Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Flagge der Europäischen Union
Basisdaten der
Richtlinie 2005/36/EG
Titel: Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom
7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Kurztitel:
(nicht amtlich)
Berufsanerkennungsrichtlinie
Rechtsnatur: Richtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie:
Veröffentlichung: 30. September 2005
(ABl. EG Nr. L 255 S. 22-142)
Inkrafttreten: 20. Oktober 2005
Verabschiedung: 7. September 2005
In nationales Recht
umzusetzen bis:
20. Oktober 2007
Umgesetzt durch: Gesetz zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Deutschland vom 2. Dezember 2007
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 [1] (auch Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie genannt) ist eine EG-Richtlinie zur Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie wurde am 7. September 2005 verabschiedet und danach im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat gemäß Art. 64 der RL am 20. Oktober 2005 in Kraft und musste durch die Mitgliedstaaten laut Art. 63 der RL bis zum 20. Oktober 2007 umgesetzt werden. Eine vielzahl bislang geltender, spezieller Richtlinien ("Architektenrichtlinie", "Diplomanerkennungsrichtlinie", ...) wurden durch die Richtlinie 2005/36/EG ersetzt.

Inhaltsverzeichnis

Zielsetzung

Die Richtlinie zur Berufsanerkennung wurde mit dem Ziel geschaffen, die bis dahin existierenden, 15 verschiedenen sektoralen, allgemeinen und koordinierenden Richtlinien zur Berufsanerkennung zu konsolidieren und vereinfachen.

Die Europäische Union garantiert folgende Grundfreiheiten: die Warenverkehrsfreiheit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit sowie die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit.

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Bildungsnachweisen ist insbesondere von Relevanz für die Personenfreizügigkeit, d.h. die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit sowie für die Dienstleistungsfreiheit.

Durch die Berufanerkennungsrichtlinie wird für den einzelnen Unionsbürger die materielle Grundlage für die Freizügigkeit gewährleistet, schließlich ist diese für den Einzelnen unvollkommen, solange er nicht im europäischen Ausland seinen erlernten Beruf ausüben kann.

Umsetzung in Deutschland

Deutschland hat im Dezember 2007 ein Umsetzungsgesetz erlassen, das aber nicht zu einer vollständigen Umsetzung der Richtlinie führte. Deswegen reichte die EU-Kommission Klage gegen Deutschland wegen der Verletzung der Umsetzungspflicht ein. Am 17. Dezember 2009 wurde durch Urteil des Europäischischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-505/08 die Verletzung der Pflicht durch Deutschland festgestellt.[2] Die Kommission obsiegte, da die Umsetzungsfrist durch Deutschland verletzt wurde. Tatsächlich musste die Bundesrepublik Deutschland einräumen, dass die endgültige Umsetzung nicht vor Ende 2009 erfolgen würde.

In einem neuerlichen Anlauf hatte am 22. Juni 2011 die Bundesregierung den Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/6260)[3]. Der Deutsche Bundestag hatte dann in seiner 130. Sitzung am 29. September 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (BT-Drs. 17/7218) mit einigen Änderungen, im Übrigen aber unverändert angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf nach der Vorlage der BR-Drs. 606/11[4] in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 zugestimmt. Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz soll am 1. März 2012 in Kraft treten.[5]

Literatur

  • Winfried Kluth: Die neue EU-Berufsanerkennungsrichtlinie - Regelungsgehalt und Auswirkungen für Berufsangehörige und Berufsorganisationen, in: EuZW 2005, S. 486 ff.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Einzelnachweise

  1. Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005
  2. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - C-505/08 (Lexetius.com/2009,3732)
  3. [1]
  4. Übersicht über den Beratungsgang zu dem Gesetzentwurf auf den Seiten des Bundesrates.
  5. Information des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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