Shinbutsu-Bunri

Shinbutsu-Bunri

Shinbutsu-Bunri (jap. 神仏分離) bezeichnet im engeren Sinn die in der Meiji-Restauration im Rahmen des Staats-Shintō durchgeführte Trennung der in Japan bis dahin sehr miteinander verwoben existierenden Religionen Shintō und des japanischen Buddhismus (vgl. Shinbutsu-Shūgō).

Im Rahmen der Maßnahmen zur Erhebung des Shintō zur Staatsreligion wurde im Februar 1868 die Behörde für Shintō-Angelegenheiten (jingijimukyoku) als eine der acht Behörden des Staatsrates etabliert und existierte so bis zum April 1868. Sie war der Nachfolger der Sektion für Shintō-Angelegenheiten (jingijimuka, Januar bis Februar 1868) und Vorläufer des Shintō-Amts (jingikan, April 1868 bis August 1871).

Einer der ersten Maßnahmen der Behörde für Shintō-Angelegenheiten war eine Weisung vom 4. April 1868, die an alle Shintō-Priester des Landes erging. Sie hatte zum Inhalt, dass diejenigen "Intendanten, die buddhistische Trachten tragen" und "sogenannte Schrein-Mönche" ihr religiöses Leben aufgeben sollten.

Wenige Tage später erging die Verfügung zur Trennung von Shintō und Buddhismus (神仏分離の令, Shinbutsu-Bunri-no-Rei). Ihr zufolge mussten buddhistische Statuen, Bilder und andere Reliquien aus allen Shintō-Schreinen entfernt werden. Ebenso mussten alle Shintō-Schreine, die buddhistische Namen erhalten hatten, umbenannt werden. Bisherige staatliche Förderungen und Anerkennungen entfielen ersatzlos. Ein paar Monate später erlassene Gesetze regelten ausführlich die Laisierung, d.h. das geistliche Berufsverbot für alle buddhistischen Priester im Schreindienst. Diejenigen, die „wegen unumgänglicher Hindernisse oder aus buddhistischem Glauben“ diesem Verbot nicht Folge leisten wollten, wurden der Schreine verwiesen.

Ein Erlass im Dezember an die buddhistische Nichiren-Sekte ordnete die Verbrennung aller shintoistischen Reliquien in ihren Tempeln an und untersagte der Sekte, die „30 Schutzgötter“ des Shintō für sich in Anspruch zu nehmen oder den Namen anderer Kami in ihren Lehren und Kulten zu benutzen. Ähnliche Erlässe ergingen an die größeren Shintō-Schreine, bei denen der buddhistische Einfluss noch maßgeblich gewesen war.

Diese Maßnahmen führten auch zur Propagierung der „Beseitigt die Buddhas, zerstört die buddhistischen Schriften“-Bewegung (haibutsu kishaku), durch die buddhistische Mönche massakriert, buddhistische Schriften verbrannt und eine Großzahl Tempel geplündert und zerstört wurden. Ausmaß, Methoden und staatliche Involvierung unterschieden sich dabei bis 1871 regional stark, da zur Umsetzung der Gesetze den regionalen Regierungsstellen großer eigener Einfluss seitens der Zentralregierung eingeräumt worden war.

Die Politik des Shinbutsu-Bunri wurde im März 1872 weitestgehend eingestellt bzw. abgeschlossen. Als Wendepunkt hierfür gilt die Auflösung des Shintō-Religionsministeriums (jingishō) und die Errichtung des Religionsministeriums (kyōbushō), in deren Jurisdiktion nun Shintō und Buddhismus gleichermaßen fielen.

Literatur

  • Wilhelmus H. M. Creemers: Shrine Shinto after World War II. E. J. Brill, 1968.
  • Ulrich Dehn: Staat und Religion in Japan. 2005.
  • Ernst Lokowandt: Die rechtliche Entwicklung des Staats-Shinto in der ersten Hälfte der Meiji-Zeit (1868-1890). Bonn, 1976
  • Aufsatz der Evangelischen Akademie Bad Boll (PDF-Datei; 272 kB)

Weblinks


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