Schülervertretung

Schülervertretung

In der Schülervertretung (kurz SV) wirken Schüler an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit. Dabei vertreten sie vorrangig die Interessen ihrer Mitschüler.

Ob und in welchem Ausmaß Schülervertretungen in verschiedenen Staaten existieren, variiert stark. In manchen Ländern sind Schülervertretungen gesetzlich verankert, in anderen schulautonom organisiert. Auch die Rechte der Schülervertretungen sind sehr unterschiedlich. Während etwa österreichische Schülervertretungen starke Mitbestimmungsrechte im Schulleben haben, sind Schülervertretungen in vielen anderen Ländern nicht einmal anerkannt.

Inhaltsverzeichnis

Schülervertretung in Deutschland

Durch das föderale Schulsystem in Deutschland unterscheiden sich die Rechte und Pflichten der Schülervertretungen in den Bundesländern stark voneinander. Die Schülervertretung wird auch Schülermitverantwortung (SMV), Schülermitverwaltung (SMV), Schülerverwaltung oder Schülermitwirkung genannt. Die Schülervertretung ist ein gewähltes Gremium von Schülern einer Schule. Sie verwaltet und organisiert sich autonom und ist dabei den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes unterworfen. Die meisten Ämter werden für ein Jahr vergeben.

Häufig wählen dabei die Klassen oder Stufen ihre Klassensprecher oder Schulstufenvertreter, die dann an der Schülerversammlung, auch Schülerrat genannt, teilnehmen und bei dieser den Vorstand der SV wählen (beispielsweise Schülersprecher, Kassenwart und Schriftführer). Alternativ wird der Schülersprecher direkt von allen Schülern gewählt. Schülervertreter haben besondere Rechte. Beispielsweise müssen Schüler, die der Schülervertretung angehören, in einigen Bundesländern vom Unterricht befreit werden, wenn sie einer Tätigkeit für die SV nachgehen, und dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.

Die Schülervertretung vertritt die Belange der Schüler gegenüber den anderen Schulinstitutionen (wie dem Schulleiter) und ist je nach Bundesland in der Schul- oder Gesamtkonferenz und im Schulvorstand vertreten.[1]

Kommunale Schülervertretung

In einigen Städten und Landkreisen gibt es einen Stadtschülerrat bzw. einen Kreisschülerrat.[2][3][4][5][6] In diesen kommunalen Schülervertretungen treffen sich Schülersprecher oder gewählte Delegierte [7] der einzelnen Schulen, beispielsweise zur Planung von stadt- bzw. kreisweiten, also schulübergreifenden, Aktionen. Im Einzelfall haben Stadtschülervertretungen auch einen beratenden Sitz im entsprechendem Ratsausschuss der jeweiligen Stadt.

Überregionale Schülervertretung

Obwohl die Struktur der Schülervertretungen von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden ist, wurde in allen Bundesländern ein gesetzlich vorgeschriebenes Schülervertretungsgremium auf Landesebene eingeführt. Bayern folgte mit der Gründung des Landesschülerrats 2008 als letztes Bundesland.[8]

Oberhalb der Landesebene spaltete sich 2004 die Bundesschülerkonferenz (BSK) von der 1984 gegründeten Bundesschülervertretung aufgrund interner Konflikte ab. In der BSK sind sieben Landesschülervertretungen organisiert, bei drei weiteren ruht die Mitgliedschaft.[9]


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