Ruhestand

Ruhestand
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Als Ruhestand bezeichnet man den Zustand, in dem sich eine Person nach dem Ende der kontinuierlichen (Arbeits-)Tätigkeit befindet. Der Ruhestand geht im Normalfall mit dem Bezug der Rente oder Pension einher und betitelt den letzten Lebensabschnitt eines Menschen. Der Ruhestand beginnt normalerweise mit dem Monat, der der Vollendung des 65. Lebensjahres folgt. Ab dem Jahr 2012 wird diese Regelaltersgrenze jährlich um einen Monat verlängert. Ab dem Jahr 2029 wird dann das Rentenalter mit dem vollendeten 67. Lebensjahr beginnen.

Der Ruhestand wird allgemein als ein soziales Recht empfunden. Sein Beginn kann auch, wenn tarifkonform, vom Arbeitgeber erzwungen werden (Zwangspensionierung). Das Verbot der Altersdiskriminierung steht dem laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht im Wege (FAZ von 17. Oktober 2007, S.14).

Als Vorruhestand bezeichnet man eine gleichfalls durch Pensions- oder Rentenzahlung finanzierte Zeitspanne ab dem Beenden der Tätigkeit bis zum Eintritt des Ruhestands.

Der Übergang ist oft persönlich sehr einschneidend (auch für Angehörige). Wesentliche Ursachen für die mit dem Ende der Erwerbstätigkeit einhergehenden Veränderungen in der gewohnten Lebensführung sind: die Minderung des Einkommens, die Wandlung des Rollenspiels, der Verlust von Statussymbolen, das Ausbleiben von Anregungen und Erfolgserlebnissen, der Verlust kollegialer Beziehungen und der Entzug des sozialen Umfelds, in dem man einen großen Teil seiner Zeit verbracht hat.

Ruhestandsplanung

Ziel und Zweck professioneller Ruhestandsplanung ist es, Informationen über Beginn und Verlauf des “dritten Lebensabschnitts” anzubieten und diesen, abgestellt auf die Möglichkeiten und Wünsche des Einzelnen, rechtzeitig, d. h. Jahre im Voraus, optimal vorzubereiten.

Bei der Planung geht es hauptsächlich um:

  • finanzielle Absicherung,
  • befriedigende Tätigkeit,
  • dem Alter angepasstes Wohnen,
  • Wahrung der Gesundheit,
  • Erhalt sozialer Kontakte,
  • persönliche Reifung durch Weiterbildung und innere Arbeit.

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  • Ruhestand — Pension; Rente * * * Ru|he|stand [ ru:əʃtant], der; [e]s: Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst im Alter: in den Ruhestand gehen, treten; sie ist Rektorin im Ruhestand. Syn.: ↑ Pension. * * * Ru|he|stand 〈m. 1u; unz.〉 Stellung eines im Alter… …   Universal-Lexikon

  • Ruhestand — Ru̲·he·stand der; nur Sg; die Zeit im Leben eines Menschen, in der er nicht mehr (beruflich) arbeiten muss ≈ ↑Pension1 (2), Rente <in den Ruhestand gehen, treten; in den Ruhestand versetzt werden; im Ruhestand sein> || hierzu… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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  • Ruhestand — Alter, die alten Tage, die letzten Jahre, Lebensabend, Pension; (dichter.): Herbst des Lebens; (veraltet): Quieszenz. * * * Ruhestand,der:1.〈StatusdesnichtmehrBerufstätigen〉Pension–2.imR.:⇨pensioniert;indenR.versetzen:⇨pensionieren;indenR.treten:⇨… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Ruhestand — Ru|he|stand, der; [e]s; im Ruhestand (Abkürzung i. R.) …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Vor dem Ruhestand — ist ein Theaterstück des österreichischen Dichters, Dramaturgen und Schriftstellers Thomas Bernhard. In der Einzelausgabe von 1979 hat das Stück den Untertitel „Eine Komödie von deutscher Seele“, eine Bezeichnung, die für Bernhards sarkastisches… …   Deutsch Wikipedia

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