Rüstringen

Rüstringen

Rüstringen war im Mittelalter ein friesischer Gau bzw. eine autonome Landesgemeinde, der das heutige Butjadingen, große Teile des heutigen Jadebusens und einige Gebiete des Jeverlandes und der Friesischen Wehde umfasste. Er war eng mit den anderen beiden Gauen im Osten der ostfriesischen Halbinsel, Östringen und Wangerland, verbunden. Aus Teilen dieser drei Gaue bildete sich später die Herrschaft Jever.

Rüstringen um 1300
Ostfriesische Halbinsel um 1600
Rüstringen ist hier bereits Teil der Herrschaft Jever

Rüstringen war der größte der drei Gaue. Er umfasste das Gebiet zwischen der Wesermündung und der Maade und bestand aus den vier Vierteln Blexen, Varel, Langwarden und Aldensum, das später durch Sturmfluten im Jadebusen versank.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Rüstringen wurde in einer fränkischen Urkunde aus dem Jahre 787 bei der Aufzählung der Gaue genannt, in denen Willehad Mission treiben sollte. Aus dem alten Gau Rüstringen entstand um 1200 die autonome friesische Landesgemeinde Rüstringen, die terra Rustringie. Die „freien Friesen“ beanspruchten damals, dass kein Herr über ihnen stehe außer dem Kaiser. Nach außen hin wurden die Landesgemeinden durch die Redjeven vertreten.[1] Im Juni 1220 schließen 16 Rüstringer Vertreter einen Vertrag mit der Stadt Bremen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und den Handelsverkehr zu regeln.[2] Rüstringen gehörte damals zu den friesischen Seelanden, die sich zu einem Landfriedensbund zusammenschlossen. Die Vertreter dieser friesischen Seelande, die Redjeven, kamen jährlich am Dienstag nach Pfingsten beim Upstalsboom zusammen, um über Recht und Gesetz zu beraten und den durch das Fehdewesen der reicheren Großbauern gefährdeten Landfrieden zu sichern. Aus jener Zeit stammt auch das Asegabuch, eine Sammlung friesischen Rechts. Das Rüstringer Recht bildete eine Besonderheit, da sowohl ältere Küren aus der Asegazeit, als auch neuere aus der Zeit der Redjeven darin enthalten sind.[3]

Entstehung des Jadebusens (animiert)

Die genossenschaftliche Organisation in der Landesgemeinde wurde durch die zunehmende Machtsteigerung reicher Familien ausgehöhlt. Fehden zwischen reichen Familienverbänden waren an der Tagesordnung. Der Landfriedensbund des Upstalsboom spielte kaum noch eine Rolle. Daraufhin übernahmen Häuptlinge im 14. Jahrhundert die Macht. Unter den Häuptlingsgestalten ragt Edo Wiemken d. Ä. besonders hervor. Sein Nachfolger war sein Enkel Sibeth. Er wohnte auf der Sibetsburg (heute auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven); dort wurde er von Hamburgern überfallen und getötet. Sein Schwager Hajo Harlda verlegte den Häuptlingssitz auf die Burg in Jever, das schon außerhalb Rüstringens lag. Wiemkens Nachkommen Edo Wiemken der Jüngere und dessen Tochter Maria von Jever sind als herausragende Figuren in die Geschichte des Jeverlandes eingegangen.

Die Landesgemeinde Rüstringen wurde durch die Sturmfluten des 12. bis 15. Jahrhunderts, bei denen der Jadebusen entstand, auseinandergerissen. Die Gebiete Boith Jada (östlich der Jade = Butjadingen) und Bova-Jatha (oberhalb = Bovenjadingen = westlich der Jade ) hatten keine Landverbindung miteinander. Der westliche Teil, das Viertel Varel, wurde noch einmal durch eine Sturmflut auseinandergerissen, so entstand im nördlichen Teil das Viertel Bant, in dem der Name Rüstringen erhalten blieb. Es bestand aus den Kirchspielen Heppens, Neuende (mit dem Rest des im Jadebusen untergegangenen Kirchspiels Bant) und Sande. Diese gingen im Jeverland auf. Heppens und Neuende sind heute Teile der Stadt Wilhelmshaven. Der südliche Teil des Viertels Varel bestand aus Varel mit der Friesischen Wehde. Alle Teile der früheren und nun auseinander gerissenen friesischen Landesgemeinde kamen früher oder später zum Oldenburger Land, zuerst 1523 Butjadingen, das Stadland und Teile der Friesischen Wehde, zuletzt mit der Herrschaft Jever, die Russland 1818 an Oldenburg abtrat.

Spätere Verwendung des Namens

Wappen der Stadt Rüstringen

Der Name des Gaues Rüstringen wurde weiterverwendet. Zunächst gab am westlichen Ufer des Jadebusens eine Vogtei und ab 1902 ein Amt Rüstringen, aus den Landgemeinden Bant, Heppens und Neuende gebildet. Heppens wurde 1907 Stadt, 1911 wurden die Landgemeinden Bant und Neuende mit Heppens zur Stadt Rüstringen vereinigt. Durch die Vereinigung mit Wilhelmshaven 1937 verschwand zwar der Name Rüstringen als Stadtname, aber die evangelischen Kirchengemeinden behielten den Namen bei. Auch das Rathaus hieß lange noch „das Rüstringer Rathaus“. Die Stadt Wilhelmshaven nahm die Figur des „Rüstringer Friesen“ ebenso in ihr Wappen auf wie der Landkreis Wesermarsch. Der Heimatverein der Wesermarsch nennt sich Rüstringer Heimatbund und ist im internationalen Friesenrat vertreten.

Literatur

  • Georg Sello: Östringen und Rüstringen. Ad. Littmann, Oldenburg, 1928
  • Hermann Lübbing: Oldenburg. Historische Konturen. Heinz Holzberg - Verlag, Oldenburg 1971, ISBN 3-87358-045-4
  • Der Jadebusen und Rüstringen westlich der Jade in Carl Woebcken: Das Land der Friesen und seine Geschichte. Oldenburg i.O. 1932, Nachdruck Dr. Martin Sändig oHG, Walluf bei Wiesbaden 1973
  • Rüstringen in Carl Woebcken: Jeverland, Gewesenes und Gebliebenes. Heft 8 der Mitteilungen des Jeverländischen Altertums- und Heimatvereins. C.L. Mettcker & Söhne, Jever, o. J.
  • Albrecht Eckhardt, Heinrich Schmidt (Hrsg.): Geschichte des Landes Oldenburg. 3. Aufl. Holzberg, Oldenburg 1998, ISBN 3-87358-285-6
  • Hans Patze, Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. 3 Bände, Lax, Hildesheim, (letzter Band 3, Teil 1: 1998, ISBN 3-7752-5901-5)
  • Tilemann Dothias Wiarda: Asega-Buch, ein alt-friesisches Gesetzbuch der Rüstringer. Friedrich Nicolai, Berlin und Stettin 1805 (Digitalisat)
  • Wilhelm Ebel, Jan Wybren Buma: Das Rüstringer Recht. Musterschmidt, Göttingen 1963.

Einzelnachweise

  1. Vgl. Carsten Roll, Vom ‚asega’ zum ‚redjeven’. Zur Verfassungsgeschichte Frieslands im Mittelalter, in: Concilium medii aevi 13 (2010), S. 187-221.Als PDF online
  2. Heinrich Schmidt, Der Raum Nordenham in Mittelalter und Reformationszeit, in: Wolfgang Günther (u.a.), Nordenham. Geschichte einer Stadt, Oldenburg 1993, S. 81-160, S. 100. Die Quelle ist ediert: Bremer Urkundenbuch I, Nr. 119.
  3. Wilhelm Ebel, Jan Wybren Buma: Das Rüstringer Recht. Musterschmidt, Göttingen 1963.

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