Siegelbewahrer von Frankreich

Siegelbewahrer von Frankreich

Der Siegelbewahrer von Frankreich (Garde des sceaux de France) war ein Beamter der französischen Monarchie im Ancien Régime. Seine Hauptaufgabe war es, den Kanzler von Frankreich zu vertreten und zu unterstützen.

Dass Amt des Siegelbewahrers Frankreichs (für das große Siegel, das für die wichtigsten Urkunden benutzt wurde, und dem Privatsiegel, für die laufenden Dokumente) wurde im Mittelalter dem Kanzler übertragen, der vom König auf Zeit eingesetzt war und auch wieder abgesetzt werden konnte. Im Fall der Nichtverfügbarkeit eines oder des Kanzlers wegen Krankheit oder Abwesenheit vom Hof, vertraute der König das Siegel einer Persönlichkeit an, genannt garde des sceaux, dessen Aufgabe mit der Rückkehr des Kanzlers wieder beendet war. Da von etwa 1203 bis 1316 keine Kanzler ernannt wurden, war der Siegelbewahrer in diesen Jahren der wichtigste nichtmilitärische Amtsträger des Königreichs.

Mitte des 16. Jahrhunderts, nach dem Prozess gegen den Kanzler Guillaume Poyet, kam die Idee auf, die großen Ämter der Krone auf Lebenszeit zu vergeben. Es musste daher eine Person benannt werden, die den Kanzler vertrat, falls dieser beim König in Ungnade fiel. 1551 schuf Heinrich II. daher ein Amt des garde des sceaux, das mit allen Vollmachten der Kanzlers ausgestattet war, wie die Aufsicht über die Justiz, das Siegeln und Versenden der königlichen Dokumente, sowie der Vorsitz im königlichen Rat. Dieses Amt hatte somit nur vorübergehenden Charakter.

Wenn die Beziehungen zwischen König und Kanzler angespannt waren, ernannte der König einen Siegelbewahrer (man sagte, dass er dem Kanzler die Siegel wegnahm - reprenait les sceaux), wodurch der Kanzler nur noch eine ehrenamtliche Rolle hatte. Im Gegensatz zum Kanzler konnte der Siegelbewahrer durch den König abgesetzt werden. Es handelte sich folglich um ein politisches Amt, in seinen Funktionen ähnlich dem Generalkontrolleur der Finanzen (Contrôleur général des finances).

Unter König Ludwig XV. beantragten die Kanzler d'Aguesseau und de Lamoignon beim König die Einsetzung eines Siegelbewahrers, nicht um sie zu ersetzen, sondern um sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Es war dennoch der Siegelbewahrer, der das Kästchen mit den Siegel verwahrte und dem Siegeln der königlichen Urkunden vorsaß. Er war auch Chef der Justiz und kontrollierte den Buchhandel, das heißt, übte die Zensur subversiver Werke aus.

Abgesehen von der Regierungszeit Ludwigs XIV. und Ludwigs XV. waren die Siegelbewahrer die ersten Anwärter auf das Amt des Kanzlers. Unter Ludwig XVI. folgten vier Siegelbewahrer als Anwärter aufeinander, bis Kanzler René Nicolas de Maupeou 1792 starb.

Siegelbewahrer - im 19. Jahrhundert wieder aufgegriffen - ist auch heute noch einer der Titel des Justizministers, der in seinem Büro die Siegel der Republik aufbewahrt, mit denen die Urkunden zu versehen sind.

Siegelbewahrer als Leiter der Kanzlei

Im 13. Jahrhundert und bis zum Jahr 1316 wurde die Kanzlei vom Siegelbewahrer geleitet

Siegelbewahrer bei „zurückgezogenem“ oder nicht verfügbarem Kanzler

  • 23. September 1622 – 21. Januar 1623 : Louis Lefèvre de Caumartin
  • 23. Januar 1623 – 2. Januar 1624 : Nicolas Brûlart de Sillery
  • 6. Januar 1624 – 31. Mai 1626 : Étienne II. d'Aligre
  • 1. Juni 1626 – 12. November 1630 : Michel de Marillac
  • 14. November 1630 – 25. Februar 1633 : Charles de L’Aubespine

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