandes verwendet.[2]

Umgangssprachliches Verständnis

Eine politische Revolution ist die durch friedliche oder militante Mittel erzwungene grundlegende Änderungen einer bestehenden staatlichen Ordnung und ist meist auf die Einführung eines neuen politischen Systems, Staatsform und/oder des personalen Wechsel der Inhaber der Staatsgewalt ausgerichtet. Der Wandel vollzieht sich außerhalb der vorgesehenen Rechtsformen des alten Systems, d. h. nach dessen Definition illegal und kann von relativ zahlenmäßig kleinen Gruppen ausgehen. Das Gelingen einer Revolution ist jedoch meist von einer breiten Zustimmung der Bevölkerung abhängig. Zustimmung kann sie durch Massendemonstrationen, Massenstreiks oder Gewaltanwendung bezeugen und durch Volksabstimmungen, Volksentscheide und Wahlen legitimieren. Ein erfolgloser, das heißt niedergeschlagener Revolutionsversuch wird manchmal auch als Revolte oder Aufstand bezeichnet.

Theorien der Revolution

In der Vorstellungswelt der traditionalen vorindustriellen Gesellschaften, die auf einer harmonischen Ordnung, auf einem Einklang von Mensch, Gesellschaft und Natur mit dem göttlichen Schöpfungsakt basierte, waren die Gemeinschaft, einzelne Gruppen und auch der einzelne Mensch durch die corruptio (Verderbnis) bedroht, die immer dann gegeben ist, wenn eine Ordnung (Regierungsform) ihre positiven Züge verliert, wenn etwa freie Bürger von anderen einseitig abhängig werden, und wenn dabei die „Tugend(virtus) verloren geht, die das eigene Wohl mit dem Gemeinwohl vereinigen soll. In einer solchen Situation ist es geboten, an den Ausgangspunkt zurückzukehren (Machiavelli: Ritorno ai prinicipi), Unordnung wieder in Ordnung zurückzuführen. Tatsächlich finden wir bis in die Neuzeit bei revolutionären Bewegungen bis hin zu den Anfängen der französischen Revolution immer wieder die anfängliche Forderung, zum „alten Recht“ zurückzukehren. Dass eine „Revolution“ im heutigen Sinn etwas Neues schaffe, hat sich erst nach der Revolution von 1789 als Auffassung durchgesetzt.

Soziologischer Revolutionsbegriff

Eine „Revolution“ bezeichnet in der Soziologie sowie umgangssprachlich einen radikalen und meist, jedoch nicht immer gewalttätigen sozialen Wandel (Umsturz) der bestehenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse.[3] Gegebenenfalls kommt es dabei zu einer Umwälzung des kulturellen „Normensystems einer Gesellschaft“.[4] Eine Revolution wird entweder von einer organisierten, möglicherweise geheimen, Gruppierung von Neuerern (vgl. Avantgarde, Elite) getragen und findet die Unterstützung größerer Bevölkerungsteile, oder sie ist von vornherein eine Massenbewegung.

Teils wird der Begriff der Emanzipation hinzu genommen, d. h. die Idee der Befreiung von gewachsenen Strukturen und eines sozialen oder politischen Freiheitsgewinns für den Einzelnen. Der Stellenwert der einzelnen Kriterien für die Definition einer Revolution ist durchaus umstritten.

Wenn ohne tiefgreifenden (radikalen) sozialen Wandel nur eine kleine Organisation oder ein eng verknüpftes soziales Netzwerk mit relativ geringer Massenbasis einen gewaltsamen Umsturz unternimmt, bezeichnet man dies als Staatsstreich oder, insbesondere unter Beteiligung des Militärs, als „Putsch“. Nach erfolgreichen Staatsstreichen wird der Begriff der „Revolution“ anschließend oft als ideologische Rechtfertigung genutzt, indem der Putsch als Revolution umgedeutet wird.

Der Begriff „Revolution“ wird auch verwendet, um einen allgemeineren tiefgreifenden Wandel der Gesellschaftsstruktur zu bezeichnen, auch wenn es sich dabei nicht zwangsläufig um besonders plötzlich und rapide auftretende Veränderungen handelt. So spricht man etwa von der – global mehrere tausend Jahre dauernden – „Neolithischen Revolution“ oder von der sich zwischen 1750 und 1850 von England über den europäischen Kontinent ausbreitenden „Industriellen Revolution“, die ihrerseits wiederum Vorbedingung für verschiedene politische Revolutionen in diesem Zeitraum war.

Politikwissenschaftlicher Revolutionsbegriff

Die heutige politikwissenschaftliche Revolutionstheorie nennt u. a. fünf Hauptfaktoren, die wesentliche Voraussetzungen zur Entstehung einer Revolution darstellen, wobei Entwicklungsländer nicht berücksichtigt werden:

  1. Eine plötzliche Rezession nach einer Zeit wirtschaftlicher Blüte, steigenden Wohlstands und steigender Erwartungen in die Zukunft;
  2. eine öffentliche Meinung, die die bestehenden Institutionen in Frage stellt;
  3. die Solidarisierung verschiedener Gruppen der Gesellschaft, die unterschiedliche Motive haben, mit dem bestehenden Zustand unzufrieden zu sein, und die sich zum Umsturz der alten Ordnung vorübergehend verbünden; eine einzelne Gruppe, Schicht oder Klasse der Gesellschaft bringe keine Revolution zustande;
  4. eine Ideologie;
  5. die Schwäche, Uneinigkeit und Ineffizienz auf Seiten der Gegenkräfte, des Staates.[5]

Revolution im Staatsrecht (Revolutionsrecht)

Das Revolutionsrecht geht in Deutschland begrifflich auf philosophische Überlegungen Johann Gottlieb Fichtes zur Französischen Revolution (1793) zurück. Infolge der Novemberrevolution bildete sich in der Weimarer Republik das Revolutionsrecht in der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts aus[6], welches 1926 auch vom Staatsgerichtshof verfassungsrechtlich anerkannt und übernommen wurde:[7]

„Das Reichsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung auf den Standpunkt gestellt, das im Staatsleben der tatsächlichen Herrschaft, die sich gegenüber Widerständen durchzusetzen vermocht hat, rechtliche Anerkennung zukommt. Insbesondere ist der durch die Umwälzung neu geschaffenen Staatsgewalt die staatliche Anerkennung nicht versagt worden. Die Rechtswidrigkeit ihrer Begründung ist als kein Hindernis erachtet worden, weil die Rechtmäßigkeit der Begründung kein wesentliches Merkmal der Staatsgewalt ist […]. Damit ist das sogenannte Revolutionsrecht anerkannt worden.“

Diese Rechtsprechung und die damit verbundene Denkweise legitimierte später auch die Machtergreifung der Nationalsozialisten. Die normative Kraft des Revolutionsrechts wurde 1952 nochmals vom Bundesgerichtshof bestätigt.[8]

Das Revolutionsrecht im weiten Sinne ist heute nur noch von rechtsgeschichtlichem Interesse. Das in Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verankerte Gewaltmonopol des Staates steht solchen Überlegungsansätzen entgegen, Art. 20 GG enthält allerdings seit 1968 in Abs. 4 die Relikte eines Revolutionsrechts in Form des Widerstandsrechts.

Theoretiker und Praktiker der Revolution

Soziologische Theoretiker der Revolution

(Siehe die Werkverzeichnisse in den Personenartikeln.)

Theoretisch argumentierende Revolutionäre

  • Karl Marx (jede Gesellschaft, in der es eine Form des Besitzes an Produktionsmitteln erlaubt, sich menschliche Arbeit zu unterwerfen, endet zwangsläufig durch Revolution oder Untergang; zu unterscheiden sind „Revolutionen der Produktivkräfte“ von den durch sie ausgelösten „Revolutionen der Produktionsverhältnisse“).
  • Friedrich Engels (Arbeit und deren Beherrschung durch Eigentum löste die erste Revolution nach dem „Urkommunismus“ aus, die die „Wildheit“ durch die „Barbarei“ ablöste und der Beginn der Geschichte war, und Arbeit und Eigentum werden durch die letzte Revolution – die „Weltrevolution“ – optimal disponiert werden, in der das Ende der Geschichte – das Ende des „Reichs der Notwendigkeit“ – und der Beginn des „Reichs der Freiheit“ möglich werden wird).
  • Rosa Luxemburg (der Imperialismus ist dabei die letzte Verteidigungsmöglichkeit des Kapitalismus vor der abschließenden weltweiten proletarischen Revolution – im Bündnis mit dem Proletariat der Kolonialmächte).
  • Lenin (durch den Aufbau einer Kaderpartei von Berufsrevolutionären kann selbst dann, wenn das Proletariat noch eine Minderheit darstellt, die Revolution der Produktionsverhältnisse vorverlegt werden – vgl. auch Revolutionäre Situation).
  • Anton Pannekoek (Parteien und Gewerkschaften – einschließlich der leninistischen – sind untaugliche Formen für den Kampf der Arbeiterklasse um ihre Emanzipation, alles kommt auf die Selbstorganisation der Arbeiterinnen und Arbeiter an) –

sowie (alphabetisch) Bakunin, Bolívar, Danton, Debord, Guevara, Ho Chi Minh, Mao Zedong, Marat, Mazzini, Nkrumah, Robespierre, Saint-Just, Schariati, Torres, Trotzki und andere Revolutionäre des 18. bis 20. Jahrhunderts.

Praktiker der Revolution

Radikaler und rapider sozialer Wandel („Revolutionen“) knüpfte sich auch an erfolgreiche politische, oft auch charismatische Persönlichkeiten, deren soziologische Urteilskraft sich eher nur implizit erschließt, deren soziale Wirkung jedoch bewusst und gewollt revolutionär war, wie bereits im Altertum zum Beispiel Echnaton, Solon oder Cäsar, im Mittelalter zum Beispiel Harald Schönhaar, Otto der Große oder Kasimir der Große und in der Neuzeit zum Beispiel Pombal, Cromwell oder Atatürk.

Beispiele für Revolutionen

Politische Revolutionen

Mauerbild zur Erinnerung an die portugiesische Nelkenrevolution 1974

Zahlreiche (gelungene oder gescheiterte) politische Revolutionen gab es bereits, bevor sich dieser Begriff dafür durchsetzte, z. B. in weiten Gebieten des deutschsprachigen Raums im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) den Bauernkrieg 1524–1526

Geistige Revolutionen

Inflationierte „Revolutions“begriffe im Feld der öffentlichen Meinung bezeichnen oft nur einen Stilwandel (Moderevolutionen).

Siehe auch: Paradigmenwechsel; Das personalistische Manifest

Technische Revolutionen

In der marxistischen Theorie werden diese auch als „Revolutionen der Produktivkräfte“ bezeichnet.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Revolution – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Revolution – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Revolution – Zitate

Einzelnachweise

  1. Etymologie nach Duden «Etymologie» – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache. 2. Auflage. Dudenverlag, 1989.
  2. Cordula Koepcke: Revolution. Ursachen und Wirkungen. Günter Olzog Verlag, München 1971, S. 16.
  3. Sebastian Haffner zitiert in Geschichte eines Deutschen eine juristische Definition, Revolution sei „die Änderung einer Verfassung mit anderen als den in ihr vorgesehenen Mitteln“, die jedoch auch nach seiner eigenen Ansicht den Sachverhalt nicht treffend beschreibt.
  4. H.-W. Kumwiede, B. Thibaut: Revolution – Revolutionstheorien. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Pieper, München 1991, S. 593 ff.
  5. Nach: Eberhard Weis, Der Durchbruch des Bürgertums. 1776–1847. Propyläen Geschichte Europas, Bd. 4, Berlin 1978, S. 96 f.
  6. RGZ, 100, 25; RGZ 53, 65
  7. Entscheidung vom 16. Oktober 1926 in RGZ 114, S. 1 ff. (6 ff.)
  8. Urteil vom 8. Februar 1952 (V ZR 6/50) in BGHZ 5, S. 76 ff. (S. 96)

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