Ritter Merz von Quirnheim

Ritter Merz von Quirnheim

Das in der Geschichte der Pfalz weniger bekannte Rittergeschlecht der Merz von Quirnheim hatte von 1674 bis 1804 seinen Sitz in Quirnheim bei Grünstadt/Pfalz.

Geschichte

Das Hauskloster der Grafen von Leiningen, St. Peter in Höningen, ist 1143 in Boßweiler und 1145 in Quirnheim vertreten. 1247 wird das Kloster Rosenthal in Boßweiler erwähnt. 1459 verpfändet das Nonnenkloster der Augustiner Chorfrauen zu St. Maria in Hertlingshausen den Hof an den Burgmann Menges von Stauf. Es kann angenommen werden, dass das Gut aus dieser Zeit seinen Namen trägt. In der Mitte des 15. Jahrhunderts erhielten dann die Grafen von Leiningen die Lehensrechte über beide Orte. Die Umstände, die das Mainzer Bürgergeschlecht Mer(t)z in den Besitz von Quirnheim und Boßweiler brachten, können aufgrund von Nachforschungen aufgezeigt werden und reichen bis zum Anfang des 16.Jahrhunderts zurück.

Die Kirche in Boßweiler, sowie der Hertlingshauserhof in Quirnheim sind noch geschichtliche Zeugnisse dieser Herrschaft. Die Kirche war die Begräbnisstätte einer Anzahl Mitglieder der Familie Ritter Merz von Quirnheim.

Persönlichkeiten

Johannes Merz, Ratsherr der Stadt Mainz, Jurat der Kirche von St. Quintin und Besitzer der Engelskrone, ehelichte 1604 Maria Hettich aus Mainz. Die Engelskrone, ehemals Brand 9 in Mainz gelegen, wird schon zu Beginn des 16.Jahrhunderts als Treffpunkt der Humanisten erwähnt. Hier fanden Gespräche zwischen dem jungen Erzbischof Albrecht von Mainz und Ullrich von Hutten, sowie Dürer statt. Das Hospitz zur Engelskrone, wie es in den Stadtaufnahmen der Stadt Mainz vom Jahr 1647 angeführt wird, war schon vorher im Besitz des Vaters von Johannes Merz. Aus der Ehe Merz/Hettrich sind 7 Kinder nachzuweisen. Von den 3 Söhnen ist der weitere Weg des Johannes nicht bekannt. Balthasar übernahm nach dem Tod seines Vaters das Hospitz zur Engelskrone und Quirim, wahrscheinlich der Jüngste, studierte in Heidelberg Rechtswissenschaften.

Am 22.November 1650 heiratete Dr. Quirim Merz in der Kirche von St.Quintin in Mainz die Tochter des Kaufmanns Johannes Köhl, eine verwitwete Spes. Nach dem Tod seiner Ehefrau heiratete er später Anna Margaretha Pfeil, verwitwete Krecke, aus Schierholz bei Minden in Westfalen. Dr.Quirim Merz, später Ritter Merz von Quirnheim, Herr in Quirnheim und Boßweiler, Herr in Schierholz, legte aufgrund seines Wissens und Könnens, aber auch aufgrund seines Intregantentums den Grundstein für den 130-jährigen Besitz in der Pfalz. Schon 1651 wurde er Geheimrat am Bischofsstuhl in Speyer und am 28. November 1661 von Fürstbischof Lothar Friedrich von Metternich (1652-1675) zu dessen Kanzler berufen. Diese Kanzlerschaft brachte ihn in eine Position, in der er sein diplomatisches Geschick, seine Verhandlungskunst, sowie seine sehr guten französischen Sprachkenntnisse, nicht nur zum Wohle des Fürstbischofs, sondern auch zu seinem Wohle und Nutzen gebrauchte. Mit Metternich blieben die Geschicke des Kanzlers Dr. Merz, als auch seines Sohnes Dr.Johann Wilhelm bis zum Jahre 1675 auf das Engste verbunden.

In den Jahren nach dem Westfälischen Frieden, versuchte der französische König einen indirekten Einfluss in Deutschland zu nehmen. Mit den in Philippsburg stationierten Truppen wurde u.a. Druck auf die Stadt Speyer und den Fürstbischof von Speyer ausgeübt. Nur so ist der Hilferuf von Metternich an den Kaiser in Wien im Jahre 1650 zu erklären, in dem er um Beistand wegen der ständigen Überfälle der französischen Truppen nachsuchte. Nachdem diese Hilfe offensichtlich ausblieb, wurde 1663 im Auftrag des Fürstbischofs ein Vertrag zwischen dem Kanzler Merz und dem Vertreter des Königs von Frankreich beim Rheinbund, Robert de Gravel ausgehandelt, worin von französischer Seite die Zusage erteilt wurde, dass die dem Westfälischen Frieden zuwiderlaufenden Belästigungen und Überfälle zukünftig unterbleiben. Des Weiteren verpflichtete sich Frankreich an das Bistum Speyer 6 Jahre lang jährlich 10 000 Livres zu zahlen. Sowohl dem Fürstbischof, als auch dem Kanzler wurden Zusagen auf französische Pensionen gegeben. Einem Schreiben Gravels ist zu entnehmen, dass Metternich jährlich 10 000 Livres und Merz jährlich 2 000 Livres gezahlt werden sollten.

Insgesamt so erscheint es, wurden mit dem fast einseitig erscheinenden Vertragswerk die Weichen im Sinne des französischen Königs für die Zukunft gestellt.

Während einer längeren Krankheit des Erzbischofs von Mainz, von Schönborn, nahm der König von Frankreich über seinen Vertreter de Gravel Kontakt zu dem Domdechanten in Mainz, von Saal, aber auch mit dem Fürstbischof von Speyer auf, um zukünftig einen ihm geneigteren Vertreter auf dem Stuhl in Mainz zu sehen. Die seit 1663 bestehende Abhängigkeit spielte hierbei sicherlich eine nicht unwesentliche Rolle. De Gravel standen weitere 40 000 Livres vom französischen König zur Verfügung, um eine Wahl des zukünftigen Erzbischofs von Mainz, im Sinne des französischen Königs entsprechend beeinflussen zu können. Obwohl Metternich auch als Parteigänger des Kaisers galt, unterstütze ihn der französische König aus wohl nicht uneigennützigen Überlegungen. Die Genesung des Erzbischofs von Mainz beendeten jedoch rasch die damaligen „Verhandlungen“. Die Diplomatie setzte jedoch dann verstärkt ein, als 1670 die Wahl des Koadjutors in Mainz anstand. In dieser Wahl sah man auch den Nachfolger des weiterhin kränkelnden von Schönborn. Frankreich versuchte nun unter Ausschöpfung aller Mittel diese Wahl in seinem Sinne zu beeinflussen.

Der kränkelnde Erzbischof, Frankreich nicht gut gesinnt, hatte jedoch offensichtlich im eigenen Hause an Einfluss verloren. So war es ihm 1668 nicht gelungen bei der Wahl des Dompropstes seinen Neffen Franz von Schönborn an diese Stelle zu bringen. Stattdessen wurde der schon erwähnte und von Frankreich protegierte von Saal gewählt. Von den im Wahljahr anstehenden drei Bewerbern als Nachfolger des Erzbischofs von Mainz, war Metternich der aussichtsreichste Bewerber. Der ehemalige Reichskanzler und spätere Bischof von Wien, Wilderich von Walderdorff, als auch der Neffe des Erzbischofs, Franz von Schönborn mussten frühzeitig ihre aussichtslose Lage erkennen. In dieser Situation hatte auch der Erzbischof gegen die Kandidatur von Metternich keine Einwände. Somit stand 1669 Metternich als einziger Kandidat fest. Um jedoch die Wahl abzusichern, war es erforderlich Gelder an die Wahlberechtigten zu zahlen. Die hierfür erforderlichen Summen standen jedoch Metternich nicht zur Verfügung. In den sodann beginnenden Verhandlungen, ließ de Gravel den Kanzler wissen, dass der französische König bereit sei, entsprechende Zahlungen an Metternich zu leisten. In einer weiteren Verhandlung der beiden Unterhändler scheint diesbezüglich keine Übereinkunft erzielt worden zu sein, denn der Taktiker Merz legte in einem weiteren Gespräch in Sachsenhausen offen, dass Metternich bis zu diesem Zeitpunkt 10 000 Taler an Unkosten und Wahlgeldern ausgegeben habe. Um die Wahl „abzusichern“ und auch im Sinne des französischen Königs zum Erfolg zu bringen, seien 100 000 Taler an Unkosten und Wahlgeldern nötig. Merz vergaß offensichtlich nicht seine eigene Person gebührend herauszustellen. De Gravel ließ einen Kurier nach Frankreich schicken und sprach in einem Schreiben wohlwollend von Merz “... gewiss mache er keine große Figur in Deutschland, aber er besitzt das Ohr und das vertrauen Metternichs, so dass es im Interesse Frankreichs liege, ihn entsprechend zu berücksichtigen. In dem nun folgenden Treffen in Lauterburg hatte Ludwig XIV. seine Bereitschaft erkennen lassen insgesamt 70 000 Taler zu zahlen. Nach dem ausgehandelten Zahlungsmodus sollten 15 000 Taler vor der Wahl ausgezahlt werden. Die 2.Rate von 25 000 Taler war nach der Wahl fällig und der Rest 6 Wochen nach der Wahl. Kanzler Merz jedoch erhielt eine Erhöhung der seit 1663 gezahlten französischen Rente auf nunmehr 1 000 Taler pro Jahr. In einer gesonderten Abmachung verpflichtete sich Merz mit de Gravel weiterhin zu korrespondieren und ihn in allen Dingen zu unterrichten, die Frankreich schaden könnten. Der ausgearbeitete Entwurf wurde sowohl König Ludwig XIV., als auch Metternich vorgelegt. Am 20.November 1670 traf de Gravel in Mainz ein. Am 23.November kamen Merz und Metternich. In einem gemeinsamen Gespräch muss Merz über weitere Geldforderungen geklagt haben; zusätzlich verwies er auf ein vom Herzog von Lothringen gemachtes wesentlich höheres Entgegenkommen. Seine weitergehende Forderung belief sich auf zusätzliche 60 000 Livres. Aus dem endgültigen Vertragswerk ist ersichtlich, dass diese zusätzliche Forderung nicht anerkannt wurde. Ohne die weitere Einwilligung des französischen Königs einzuholen, ,kam es dann am 28.November 1670 zu einem von Gravel und Merz unterzeichneten Vertrag.

Der ausgehandelte Geheimvertrag hatte folgenden Inhalt:

Ludwig XIV. verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Frieden in Deutschland. Es besteht die Einigkeit darüber, eine Person zum Erzbischof zu wählen, die in politischer Übereinstimmung mit Frankreich steht. Der französische König Ludwig XIV. Zahlt hierfür 210 000 Livres. Mit diesem Betrag soll Metternich in den Stand versetzt werden, sich den Wahlmännern entsprechend erkenntlich zu zeigen.

Der König versichert seine Protektion für das Bistum Speyer und das Erzbistum Mainz, sobald Metternich Erzbischof und Kurfürst von Mainz geworden ist. Der Kanzler Merz erhält unter den angeführten Voraussetzungen danach eine jährliche Pension von 1 000 Talern vom französischen König.

Die Wahl des Koadjutors wurde für den 15. Dezember 1670 angesetzt. Alle 21 anwesenden Domkapitulare wählten zwischen 10 und 11 Uhr einstimmig Metternich zum neuen Koadjutor von Mainz. Das Ziel war erreicht. Der französische König, aber anscheinend auch der Kaiser waren mit der Wahl zufrieden.

Es liegt die Vermutung nahe, dass Metternich während der Verhandlungen von Merz und Gravel seine Beziehung über seinen Bruder Wolfgang Heinrich zu dem Vertrauensmann des Kaisers, Marchese di Grana suchte. Auch diese Gespräche dürften von dem Kanzler Merz geführt worden sein. Denn nur so ist es zu erklären, dass Merz außer der französischen Rente nunmehr 400 Gulden Stadtsteuer der Stadt Weißenburg über den Kaiser bezieht.

Am 12. Februar 1673 starb der kranke Erzbischof von Mainz und der Koadjutor Metternich wurde erwartungsgemäss sein Nachfolger. Merz jedoch wurde nach der Wahl des neuen Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz auch dessen Kanzler.

In Mainz klagte man, dass vor allem der Kanzler“... die Graveur habe und ein monopolium daraus mache“. Sein Sohn Johann Wilhelm, auf den noch einzugehen sein wird, erhielt mit 21 Jahren die Stelle eines Geheimrates am Hof in Mainz.

Die persönlichen Ziele des Kanzlers Dr. Quirim Merz waren zu dieser Zeit sicherlich noch nicht erreicht. Die Ansätze für weiteren Reichtum und Macht legte er schon im Jahre 1671

Das Landesarchiv Speyer führt in der Benutzerakte 2054 einen Schriftverkehr mit dem bayerischen Justizministerium, nach dem Quirim Merz 1671 vom Grafen Ludwig Eberhard von Leiningen Westerburg folgende Besitzungen zu Lehen erhielt: Die Kolderschen Besitzungen in Neuleiningen, das freie Hofgut in Quirnheim, das ihm schon vordem pfandweise für 1200 Reichstaler verlehnt war, die Lungenfeldschen Güter in Grünstadt. Um das Bild des Menschen Merz abzurunden, sollte noch ein Ereignis angeführt werden, mit dem er seine Besitzverhältnisse auf eine Basis stellte, um damit die Grundlage zu einer Adelserhebung zu schaffen.

Ludwig Eberhard Graf von Leiningen-Westerburg war Präsident des Reichskammergerichtes in Speyer. Trotz seiner Ehe mit Charlotte von Nassau, lebte er nach dem Tod seines Vaters Philipp II. mit der Gräfin Luise von Leiningen-Oberbronn zusammen. Quirim Merz gelang es den evangelischen Grafen zur Konversion zum katholischen Glauben zu überzeugen. Die Unterrichtung in der katholischen Glaubenslehre erfolgte durch die Vermittlung von Merz bei dem Kapuziner-Provinzial Salentinus von Zell. 1672 legte der Graf in der Kapuziner-Kirche in Mainz in Anwesenheit des Erzbischofs das katholische Glaubensbekenntnis ab. Der Glaubensübertritt kostete dem Grafen u.a. auch die Präsidentschaft am Reichskammergericht ,sowie die außereheliche Beziehung. Merz jedoch erhielt für die geleisteten Dienste von Graf Eberhard von Leiningen-Westerburg mit Zustimmung des Grafen Georg von Leiningen –Westerburg nach dem im Jahre 1674 abgefassten Lehensvertrag Quirnheim für 6000 Gulden fest zum Lehen. Dieses feste Lehen Quirnheim bildete eine Voraussetzung um eine angestrebte Erhebung in den Adelsstand zu begründen.

In den Jahren 1673 bis 1675 waren Vater und Sohn Merz mehrmals in diplomatischen Diensten des Erzbischofs von Mainz am Kaiserhof in Wien. Aufgrund neu geschaffener Beziehungen, sowie alter Verbindungen und dem Erwerb der Güter erfolgte 1675 die Adelserhebung. Kaiser Leopold erhob in diesem Jahr den Kanzler Dr.jur Quirim Merz, als auch dessen Sohn Geheimrat Dr.jur Johann Wilhelm Merz in den erblichen Adelsstand als Ritter Merz von Quirnheim. Zwei Tage nach der Adelserhebung starb der Erzbischof und Kurfürst von Mainz. Damit endete plötzlich und für Vater und Sohn Merz unerwartet die einflussreiche Tätigkeit am Hofe des Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz, da der Nachfolger von Metternich, Damian Hartard von der Leyen, auf die Dienste der Herren Merz verzichtete.

In einer Urkunde vom 16. März 1676 wird Quirim Merz nun als hannoveranischer Geheim-und Estatsrat bezeichnet. Der Weg nach Hannover wird durch seine zweite Ehe mit Anna Margaretha Krecke geborene Pfeil nachvollziehbar. Mit dieser Ehe wurde auch der Besitz um das Hofgut Schierholz, Gemeinde Löhne, Kreis Herford erweitert, dass seine Ehefrau mit in die Ehe brachte. Der ehemalige Bürgersohn aus Mainz nennt sich nunmehr Quirim Ritter Merz von Quirnheim, Herr in Quirnheim und Boßweiler, Herr in Schierholz. Außer den schon erwähnten Besitzungen können in Mainz noch ein Haus im ehemaligen Sonnengäßchen, sowie der Warsteiner Hof als sein Eigentum nachgewiesen werden. Diesen Warsteiner Hof muss Merz, nach den Stadtaufnahmen von Mainz zu schließen, zwischen 1675 und 1687 neu erbaut, oder aufgebaut haben. Der Weg des Quirim Merz verliert sich in Minden, es kann aber angenommen werden, dass er um das Jahr 1695 dort verstarb. Das Hofgut in Schierholz, in Verbindung mit der 2. Ehe seines Sohnes Johann Wilhelm mit der Tochter eines Bruders seiner Stiefmutter, beschäftigte danach über Jahre das Reichsgericht.

Johann Wilhelm Ritter Merz von Quirnheim, der Sohn von Quirim Merz, wurde am 26. März 1652 in der Kirche St.Quintin in Mainz getauft. Der Weg des Sohnes war bis zum Jahre 1675 gekennzeichnet durch die Verbindungen seines Vaters. Nach seinem Studium war er kurzfristig am Reichskammergericht in Speyer tätig, um dann, wie schon erwähnt, in die Dienste des Erzbischofs von Mainz zu treten. Johann Wilhelm erhielt bei der Adelserhebung zusammen mit seinem Vater von Kaiser Leopold einen Anhänger mit Goldkette und dem Bildnis des Kaisers. Dieser Anhänger ist auf dem Bildnis des Johann Wilhelm, aufbewahrt in der Pfarrei in Quirnheim ,deutlich erkennbar. Der Kupferstich von Johann Sadler, Hofkupferstecher aus einer bekannten flämischen Künstlerfamilie, hat den handschriftlichen Vermerk: - Dem Erbauer der Kirche zu Boßweiler im Jahre 1707 -

Wie sein Vater wendete er sich nach dem Tod Metternichs nach Norden. Vom 1. Dezember 1675 bis zum 29. September 1677 war er Vizekammersekretär am Kammergericht in Hannover und anschließend als Agent und Korrespondent für Hannover in Wien tätig. Schon während seiner Zeit in Mainz hatte er engen Kontakt zu Leibnitz, der ab dem Jahre 1670 am Oberrevisionsgericht tätig war. Aber gleich Vater und Sohn Merz, musste auch Leibnitz 1675 seinen Dienst quittieren und ging gleichfalls in hannoveranische Dienste. Es muss eine sehr enge Beziehung zwischen Johann Wilhelm und Leibnitz bestanden haben. Am 13. März 1679 teilte er Leibnitz mit, dass sein Werk “Opus successionis universae“ fertig sei und nunmehr unter den Büchern der Herbstmesse zu finden sein werde. Bei dem Werk handelt es sich um eine Vergleichung des Erbfolgerechts nach dem zivilen, dem kanonischen und dem Lehensrecht. In dem Schreiben an Leibnitz bat er diesen um einleitende Verse in denen seine Dienste beim Kaiserhof, bei Kurmainz und anderen Fürsten, aber auch seiner Reisen in das In-und Ausland und seiner Sprachkenntnisse empfehlend gedacht wird. Das Epigramm das Leibnitz verfasste ist in seinem Werk“ Sämtliche Schriften und Werke“ Band I/2 Seite 349 abgedruckt. Das in Latein abgefasste Epigramm lautet in seiner Übersetzung:

O Merz, du Schüler der hoheitsvollen Göttin des Rechts, vom Kaiserhof, der Richterspruch erteilt für alle Welt.
Erörterst Du Erbfolgen in gelehrtem Buch.
Du selbst verdienst zu erheben das Lob der Männerschar,
Durch die dieser edle Stoff schon längst behandelt ist.
Gar viel gelesen haben muß, gar viel gesehen,
wer so zu schreiben wagt. Dir fehlt von beiden nichts.
Hohe Schulen,Reisen hast du verbunden mit Redekunst
auch Sprachen und Hofdienst. Speyer rüstet erstmals dich
zurÜbung im Recht und gab dir als Erste ein Amt,
woraus des Jünglings Mut zu höherem Hoffnung schöpft.
Geziemend sie dann zu erfüllen war Mainz bereit
und deinem Ratschlag gewährte es einigen Raum.
Hannover drauf in Gnaden hielt nicht gar lange fest,
den gern empfangen,doch bald wieder scheidenden Gast.
Noch weitaus höheren Lohn verheißt der jetzige Ort,
wo der Kaiser selbst geneigt sich erweist, der Tüchtigkeit,
gedenk zu sein. Glückauf denn zu so einem hohen Herrn!
Den Kreis,den Speyer verheißungsvoll beschritten hat,
vollende Wien,wobei jedes den Kaiser inmitten hat.

Aus nicht bekannten Gründen erschien das Werk jedoch erst 12 Jahre später in Nürnberg.

Wie lange Johann Wilhelm am Kaiserhof tätig war ,ist nicht bekannt. 1682 wurde er Kanzler des Malteser-Ritterordens und 1682 Referent der Oberämter Kantheim, Bischofsheim und Amorbach. Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass er wieder in Mainzer Diensten stand. Sicher ist er jedoch ab 1697 wieder in Mainz, denn in diesem Jahr wurde er Stadtschultheiß des weltlichen Gerichts.

Johann Wilhelm heiratete 1680 Eleonore Freins, die Tochter eines Weinhändlers aus Schleswig-Holstein. Der frühe Tod seiner Schwiegereltern 1683 erweiterte seine Liegenschaften durch das Erbe seiner Frau. Dem Artikel „ Ein altes Schleswiger Haus und die Familien Mecklenburg und Freins“ in der Zeitschrift „Gesellschaft für Schleswig-Holstein“ vom Jahre 1909 ist zu entnehmen, dass die Familie Freins Güter in Nordstrand und Holstein hatte. Dieser Sachverhalt wird durch einen handschriftlichen Hinweis im Landesarchiv Speyer bestätigt, worin angeführt wird, dass sein Vater Quirim des Öfteren auf den Liegenschaften in Schleswig-Holstein weilte. Weitere Besitzungen muss er in Bruchsal, Bodenheim und Hechtsheim besessen haben. Um welche Liegenschaften es sich hierbei handelt und wie diese in seinen Besitz kamen ist nicht bekannt. 1698 beklagt er den Verlust von 20 000 fl. speziell auf den Gütern in Quirnheim und Bruchsal. Hierbei könnte es sich um Kriegsschäden von 1686 bis 1697 gehandelt haben.

Johann Wilhelms Gemahlin starb 1698 und hinterließ 6 unmündige Kinder, wovon das Jüngste erst 13 Tage alt war. Noch im gleichen Jahr ehelichte er, wie schon erwähnt, die Tochter eines Bruders seiner Stiefmutter, Dorothea Wilhelmina Pfeil aus Minden Während sein Vater Quirim ,wenn überhaupt, nur selten in Quirnheim wohnte, ist anzunehmen ,dass Johann Wilhelm seit 1682/83 hier sesshaft war. Der Wohnsitz war das ehemalige „Schlösschen“,auch bekannt als der Quirnheimerhof. In den Kirchenbüchern von Boßweiler wird später jedoch immer die „Villa Wilhelmina“, nach dem Vornamen seiner Frau angeführt. Salar schreibt „das alte herrschaftliche Schlösschen soll einstöckig gewesen sein und hat außer den Wohnräumen ,einen Saal und vier Erker besessen“.

Der Gutshof ist noch erhalten. Die Scheuer des Gutes trägt auf der Giebelseite einen Wappen der Familie Merz.

In den Jahren 1700 bis 1706 wurde die Kirche in Boßweiler erbaut. Stifter der Kirche ist Johann Wilhelm .

Über dem Portal ist das Wappen derer von Merz angebracht. Es trägt die Inschrift:

JOAN: WILH.MERZ:QUIRNHEIM.DUS.IN BOSWEILER ET S.R.WQEM.El.MOG.S.CON.ANNO 1707

Weitere Stiftungsgegenstände führt Lill in seinem Buch- Die Kunstdenkmäler der Pfalz - an.

Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Kirchenbau um den erweiterten Wiederaufbau der ehemaligen Wallfahrtskirche St. Oswald handelt. Diese wird 1496 als „capelle St. Oswald“ erstmals erwähnt. Teile der früheren Wallfahrtskapelle sind auch in der heutigen Bausubstanz noch erkennbar. Bei der östlichen Seitenkapelle dürfte es sich demnach um den ehemaligen Chor der Oswaldkapelle handeln, die danach zu schließen, geostet war. Der heutige Kirchenbau steht in Nord-Südachse.

Dem Kapuzinerorden fühlte sich Johann Wilhelm ,wie schon sein Vater anscheinend besonders verbunden. Im Jahre 1699 stiftete er dem Orden einen Bauplatz in Grünstadt. Die Grundsteinlegung des Neubaues erfolgte im gleichen Jahre zum Fronleichnamsfest im Beisein des Stifters, des Freiherrn Johann Wilhelm von Merz, Herr in Boßweiler und Quirnheim, sowie des k.u.k. Feldmarschalls und Statthalters von Heidelberg, dem Grafen Ludwig Philipp von Leiningen-Westerburg, dem Sohn des Grafen Ludwig-Eberhard.

Des Weiteren wurden aber auch die Kapuziner-Orden in Worms und Mainz bedacht. Johann Wilhelm von Merz - Kurfürstlicher Geheimer Rat, Hofrat,Kanzler des Malteser-Ritterordens, Stadtschultheiß und Kurfürstlicher Rat, so die Aufzählung in einer Eintragung im Kirchenbuch von St.Emmeran in Mainz, starb 1718 in seiner Vaterstadt Mainz. Die Beisetzung fand in der Gruft der Kirche von Boßweiler statt.

Seine zweite Frau Dorothea Wilhelmina, die noch 31 Jahre lebte und dann an der Seite ihres Mannes in der Familiengruft die letzte Ruhe fand,verwaltete nach dem Tod des Gatten den in 2 Generationen erworbenen Besitz.

Quellen

  • Das Dorf Quirnheim und die Familie Mertz in: Die Heimat-Pfälzer Sonntagsblatt Nr.24 von 1866 S.244 ff
  • Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser 1.Auflage, 1854 v. Gärtner
  • Rheinische Viertelsjahresblätter Jg.15/16
  • Politische Hintergründe der Koadjutorwahl in Mainz v. Max Braubach
  • Pfälzer Heimatblätter Jg.2 1954 Nr.4 v.R.Schreiber
  • Die Kunstdenkmäler von Rheinland-Pfalz, Stadt und Landkreis Frankenthal 1939
  • Verein der Pfalz Bd.39/40 S.49 ff
  • Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, Bd.7 u.8. Die Stadtaufnahmen von 1657 und 1658 v. Strohe 1930
  • Geschichte der Bischöfe von Speyer v. Reimling 1854, Nordrhein-westfälisches .Staatsarchiv Münster

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