Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)

Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)
Flagge der Europäischen Union
Basisdaten der
Richtlinie 2000/60/EG
Titel: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
Kurztitel:
(nicht amtlich)
Wasserrahmenrichtlinie
Rechtsnatur: Richtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie: Umweltschutz, Wasserrecht
Veröffentlichung: ABl. EG Nr. L 327/1, 22.12.2000
Inkrafttreten: 22.12.2000
Verabschiedung: 23.10.2000
In nationales Recht
umzusetzen bis:
22.12.2003
Umgesetzt durch: Wasserhaushaltsgesetz (Deutschland)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten.

Inhaltsverzeichnis

Offizielle Bezeichnung

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.

Innerhalb der Europäischen Union sind die natürlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass die wasserwirtschaftlichen Probleme in Irland andere sind als in Sizilien oder im Lausitzer Braunkohlerevier. Deswegen beschränkt die Richtlinie sich darauf, Qualitätsziele aufzustellen und Methoden anzugeben, wie diese zu erreichen und gute Wasserqualitäten zu erhalten sind.

Die Richtlinie zeichnet sich dabei durch vier Elemente aus, die gegenüber der bisherigen deutschen Wasserpolitik Veränderungen und teilweise Verbesserungen bedeuten und daher Anpassungsbedarf ausgelöst haben.

Die räumliche Ausrichtung an Flussgebietseinheiten

Sie beruht auf der einfachen Erkenntnis, dass Schadstoffbelastungen der Oberflächengewässer die Verwaltungsgrenzen überschreiten, also eine wirksame Gewässerbewirtschaftung ebenfalls übergreifend sein muss. Die Orientierung der Wasserpolitik bzw. der Verwaltung an diesen Flussgebietseinheiten wurde zunächst in Großbritannien und Frankreich praktiziert und gab den Impuls für die europäische Regelung. Da die Einzugsgebiete vieler der großen europäischen Flüsse (Maas, Rhein, Elbe, Oder, Donau) über Staatsgrenzen hinausgehen, lag eine europäische Regelung nahe. Ähnliches gilt für die Grundwasserverhältnisse, die ebenfalls von politischen Grenzen unabhängig sind.

Der integrierte Ansatz

Die chemische, biologische und ökologische Qualität von Gewässern unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher Einflüsse. Um diese zu bewerten und dementsprechend zu handeln bedarf es zunächst einer breiten Datengrundlage, für deren Bereitstellung bzw. Fortschreibung die Richtlinie einheitliche und daher vergleichbare Kriterien vorschreibt. Hinsichtlich der Regulierung schreibt Art. 10 der Richtlinie ausdrücklich vor, dass die Belastungen aus Punktquellen (das sind vor allem industrielle Einleitungen und solche aus Kläranlagen) und diffuse Quellen (das sind vor allem Einträge aus landwirtschaftlicher Tätigkeit) zusammen betrachtet werden, was ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen deutschen Recht ist.

Das Kostendeckungsprinzip

Die Richtlinie schreibt vor, dass bis zum Jahr 2010 die Wasserversorgung kostendeckend gestaltet werden muss. Bisher wird die Wasserversorgung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland z.T., vor allem, so weit sie kommunal organisiert ist, in vielen Orten durch Subventionen künstlich verbilligt. Außerdem wird aus wirtschaftspolitischen Gründen manchen Branchen mit hohem betrieblichen Wasserbedarf Wasser verbilligt abgegeben. Die Folge werden voraussichtlich Erhöhungen der Wasserpreise sein, deren Durchsetzung deswegen schwierig sein dürfte, weil die Wasserpreise in den letzten Jahren wegen der Notwendigkeit der Nachrüstung von Kläranlagen bereits überdurchschnittlich angestiegen waren.

Technischer Standard der Abwasserreinigung

Nach der Wasserrahmenrichtlinie muss die Abwasserbehandlung den besten verfügbaren Technologien entsprechen. Dieser Begriff entstammt dem britischen Recht und wird deswegen oft BAT (für best available technique) abgekürzt. Damit ist der jeweilige Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren gemeint, wobei jedoch ausdrücklich die Kosten-Nutzen-Relation berücksichtigt wird.

Bis 2002 bildeten in Deutschland die allgemein anerkannten Regeln der Technik die gesetzliche Anforderung an den technischen Standard der Abwasserreinigung (§ 7a des Wasserhaushaltsgesetzes). Zur Anpassung an die höheren Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie wurden 2002 die allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Stand der Technik ersetzt (siehe § 7a WHG a.F.). In der seit dem 1. März 2010 geltenden Fassung des WHG regeln § 3 Nr. 11 und § 57 entsprechend.

Umsetzung in deutsches Recht

Das deutsche Wasserhaushaltsgesetz - ursprünglich ein Rahmengesetz des Bundes - wurde 2002 an die Vorgaben der Richtlinie angepasst. Auch das Wasserrecht der Länder wurde in der Folge angepasst.

Das in der konkurrierenden Gesetzgebung entstandene Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist, erfüllt die Anforderungen.

Wasserstraßen

Bundeswasserstraßen werden vom Bund betrieben, unterhalten und ausgebaut. Für die Wasserwirtschaft und die Durchführung der Rahmenrichtlinie sind die Länder zuständig. Da eine ökologischere Gestaltung der Gewässer zu höheren Kosten führt, stellt sich die Frage, wer diese bezahlen muss (z.B. Ufer in Form von Spundwänden oder Wasserbausteinen sind preiswert und robust, Schilf ist teuer und gegen Wellenschlag empfindlich). Hier tun sich die Gefahren einer Bund-Länder-Mischfinanzierung erneut auf.

Partizipation

Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt nach Artikel 14 die Information und Anhörung der Öffentlichkeit vor. Die aktive Beteiligung interessierter Stellen (sog. Stakeholder) ist zu fördern.

siehe auch

Literatur

  • Katja Sigel: Umweltprobleme und Unsicherheit. Eine konzeptionelle und empirische Analyse am Beispiel der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Dissertation an der Universität Osnabrück 2007. Marburg: metropolis, 2007. ISBN 978-3-89518-646-2
  • Bernd Klauer; Michael Rode; Daniel Petry: Flussgebietsmanagement nach EG-Wasserrahmenrichtlinie. Marburg: metropolis, 2008. ISBN 978-3-89518-648-6

Weblinks


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