Skontro

Skontro

Als Skontro (Plural Skontros[1]) bezeichnet man verschiedene Nebenbücher (Hilfsbücher) der Buchführung sowie das Orderbuch von Skontroführern im Präsenzhandel deutscher Börsen.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

In den Skontros werden Zu- und Abgänge fortlaufend kontenmäßig erfasst ("Skontration"). Die Zugänge finden sich auf der linken, die Abgänge auf der rechten Kontenseite. Häufigstes Beispiel aus der klassischen Buchführung ist das Warenskontro oder Warenbuch. In der modernen Buchhaltung findet der Begriff Skontro kaum noch Anwendung, im Prinzip handelt es sich beim Skontro nach heutiger Bezeichnung um ein "gemischtes Konto", d.h. ein kombiniertes Bestands- und Erfolgskonto.

Fällt heute der Begriff "Skontro", so ist damit in der Regel das (inzwischen elektronische) Orderbuch (früher Börsenbuch) der Skontroführer an den deutschen Präsenzbörsen gemeint. Der Begriff entwickelte sich aus den Wertpapier- oder Wechselskontros der Banken und Makler im Börsengeschäft. Als Skontrotag bezeichnete man den Abrechnungstermin, an dem die Börsenteilnehmer ihre Geschäftsaufstellungen einreichten, um Lieferung und Bezahlung der Wertpapiere abzuwickeln. Aus der Zeit der handschriftlich geführten Skontros an den Börsen haben sich noch einige Begriffe erhalten, z.B. "auf's Buch nehmen" oder die zwei grundsätzlichen Positionen im Wertpapierhandel, nämlich "lang" oder "kurz" (heute meist "long/short"), d.h. der im Handskontro auch optisch sichtbare Unterschied zwischen der linken Kauf- und der rechten Verkaufsseite.

Die Skontro-Nummer, wie sie z.B. bei dem Antrag auf Zulassung zum Open Market benötigt wird[2], bezeichnet die eindeutige Registrierungsnummer eines zugelassenen Brokers bzw. eines zugelassenen Kreditinstitutes.

Siehe auch

Literatur

  • Maier-Rothschild: Handbuch der gesamten Handelswissenschaften - Band 2. 4. Aufl. Berlin: Verlag P. Langenscheidt, 1889
  • Georg Obst: Geld-, Bank- und Börsenwesen. 30. Aufl. Stuttgart. Poeschel Verlag, 1937
  • Günter Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 19. Aufl. München: Verlag Franz Wahlen, 1996. ISBN 3-8006-2092-8

Einzelnachweise

  1. www.duden.de
  2. Antrag auf Einbeziehung von Wertpapieren in den Open Market

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  • skóntro — a m (ọ̑) fin., do 1945 pomožna knjiga za vpisovanje knjigovodskih podatkov: pregledati skontro …   Slovar slovenskega knjižnega jezika

  • Skontro — Skọn|tro auch: Skọnt|ro 〈n. 15; unz.〉 Bestandsliste, in die die skontrierten Bestände eingetragen werden; Sy Riskontro [<ital. scontro „Zusammenstoß“] * * * Skọn|tro, das; s, s [ital. (libro) scontro, eigtl. = (Buch der) Aufrechnung,… …   Universal-Lexikon

  • Skontro — Skọn|tro auch: Skọnt|ro 〈n.; Gen.: s; Pl.: unz.; Wirtsch.〉 Bestandsliste, in die die skontrierten Bestände eingetragen werden; Syn. Riskontro [Etym.: <ital. scontro »Zusammenstoß«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Skontro — Neben und Hilfsbuch der Buchführung zum täglichen Nachweis von Bestandsmengen durch Aufzeichnung mengenmäßiger Ein und Ausgänge. Vielfach im Lager , Wechsel , Devisen , Sorten und Effektenverkehr üblich. Vgl. auch ⇡ Lagerkarte, ⇡ laufende… …   Lexikon der Economics

  • Skontro — Skon|tro das; s, s <aus gleichbed. it. (libro) scontro, eigtl. »(Buch der) Aufrechnung«> Nebenbuch der Buchhaltung zur täglichen Ermittlung von bestimmten Bestandsmengen (Wirtsch.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Skontro — Skọn|t|ro, das; s, s (Nebenbuch der Buchhaltung zur täglichen Ermittlung von Bestandsmengen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Wechselskontro — ⇡ Skontro …   Lexikon der Economics

  • Obligobuch — Skontro der Wechselabteilung der Kreditinstitute (häufig Beleggrundbuch), in das alle eingereichten ⇡ Wechsel (nach Kunden geordnet) eingetragen werden, um jederzeit Gesamthöhe (ggf. auch Qualität) der diskontierten Wechsel feststellen zu können …   Lexikon der Economics

  • Skontroführer — Ein Skontroführer arbeitet für die Firma eines Börsenmaklers. Er ist für das Feststellen von Börsenpreisen an einer deutschen Wertpapierbörse mit Parketthandel zuständig. Seit dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz wird nicht mehr zwischen amtlichen… …   Deutsch Wikipedia

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