- See-Berufsgenossenschaft
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Die in Hamburg ansässige ehemalige See-Berufsgenossenschaft (kurz: See-BG) ist ein Teil der See-Sozialversicherung und primär Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland für die in der Seefahrt beschäftigten Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2009 gewesen.
Die See-Berufsgenossenschaft fusionierte am 1. Januar 2010 mit der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen zur Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG VERKEHR).
Inhaltsverzeichnis
Seefahrtsunternehmen
U.a folgende Institutionen der Seeschifffahrt tragen die BG Verkehr:
- Fracht- und Passagierschiffe unter deutscher Flagge
- Fischereifahrzeuge der Großen Hochseefischerei/Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei unter deutscher Flagge
- Bergung und Taucherei
- Reederverbände
- Schiffsmakler und ihre Verbände
- Landbetriebe der Reedereien
- Lotsenbrüderschaften und Lotsenbetriebsvereine
- Unternehmen zur Berufsausbildung in der Seefahrt
- Verein der Kanalsteuerer
- selbständige Gewerbetreibende, wie z. B. Kantinenpächter, Friseure und Buchhändler, die an Bord deutscher Schiffe Arbeitnehmer beschäftigen
Zusätzliche Aufgaben
Die BG Verkehr ist jedoch nicht nur Träger der Unfallversicherung, sondern hat weitere spezifische Aufgaben übernommen:
Schiffssicherheit
Im Auftrag des Bundes überwacht die in der BG Verkehr angesiedelte „Dienststelle Schiffssicherheit“ größtenteils die internationalen Abkommen und Vereinbarungen (der Bundesrepublik Deutschland) mit anderen Staaten im Bereich der Schiffssicherheit und des Meeresumweltschutzes. Juristisch gesehen wird die "Dienststelle Schiffssicherheit" durch das Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufgabengesetz) zu einer obersten Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeordnet wird.
Die Dienststelle Schiffssicherheit überwacht Vorschriften, wie Schiffsbesetzungs- und Ausbildungs-Verordnung (STCW 95), Freibordvorschriften und dergleichen. Für technische Belange bedient sie sich der deutschen Klassifikationsgesellschaft des Germanischen Lloyds (GL).
Meeresumweltschutz
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr ist für die Einhaltung der Vorschriften des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) auf deutschflaggigen Schiffen sowie im Rahmen der Hafenstaatkontrolle auch auf fremdflaggigen Schiffen zuständig. Zudem ist die Prüf- und Zertifizierungsstelle der Dienststelle Schiffssicherheit für die Zulassung von Anlagen für den Meeresumweltschutz zuständig.
Hafenstaatkontrolle
Im Rahmen des Paris Memorandum of Understanding on Port State Control übernimmt die Dienststelle Schiffssicherheit auch die Hafenstaatkontrolle. Dies bedeutet, dass ein gewisser Prozentsatz der unter ausländischer Flagge fahrenden Schiffe bei einer Einfahrt in einen deutschen Hafen geprüft werden. Kontrolliert werden nicht nur die amtlichen Dokumente und die Personen an Bord des Schiffes, sondern auch die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Standards im Bereich des Umweltschutzes.
Der Seeärztliche Dienst ist Teil der Dienststelle Schiffssicherheit und hat seinen Sitz in Hamburg. Er nimmt folgende Aufgaben wahr:- Steuerung und Sicherstellung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen
- Steuerung und Sicherstellung der Tauglichkeitsuntersuchungen der Seelotsen nach der Seelotsenuntersuchungsverordnung
- Bearbeitung von Widersprüchen bei der Feststellung von Seedienstuntauglichkeit sowie Mitwirkung in Klageverfahren
- Federführende Bearbeitung der Aktualisierungen der Krankenfürsorge-Verordnung – insbesondere der Bordapotheken-Inhalte – sowie Mitwirkung an auf dieser Verordnung basierenden Richtlinien, Merkblättern und Empfehlungen,
Weblinks
Kategorien:- Historische Berufsgenossenschaft
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