Sichtkonto

Sichtkonto

Bankkonten (von italienisch "conto": Rechnung, Konto, Zahlung) sind (Bestands-)Konten, die eine Bank für ihre Kunden führt.

  1. Einzelkonto: Das ist ein Konto, das nur einen Kontoinhaber hat. Gleichzeitig können aber mehrere Personen (z. B. gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte) über das Konto verfügungsberechtigt sein.
  2. Gemeinschaftskonto: Von einem Gemeinschaftskonto spricht man, wenn mehrere Kontoinhaber (natürliche oder juristische Personen) vorhanden sind.
    1. Und-Konto: Die Inhaber eines solchen Kontos können nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen (wenn nichts anderes auf der Konto- bzw. Depoteröffnung steht ist es ein Und-Depot). Die Ausstellung von Karten zur Geldabhebung oder bargeldlosen Verfügung (ec-Karten, Kreditkarten usw.) ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Kontoinhaber bevollmächtigen sich gegenseitig, so dass doch eine Einzelverfügungsberechtigung vorliegt.
    2. Oder-Konto: Bei einem Oder-Konto sind alle Inhaber berechtigt, auch ohne den anderen Inhaber über das Konto zu verfügen. Ob ein Oder-Konto nur durch Widerruf aller oder auch eines einzelnen Inhabers zu einem Und-Konto umgewandelt werden kann ist strittig.[1]

Inhaltsverzeichnis

Zu unterscheidende Bankkonten

  • Das Girokonto (auch Sichtkonto oder laufendes Konto genannt) dient als Zahlungsverkehrskonto der Abwicklung laufender Ein- und Ausgänge
  • Sofern das Girokonto von Unternehmen genutzt wird, wird es als Kontokorrentkonto bezeichnet.
  • Das Sparkonto – oft als Sparbuch bezeichnet - bietet eine kurzfristige verzinsliche Anlage schon für Kleinbeträge.
  • Tagesgeldkonto und Termingeldkonto werden zur Anlage kurzfristig benötigter Mittel verwendet.
  • Kreditkonten dienen der Abwicklung von Krediten.
  • Fremdwährungskonten sind Konten, die nicht in Euro, sondern in anderen Währungen geführt werden.
  • Kreditkartenkonten werden meistens als Revolvingkonto geführt und dienen der Buchung der Kartenumsätze.
  • Spendenkonten dienen der Abwicklung von Spenden und sind meistens als Girokonten ausgelegt.
  • Ein Schattenkonto wird z.B. für Geldkarten geführt. Hier werden die auf der Karte gespeicherten Umsätze gespiegelt.
  • Im Mehrwertkonto sind neben normalen Leistungen rund ums Girokonto, goldene Kreditkarten, etliche Versicherungsleistungen und andere Vergünstigungen enthalten. Diese Mehrwertkonten sind jedoch häufig teurer als normale Girokonten.

Auch Wertpapierdepots werden als Depotkonto bezeichnet.

Verweise

Siehe auch

Betriebsmittelkonto, Abschlusshäufigkeit

Weblinks

Fußnoten

  1. für gemeinschaftlich: BGH, Urt. v. 30. Oktober 1990 - XI ZR 352/89, NJW 1991, 420
    für einzel: Canaris, Bankenvertragsrecht, 2. Aufl. 1981, Rdn. 26; OLG Köln, WM 1989, 1888, 1889; MünchKomm. BGB, K. Schmidt, 2. Aufl. 1986, § 741 Rdn. 49
    Hier nach Universität des Saarlandes, BGH 2. Zivilsenat Urteil vom 9. November 1992 II ZR 219/91, 31. Juli 1999

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