Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund

Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH (RNN)
Logo des RNN
Rechtsform GmbH
Sitz Ingelheim am Rhein, Deutschland
Leitung Wolfgang Hammermeister
Website www.rnn.info
Wagen 23 (Mercedes-Benz O530) der Verkehrsgesellschaft Bad Kreuznach
MAN-Bus NL 263 der Busverkehr Rhein-Neckar im Wormser Busbahnhof
Straßenbahn am Mainzer Hauptbahnhof
Gelenkbus der ORN in der Nähe des Mainzer Hauptbahnhofes (2007)

Der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) ist ein Verkehrsverbund in Form eines Mischverbundes. An der RNN GmbH sind zur einen Hälfte der Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN) und zur anderen Hälfte die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen beteiligt. Zum Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN) gehören die Stadt Mainz (tariflich ist das gesamte Tarifgebiet Mainz/Wiesbaden als Übergangsbereich einbezogen), die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen und der Landkreis Alzey-Worms (nördlicher Teil im Kerngebiet, südlicher Teil im Übergangsbereich). Der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund wurde 1999 gegründet, um im Verbundgebiet ab 1. August 1999 für einen einheitlichen ÖPNV-Tarif zu sorgen, die Fahrpläne und den Verbundtarif zu koordinieren und den ÖPNV zu vermarkten. Zum 9. Dezember 2007 wurde das RNN-Tarifgebiet durch den Übergangsbereich Alzey/Worms auf ganz Rheinhessen bis Worms und Kirchheimbolanden erweitert.

Inhaltsverzeichnis

Verkehrsunternehmen im RNN

Städte und Gemeinden (Auswahl)

Zum RNN-Verbundgebiet (einschließlich der Übergangsbereiche) gehören unter anderem folgende Städte und Gemeinden (Auswahl):

Übergangsregelungen

  • Übergangsbereich Mainz/Wiesbaden (Wabe 300): Für Fahrkarten mit Start und Ziel innerhalb dieses Übergangsbereichs gilt der Tarif des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Für Fahrkarten von diesem Übergangsbereich in das restliche RNN-Verbundgebiet oder umgekehrt gilt der RNN-Tarif.
  • Übergangsbereich Alzey/Worms: Der Bereich umfasst das Stadtgebiet Worms, den südlichen Landkreis Alzey-Worms sowie Teile des Donnersbergkreises mit Kirchheimbolanden. Für Fahrkarten mit Start und Ziel innerhalb dieses Übergangsgebietes gilt der Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN). Für Fahrkarten von diesem Übergangsbereich in das restliche RNN-Verbundgebiet oder umgekehrt gilt der RNN-Tarif.
  • RMV/RNN-Übergangstarif: Zwischen Teilen des RNN-Verbundgebietes (Landkreise Mainz-Bingen, Bad Kreuznach und nördlicher Teil Alzey-Worms) und des RMV-Verbundgebietes (Landkreise Groß-Gerau, Rheingau-Taunus, Main-Taunus, westl. Teil Offenbachs, Städte Frankfurt am Main und Darmstadt) gilt ein RMV/RNN-Übergangstarif nach RMV-Tarifregeln.

Siehe auch

Weblinks


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